Spielordnung des Schachbezirks Oberschwaben

Veröffentlicht am: 06.12.2017 von Elmar Braig in: Schachbezirk Oberschwaben » Ordnungen Drucken

Spielordnung des Schachbezirks Oberschwaben

§ 1 Spielweise und Spielregeln

Für alle Turniere im Bezirk gelten vorrangig die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) und die Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des Schachverbandes Württemberg. Die Jugendturniere werden abweichend nach § 2.7 geregelt. Ergänzend dazu gilt diese Bezirksspielordnung (BSO). Teilnahmeberechtigt zu allen Turnieren sind grundsätzlich nur Spieler, die für einen Schachverein bzw. eine Schachabteilung des Bezirks Oberschwaben spielberechtigt, also aktiv gemeldet sind.

§ 2 Turniere

Alljährlich werden folgende Turniere ausgetragen:
2.1 Mannschaftsmeisterschaften (s. § 4)
2.1.1 Landesliga
2.1.2 Bezirksliga Nord und Süd
2.1.3 Kreisliga Nord und Süd und weitere Klassen (A-, B-, C-Klasse usw. entsprechend den Mannschaftsmeldungen)
2.1.4 Unterhalb dieser Klassen wird den Vereinen eine "Einsteiger-Klasse" ohne Aufstiegsrecht und mit evtl. abweichenden Regelungen angeboten.
2.2 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft Viererpokal -BPMM- (s. § 5)
2.3 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft -BBMM- (s. § 6)
2.4 Bezirks-Einzelmeisterschaft -OSEM- (s. § 7)
2.5 Pokal-Einzelmeisterschaft auf Bezirksebene -BPEM-("Dähne-Pokal") (s. § 8)
2.6 Blitz-Einzelmeisterschaft -BBEM- (s. § 9)
2.7 Jugendturniere
Die Durchführung der Jugendturniere regelt die Jugendspielordnung des Schachbezirks.

§ 3 Spielleitung

3.1 Für den Spielbetrieb im Schachbezirks Oberschwaben ist hauptverantwortlich der Bezirksspielleiter zuständig, ihm stehen Kreisspielleiter zur Seite. Für die Planung, Leitung und Durchführung der oben genannten Turniere sind zuständig: Der Bezirksspielleiter für Landesliga, Bezirkseinzelmeisterschaft, Pokalturniere und Blitzturniere. Die Kreisspielleiter für die Spielklassen von der Bezirksliga abwärts.. Der Bezirksspielleiter und die Kreisspielleiter regeln die Staffelleitungen der einzelnen Ligen unter sich. Zur Vorbereitung und Durchführung der übrigen Turniere 2.2 bis 2.6 sollen der Spielleitung Mitarbeiter der ausrichtenden Vereine zur Seite stehen.
3.2 Bei Streitfällen in den Blitzturnieren ist die Instanzenfolge in 6.3 und 9.3 geregelt. Bei Streitfällen in den übrigen Turnieren sind die in 3.1 genannten zuständigen Spielleiter die erste Instanz. Die Kreisspielleiter können die Entscheidung dem Bezirksspielleiter übertragen, der in jedem Fall eine Entscheidung fällen muss. Gegen eine Entscheidung der Spielleiter kann beim Bezirksspielgericht Einspruch eingelegt werden.

