Wettkampf- und Turnierordnung

Veröffentlicht am: 19.09.2015 von Markus Paul in: Schachbezirk Ostalb » Ordnungen Drucken

Wettkampf- und Turnierordnung

Schachbezirk Ostalb

in der Fassung vom 14.9.2015

§ 1 – Geltungsbereich

§ 1.1 1Diese WTO gilt für alle vom Bezirk regelmäßig durchgeführten Meisterschaften (ausgenommen Jugendmeisterschaften). 2Für sonstige Turniere werden bei Bedarf vom zuständigen Turnierleiter eigene Regelungen erlassen.

§ 1.2 1Die FIDE-Regeln bzw. die Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg sind dann anzuwenden, wenn die Turnierordnung des Schachbezirks nichts anderes vorsieht.

§ 2 – Allgemeines

§ 2.1 Turnierleitung:
1Die Turnierleitung bei Mannschaftswettbewerben hat der Bezirksspielleiter, bei allen Einzelmeisterschaften der Bezirksturnierleiter.
2Bei Mannschaftsmeisterschaften (ausgenommen Blitzschach) ist der Mannschaftsführer der Heimmannschaft Turnierleiter. 3Die Turnierleiter können Ihre Aufgaben ganz oder teilweise an Vertreter delegieren.

§ 2.2 Veranstalter:
1Die Ausrichtung oder Vergabe aller Einzelwettbewerbe sowie der Mannschafts-Blitzmeisterschaft erfolgt durch den Bezirksspielausschuß.

§ 3 – Durchführung der Wettbewerbe

§ 3.1 1In der Landesliga, der Bezirksliga und den Bezirksklassen West und Ost wird an Sonntagen um 9:00 Uhr begonnen. 2Der Spielbeginn aller anderen Meisterschaften wird von Fall zu Fall in der Ausschreibung festgelegt. 3Spielverlegungen sind mit Zustimmung der zuständigen Turnierleitung möglich. 4Hiervon ausgenommen sind einzelne Spiele oder Mannschaftskämpfe in der letzten Runde.

§ 3.2 1Die Bedenkzeit beträgt in der Landesliga, der Bezirksliga und den Bezirksklassen West und Ost je Spieler 90 Minuten + 30 Sekunden je Zug für die ersten 40 Züge, sowie weitere 30 Minuten + 30 Sekunden je Zug für den Rest der Partie.

§ 4 – Startberechtigung

§ 4.1 1Startberechtigt sind Spieler, für die ein Verein des Bezirks einen gültigen Spielerpass bzw. eine vorläufige Spielberechtigung (nummerierte Bescheinigung) besitzt.
2Für die Teilnahme an den Mannschaftskämpfen reicht die Spielberechtigung in Form eines Spielerpasses oder der vorläufigen Spielberechtigung der Passstelle nicht aus! 3Es muss zusätzlich die Teilnahmeberechtigung der zuständigen Spielleitung vorliegen.
4Die Startgenehmigung für ein bestimmtes Turnier erlischt, wenn in der Ausschreibung genannte Meldefristen nicht eingehalten wurden oder wenn ein eventuell verlangtes Startgeld nicht termingerecht bezahlt wurde.

§ 5 – Start- und Reuegelder

§ 5.1 1Zur Finanzierung der Mannschaftskämpfe und den vom Schachbezirk durchgeführten Turnieren werden Start- und teilweise auch Reuegelder erhoben. 2Diese werden ausnahmslos mit der Meldung fällig. 3Das Reuegeld wird bei ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers in voller Höhe zurückgezahlt. 4Bei einmaligem Fehlen verfällt die Hälfte des Reuegeldes, im Wiederholungsfall der Rest. 5Ausnahmen entscheidet die Turnierleitung.

§ 5.2 1Der Beginn des Spieljahres ist jeweils der 1.9. und nicht der Rundenbeginn. 2Der Meldeschluss für die Teilnahme an der Mannschaftsmeisterschaft ist damit der 31.8. 3Für den Viererpokal wird der Meldeschluss vom Bezirksspielausschuss festgelegt.

§ 5.3 1Die Startgebühren sind von den Vereinen unaufgefordert bis zum 15.10 an die Bezirkskasse zu überweisen. 2Die Startgebühren für die nächste Saison werden am Bezirkstag bekanntgegeben.

§ 5.4 1Sollte der Bezirkskassier feststellen, dass bis zum 15.11. des Spieljahres, trotz vorheriger Mahnung, noch nicht alle Gebühren auf dem Bezirkskonto eingegangen sind, führt dies für die säumigen Vereine und deren Einzelspieler zur sofortigen Sperre, die rückwirkend ab Rundenbeginn bis zum Eingang der Zahlung gilt (siehe § 12.3 der GSO des Schachbezirks Ostalb). 2Spiele der bis dahin ausgetragenen Runden werden als kampflos verloren (0:2 Punkte und 0:8 Brettpunkte) gewertet.

