Bezirkstag 2016

Veröffentlicht am: 06.03.2016 von Christian Hoops in: Schachbezirk Oberschwaben » Offizielles Drucken


An alle Vereine im Schachbezirk Oberschwaben   

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schachfreunde,

Zum ordentlichen Bezirkstag des Schachbezirks Oberschwaben am Freitag, den 29. April 2016, um 18.30 Uhr im Vereinsheim der TG Biberach, Adenauerallee 11, 88400 Biberach  möchte ich herzlich einladen.  Das Erscheinen eines Vertreters jeden Vereins ist Pflicht. (§ 4.5 der Geschäftsordnung) Jeder Verein und jedes Mitglied des erweiterten Vorstands hat eine Stimme, Mehrfach-stimmrecht ist nicht möglich.

Tagesordnung         

1. Begrüßung, Feststellung der Stimmberechtigten
2. Totengedenken         
3. Bericht des Bezirksleiters, des  Kassiers, des Jugendleiters und des Spielleiters,
4. Berichte aus dem erweiterten Vorstand und der Kassenprüfer
5. Anträge zur Änderung der Spielordnung  
6. Aussprache zu den Berichten  
7. Entlastung des Bezirksleiters und der übrigen Mitglieder des Bezirksvorstandes
8. Ehrungen 
9. Neues aus dem SVW und DSB
10. Anträge
11. Sonstiges

Bitte teilen Sie mir Ihre verstorbenen Mitglieder des letzten Jahres mit. Anträge müssen schriftlich bis zum 15. April bei mir eingehen, damit sie noch als Tischvorlage aufbereitet werden können.

Thomas Hartmann Schachbezirk Oberschwaben Bezirksleiter


 

Antrag 2 zum Bezirkstag am 29. April 2016 in Biberach.
Beantragt wird die Änderung der Spielordnung Oberschwaben hinsichtlich § 12.3.

Bisher: 12.3. Nachmeldungen sind bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig. Letzte Möglichkeit zu einer Nachmeldung ist somit am Montag vor dem drittletzten Spieltag, 12 Uhr.

Künftig: 12.3.  Nachmeldungen sind bis zum 31.12. möglich. Der nachmeldende Verein hat die Nachmeldung bis zum 23.12. im Portal einzugeben und parallel den Staffelleiter zu informieren, so dass eine Veröffentlichung im Portal bis zum Jahresende – 31.12. – sichergestellt ist.

Begründung: Nachmeldungen haben in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen und zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Je nachdem Vereine erkannten, dass man ja noch aufsteigen könnte oder gar in Abstiegsgefahr ist, wurden dann Spieler nachgemeldet. Nur in Ausnahmefällen sind es wirklich Spieler, die neu zu einem Verein stoßen. Der Termin 31.12. soll ein Kompromiss sein.

Antrag 3 zum Bezirkstag am 29. April 2016 in Biberach.
Formulierung eines Antrages an den Verbandstag zur Änderung der WTO: Bisher: WTO § 9 Mannschaftsmeldungen (2) 1Es dürfen nur solche Spieler gemeldet oder nachgemeldet werden, für die eine Spielberechtigung für den betreffenden Verein vorliegt. 2Die Nachmeldung eines bislang nur in einer Mannschaft gemeldeten Ersatzspielers in eine weitere, rangniedere Mannschaft ist nicht möglich, wenn der Spieler in der anderen, ranghöheren Mannschaft schon mehr als dreimal nominiert (Erläuterung = auf dem Spielbericht notiert) wurde. 3Die Streichung eines Spielers ist nur zulässig, wenn der Spieler in der laufenden Saison noch für keinen Mannschaftskampf in der betreffenden Mannschaft nominiert war. 4Die Ummeldung eines Spielers innerhalb einer Mannschaft oder in eine andere Mannschaft ist nicht statthaft. 5Die Nachmeldung eines spielberechtigten Spielers kann an beliebiger Stelle der Reihenfolge erfolgen. 6Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig. 7Im Laufe eines Spieljahres dürfen für eine Mannschaft zu keiner Zeit mehr als 16 Spieler nominiert sein.

Künftig: Es dürfen nur solche Spieler gemeldet werden, für die eine aktive Spielberechtigung für den betreffenden Verein vorliegt. Im Startschreiben zur Oberliga und den Verbandsligen wird jeweils geregelt, bis wann die Mannschaftsmeldung zu erbringen ist. Dies ist in der Regel der 31.8. vor Saisonbeginn. Nach diesem Termin kann eine Mannschaftsmeldung in der Oberliga und in den Verbandsligen nicht geändert oder ergänzt werden. Im laufenden Spieljahr kann in den genannten Ligen eine Rangfolge nicht verändert werden. 7Im Laufe eines Spieljahres dürfen für eine Mannschaft zu keiner Zeit mehr als 16 Spieler nominiert sein.

Begründung: Dies ist die Regelung der 2. Bundesliga, die wir für die oberen Ligen Württembergs übernehmen sollten. Es kann einfach nicht sein, dass man kurz vor der nächsten Runde erfährt, dass der gegnerische Verein zum Beispiel 2 Großmeister nachgemeldet hat. Das ist kein Fairplay. In der zweiten Bundesliga funktioniert diese Regelung gut. Der nächste Verbandstag findet in 2017 statt. Möglicherweise reagiert der Verbandspielausschuss bereits vordem.

Holger Namyslo Bezirksspielleiter Oberschwaben 24.2.2016

Spielordnung mit den Änderungsvorschlägen




Protokoll des Bezirkstages