§ 4 Mannschaftsmeisterschaften

4.1 Anzahl der Mannschaften
4.1.1 Die Landesliga spielt mit einer festen Zahl von 10 Mannschaften.
4.1.2 Die Bezirksligen spielen mit einer Mindestzahl von 8 und einer Höchstzahl von 10 Mannschaften.
4.1.3 Für die nachfolgenden Klassen gilt die Sollzahl von 8 Mannschaften.
4.1.4 Die genannten Zahlen können nur in begründeten Ausnahmefällen über- oder unterschritten werden (verstärkter Abstieg, Rückzüge o.ä.). Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Spielleitung. Die Sollzahlen sind nach Möglichkeit in der darauf folgenden Saison wiederherzustellen.
4.1.5 In den untersten Klassen kann je nach Meldelage eine abweichende Zahl von Mannschaften spielen (z.B. doppelrundig bei geringer Meldezahl bzw. Aufteilung in zwei Staffeln bei hoher Meldezahl).
4.1.6 Die Einsteiger-Klasse soll unerfahrenen Spielern einen einfachen Einstieg in das Turnierschach ermöglichen, daher können vom normalen Spielbetrieb abweichende Regelungen für Bedenkzeit, Bretterzahl oder maximale Spielstärke festgesetzt werden. Diese Regelungen werden durch die Spielleitung in Absprache mit den beteiligten Vereinen möglichst einvernehmlich getroffen.
4.2 Zahl der Bretter: In der Regel wird an 8 Brettern gespielt. In den unteren Klassen kann nach Beschluss des Bezirksvorstandes auch an 6 Brettern gespielt werden.
4.3 Bedenkzeit Die Bedenkzeit beträgt in der Landesliga und den Bezirksligen 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus).Die Bedenkzeit beträgt in allen anderen Klassen unterhalb der Bezirksligen 2 Stunden für 40 Züge und zusätzlich eine Stunde für den Rest der Partie.
4.4 Karenzzeit Es besteht eine zulässige Verspätungszeit von 30 Minuten. Die zulässige Verspätungszeit beginnt mit dem von der Spielleitung offiziell angesetzten Spieltermin.
4.5 Auf- und Abstiegsregelung
4.5.1 In allen Ligen steigt der Tabellenerste auf.
4.5.2 In der Landesliga steigen so viele Mannschaften ab, dass in der nächsten Saison die Zahl von 10 Mannschaften erreicht wird.
4.5.3 In den weiteren Klassen steigt der Tabellenletzte ab. Nur in der Bezirksliga steigt mehr als eine Mannschaft ab, wenn anderenfalls die Höchstzahl von 10 überschritten wird.
4.5.4 Zieht ein Verein eine Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurück oder steigt freiwillig in die nächstniedere Klasse ab, gilt diese als Absteiger und der Tabellenletzte verbleibt in der oberen Spielklasse. Verzichtet ein Meister auf den Aufstieg, erhält der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht.
4.5.5 Wenn eine Klasse durch verringerten Abstieg aus einer höheren Liga nach Ablauf der Saison weniger Mannschaften als die Mindestzahl bzw. Sollzahl umfasst, sorgt die zuständige Spielleitung in Absprache mit den betreffenden Vereinen für die optimale Lösung (verringerter Abstieg, verstärkter Aufstieg, Relegationsspiel, unterbesetzte
Spielklasse). Die gleiche Regelung gilt im Fall von Rückzügen bei der Mannschaftsmeldung bis zum 30.6. 4.6 Spielverlegungen
Durch Absprache mit der gegnerischen Mannschaft können prinzipiell Vorverlegungen vereinbart werden. Dies ist ohne Einschalten eines Funktionärs möglich, die Spielleitung muss aber informiert werden. Nachverlegungen sind nur in außergewöhnlichen Fällen möglich und bedürfen der Zustimmung des zuständigen Staffeleiters und des Bezirksspielleiters. Am letzten Spieltag sind keine Verlegungen möglich.

§ 5 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft

5.1 Die Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird mit 16 Vierer-Mannschaften im K.O.-System nach den Vorgaben der WTO gespielt (§ 22, Absätze 1, 2 und 4). Bei unentschiedenem Ausgang wird die Berliner Wertung angewandt. Führt auch das zu Gleichstand, wird mit vertauschten Farben geblitzt. Danach entscheidet das Los.
5.2 An der 1. Hauptrunde auf Bezirksebene nehmen je 8 Mannschaften aus den Kreisen Nord und Süd teil. Es wird an je einem Spielort im Kreis Nord und im Kreis Süd gespielt. Für die 2. Runde qualifizieren sich die Siegermannschaften der 1. Runde. Wenn die 1. und die 2. Runde am gleichen Tag stattfinden, wird mit reduzierter Bedenkzeit gespielt.
5.3 Die Teilnahmeberechtigung an der 1. Hauptrunde richtet sich nach dem Tabellenstand der Mannschaftkämpfe in der vorangegangenen Saison. Die 8 bestplatzierten Vereine beider Kreise erhalten für den Pokalwettbewerb eine Platzziffer gemäß ihrer Platzierung.
5.4 Bei zusätzlichen Anmeldungen wird eine Vorrunde eingerichtet. In der Vorrunde spielen die zusätzlich gemeldeten Mannschaften eines Kreises gegen die Mannschaften mit den niedrigsten Platzziffern um die Teilnahme an der 1. Hauptrunde.
5.5 Die Paarungen für die erste und die weiteren Hauptrunden werden in einem einzigen Auslosungsvorgang ermittelt.
5.6 Die 1. und 2. Hauptrunde entsprechen dem Achtel- und Viertelfinale auf Bezirksebene. Nach diesen beiden Runden sind noch 2 Mannschaften aus dem Kreis Nord und zwei Mannschaften aus dem Kreis Süd im Wettbewerb. Diese vier Teams spielen in Halbfinale und Finale den Sieger aus. Im Halbfinale wird neu gelost, so dass immer eine Mannschaft aus dem Kreis Nord gegen eine Mannschaft aus dem Kreis Süd spielt.
5.7 Die Siegermannschaft des Finales ist Pokal-Mannschaftsmeister des Bezirks und für den Wettbewerb auf Verbandsebene qualifiziert.
5.8 Bei Nichtantreten von gemeldeten Mannschaften können Bußgelder nach § 13 der Bezirksspielordnung festgesetzt werden.

§ 6 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

6.1 Die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird nach den Blitzschach-Regeln der FIDE in einem Rundenturnier mit Vierer-Mannschaften durchgeführt. Bei weniger als 11 Teilnehmern wird doppelrundig gespielt.
6.2 In die Wertung gehen zuerst Mannschaftspunkte, dann Brettpunkte ein, ggf. entscheidet der direkte Vergleich. Ergeben alle drei Wertungen Gleichstand, ist bei der Entscheidung um den Titel oder um den letzten Qualifikationsplatz ein Stichkampf auszutragen.
6.3 Proteste, Reklamationen usw. müssen sofort nach Bekanntwerden dem Turnierleiter vorgetragen werden. Dieser entscheidet sofort in erster Instanz. Wird gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben, entscheidet das gewählte Schiedsgericht endgültig.
6.4 Die Siegermannschaft erhält den Titel "Bezirks-Blitz-Mannschaftsmeister". Die erstplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für die Meisterschaft auf Verbandsebene. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuss.

§ 7 Bezirks-Einzelmeisterschaft (OSEM)

7.1 Die Bezirks-Einzelmeisterschaft wird als A- und B-Turnier in 7 Runden Schweizer System ausgetragen.
7.2 Im A-Turnier spielen 18 bis 24 Spieler. Diese Teilnehmerzahl soll nur in ganz besonderen Ausnahmefällen unter- bzw. überschritten werden. Die Teilnehmer an dem vorjährigen Meister- oder Kandidatenturnier des Verbandes haben ein Startrecht im A-Turnier.
Die 10 Erstplatzierten des A-Turniers und die 6 Erstplatzierten des B-Turniers des Vorjahres haben einen Anspruch auf einen Startplatz im A-Turnier des folgenden Jahres. Ebenso erhält der Sieger des Dähne-Pokals (bei dessen Vorqualifikation der unterlegene Finalist) einen Freiplatz im A-Turnier. Der Sieger der U 18 Bezirksjugendeinzelmeisterschaft ist für das A-Turnier vorberechtigt.
Der ausrichtende Verein erhält für einen Spieler seiner Wahl einen Freiplatz für das A-Turnier. Weitere Spieler, die am A-Turnier teilnehmen wollen, richten einen Freiplatzantrag an den Bezirksspielleiter, der über die Teilnahme entscheidet. Das B-Turnier ist offen.
7.3 Bei Punktgleichheit entscheidet bei der Vergabe von Titeln, Preisen oder Qualifikationen die Buchholzwertung, danach die Buchholzsumme und schließlich das Los.
7.4 Der Sieger des A-Turniers erhält den Titel "Oberschwäbischer Einzelmeister". Die Erstplatzierten des A-Turniers steigen in das Kandidatenturnier des SVW auf. Die Anzahl der Aufsteiger bestimmt der Verbandsspielausschuss.
7.5 Wenn in der betreffenden Saison keine eigene Frauen-Meisterschaft ausgetragen wird, erhält die bestplatzierte Spielerin des B-Turniers den Titel "Oberschwäbische Frauenmeisterin.
7.6 Wenn in der betreffenden Saison keine eigene Senioren-Meisterschaft ausgetragen wird, erhält der bestplatzierte Senior des A-Turniers den Titel "Oberschwäbischer Seniorenmeister". Sollte im A-Turnier nur ein Senior teilnehmen, so entscheidet ein Stichkampf dieses Spielers mit dem bestplatzierten Senior des B-Turniers über die Titelvergabe. Sollte im A-Turnier kein Senior teilnehmen, so erhält der bestplatzierte Senior des B-Turniers den Titel.

§ 8 Pokal-Einzelmeisterschaft auf Bezirksebene (Dähne-Pokal)

8.1 Es wird im K.O.-System gespielt. Zunächst werden in zwei unabhängigen Turnieren in den Kreisen jeweils zwei Spieler ermittelt, die dann für das Turnier auf Bezirksebene qualifiziert sind. Die Modalitäten der Turniere werden vom Bezirksspielleiter festgelegt und hängen von der Teilnehmerzahl ab.
8.2 Die Bestimmung des Siegers auf Kreis- und Bezirksebene wird wie auf Verbandsebene vorgenommen, siehe WTO §23 (2).
8.3 Auf Bezirksebene erhält jeder der vier Spieler eine Startnummer, die vom Bezirksspielleiter ausgelost wird. Es gilt folgender Spielplan:
Partie H1: Spieler Nr.1 - Spieler Nr.2
Partie H2: Spieler Nr.3 - Spieler Nr.4
Finale: Sieger Partie H1 -Sieger Partie H2
8.4 Die Regelungen über Heimrecht und Farbe werden wie auf Verbandsebene vorgenommen, siehe WTO §23 (4).
8.5 Der Sieger des Finales ist Pokal-Einzelmeister des Bezirks. Die Erstplatzierten dieses Turniers sind für die Meisterschaft auf Verbandsebene qualifiziert. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuss. Zur Bestimmung der Qualifikation kann ein Spiel um den 3.Platz angesetzt werden.

§ 9 Blitz-Einzelmeisterschaft

9.1 Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird nach den Blitzschach-Regeln der FIDE durchgeführt. Bei maximal 20 Teilnehmern wird ein Rundenturnier, bei mehr als 20 Teilnehmern ein Turnier nach Schweizer System mit 15 Runden durchgeführt.
9.2 Die Kriterien für die Platzierung hängen vom Austragungsmodus ab und werden vor dem Beginn des Turniers von der Spielleitung festgelegt.
9.3 Proteste, Reklamationen usw. müssen sofort nach Bekanntwerden dem Turnierleiter vorgetragen werden. Dieser entscheidet sofort in erster Instanz. Wird gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben, entscheidet das gewählte Schiedsgericht endgültig.
9.4 Der Sieger erhält den Titel "Bezirks-Blitz-Einzelmeister". Die Erstplatzierten dieses Turniers sind unter Beachtung der WTO für die Meisterschaft auf Verbandsebene qualifiziert. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuss.

§ 10 Ergebnismeldung

10.1 Die Ergebnismeldung der Mannschaftsspiele erfolgt über den Ergebnisdienst auf der Homepage des Schachverbandes und soll unverzüglich nach Beendigung des Mannschaftskampfs vorgenommen werden, spätestens bis 17:30 Uhr. Soweit dies nicht möglich ist, muss das Ergebnis telefonisch bzw. per E-Mail an den Staffelleiter übermittelt werden. Bemerkungen auf dem unterschriebenen Spielbericht sind in das Feld ''Bemerkungen'' einzutragen.
10.2 Auf die Zusendung des Spielberichts an die Staffelleiter wird verzichtet, falls die Ergebnismeldung fehlerfrei erfolgt und kein Streit- und Protestfall mitzuteilen ist. Beide Mannschaftsführer sind verpflichtet die Richtigkeit der Ergebnismeldung kurzfristig zu überprüfen. Der Spielbericht verbleibt, außer bei einem Protest, bis zum Saisonende beim Mannschaftsführer der Heimmannschaft.
10.3 Die Einzelergebnisse aller Turniere, die für eine DWZ-Auswertung in Frage kommen, sind von den jeweiligen Staffelleitern auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und an den DWZ-Bearbeiter zur Auswertung freizugeben bzw. weiterzuleiten.

§ 11 Meldegebühren und Startgelder

11.1 Bei den Mannschaftsmeisterschaften sind pro gemeldeter Mannschaft EUR 15,- zu entrichten. Für Mannschaftspokal und Mannschaftsblitzmeisterschaft wird kein Startgeld erhoben. 11.2 Für Einzelmeisterschaften kann Startgeld und Reuegeld erhoben werden.
11.3 Die Meldegebühren der Mannschaftsturniere sind vor Turnierbeginn an die Bezirkskasse zu überweisen. Reuegelder sind am ersten Turniertag an den Turnierleiter zu entrichten und werden zurückgezahlt, wenn der Spieler das Turnier ordnungsgemäß zu Ende spielt.
11.4 Für Nachmeldungen werden keine Gebühren erhoben.

§ 12 Nachmeldungen

12.1 Die Nachmeldungen werden im Internet vorgenommen, in der Regel durch den meldenden Verein.
12.2 Ein neu anzumeldender Spieler einer Mannschaft ist spielberechtigt, wenn er am letzten Montag vor dem Spieltag bis 12 Uhr im Internet angemeldet wurde. Gleichzeitig mit der Nachmeldung müssen der Bezirksspielleiter, der Staffelleiter und der gegnerische Mannschaftsführer des nächsten Spieltages ebenfalls umgehend informiert werden. Die Bestätigung und Veröffentlichung der Spielberechtigung des neu anzumeldenden Spielers wird von der Spielleitung vorgenommen.
12.3 Nachmeldungen sind in allen Ligen nur bis zum 31.12. zulässig.

§ 13 Bußgelder

Mannschaften, die zu einem Pflichtspiel nicht antreten, müssen mit folgenden Geldbußen rechnen: Im Regelfall werden EUR 100,- fällig, Mindeststrafe EUR 50,-, erhöhter Regelbetrag (im Wiederholungsfall oder am letzten Spieltag) EUR 150,-.

§ 14 Rechts- und Strafbestimmungen

Für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verbandssatzung, der WTO sowie der Geschäfts- und Spielordnung des Bezirks und sonstigen Regelungen gelten die Bestimmungen der Schiedsordnung des Schachverbands Württemberg.

§ 15 Sonstiges

15.1 Bei allen Bezirks- und Kreisturnieren tragen die Teilnehmer ihre Kosten selbst. Beim Dähne-Pokal-Turnier auf Verbandsebene übernimmt der Bezirk auf Antrag die Fahrtkosten gemäß Reisekosten-Verordnung des SVW.
15.2 Finanzielle Zuschüsse für Schachveranstaltungen die im Auftrag und Namen des Schachbezirks durchgeführt werden, erhalten die ausrichtenden Vereine auf Antrag. Ein maximaler Zuschuss wird gewährt von EUR 400,- für die viertägige Oberschwäbische Einzelmeisterschaft, bzw. EUR 100,- für eintägige offizielle oberschwäbische Meisterschaften.

Diese Spielordnung wurde vom ordentlichen Bezirkstag 2013 am 20.04.2013 in Aulendorf-Zollenreute mit 36 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.
Änderungen gemäß Bezirkstag vom 29.04.2016 in Biberach
Änderungen gemäß Bezirkstag vom 29.04.2017 in Leutkirch

Biberach, den 26. November 2017
gez.: Holger Namyslo / Bezirksspielleiter

Schachverband Württemberg e. V.
Schachverband Württemberg e. V.
Schachbezirk Oberschwaben