§ 5.5 1Die jeweiligen Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

§ 6 – Die verschiedenen Wettbewerbe

§ 6.1 Landesliga, Bezirksliga und Bezirksklassen (West und Ost) Ostalb
1Die Landesliga, die Bezirksliga und die Bezirksklasse West spielen mit zehn, die Bezirksklasse Ost mit acht Mannschaften.
2Das Auslosen der Spielpaarungen wird bei der vor Saisonbeginn stattfindenden Bezirksspielausschusssitzung vorgenommen. 3Vor Beginn der neuen Saison erhalten die Vereine vom Spielleiter entsprechende Spielpläne. 4Die Startnummern und Termine der Spielrunden werden zusätzlich in der "Schachzeitung" veröffentlicht.
5Zurückgezogene Mannschaften aus der Landesliga, der Bezirksliga und den Bezirksklassen West und Ost gelten als Absteiger. 6Wird eine Mannschaft nach dem 1.7. jedes Jahres, jedoch vor der
1. Runde zurückgezogen, bleibt ihr Platz unbesetzt und am Ende des folgenden Spieljahres vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. 7Aus den Kreisklassen Aalen und Heidenheim steigt je eine Mannschaft in die Bezirksklasse Ost auf. 8Aus der Kreisklasse Schwäbisch Gmünd steigen 2 Mannschaften in die Bezirksklasse West auf. 9Bei vermehrtem oder vermindertem Abstieg aus der Verbandsliga vermehren/vermindern sich die Absteigerquoten entsprechend.

10Die beiden Sieger der Bezirksklassen West und Ost steigen in die Bezirksliga auf. 11 Die Absteiger aus den Bezirksklassen spielen in der nächsten Saison in der Kreisliga ihres Kreises. Die ersten beiden Plätze der Bezirksliga steigen in die Landesliga auf.

§ 6.2 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (Vierer-Pokal)
1Gespielt wird zwischen Sommerferienende und Beginn der jeweiligen Württembergischen Meisterschaft im KO-System. 2In der ersten Runde sind soviel Mannschaften spielfrei, dass in der zweiten Runde noch 8, 16 oder 32 Mannschaften übrig bleiben. 3Gast- und Heimrecht sollen möglichst wechseln. 4Dabei gilt "spielfrei" als Heimlos. 5Gemischte Mannschaften aus verschiedenen Klassen sind möglich.
6Eine Mannschaft bestehend nur aus Stammspielern der Kreisklasse und abwärts hat gegen eine Mannschaft mit einem oder mehr Stammspielern der Bezirksliga oder höher immer Heimrecht. 7Ersatzspieler der Bezirksliga oder höher, die noch nicht eingesetzt wurden, werden bis zu einem eventuellen Einsatz in der Bezirksliga oder höher, als Stammspieler der Kreisklasse oder abwärts gesehen.

§ 6.3 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft (BBMM)
1Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden. 2Gespielt wird ein Rundenturnier, wobei bei mehr als 20 Mannschaften auch in Gruppen gespielt werden kann. 3Für die Abschlusstabelle gelten zuerst Mannschaftspunkte, dann Brettpunkte und bei Punktgleichheit der direkte Vergleich. 4War dies ein Unentschieden, gilt die Wertung nach Sonneborn-Berger.

§ 6.4 Bezirkseinzelmeisterschaft (BEM)
1Die BEM wird an einem verbandsspielfreiem Wochenende ausgetragen. 21.Runde Freitagabend, 2.+3.Runde am Samstag, 4.+5.Runde am Sonntag. 3Teilnahmeberechtigt sind alle Spielberechtigten im Bezirk. 4Gespielt werden mindestens 5 Runden nach Schweizer System. 5Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die einfache Buchholzwertung, wobei die schwächste Wertung gestrichen wird, dann die verfeinerte Buchholzwertung und erst dann der direkte Vergleich. 6War dieser unentschieden, wird ein Entscheidungsspiel ausgetragen, falls es um Qualifikationsplätze geht.

§ 6.5 Dähne-Pokal (BPEM)
1Gespielt wird nach dem KO-System. 2Die Bedenkzeit beträgt mindestens zwei Stunden pro Spieler inklusive einer Zeitkontrolle vor Beginn der Beendigungsphase durch Schnellschach, falls in der Turnierausschreibung keine andere Bedenkzeitregelung vorgegeben ist.
3Bei unentschiedenem Ausgang der Pokalpartie werden zwei Blitzpartien gespielt. 4Besteht auch danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. 5Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und wechselt in den folgenden Blitzpartien.

§ 6.6 Blitz-Einzelmeisterschaft (BBEM)
1Die Teilnehmerzahl ist auf 26 begrenzt, wobei der Sieger der letzten Kreis-Einzel-Blitzmeisterschaften und die ersten 3 der letzten Bezirks-Blitz-Einzelmeisterschaft, als vorberechtigt gelten. 2Der ausrichtende Verein erhält 2 Freiplätze. 3Die verbleibenden 18 Plätze werden gemäß den Spieleranteilen im Bezirk auf die drei Schachkreise verteilt. 4Die Verteilung wird vom Bezirksturnierleiter jährlich neu vorgenommen. 5Die Schachkreise werden zu Saisonbeginn über die neue Verteilung informiert.

6Gespielt wird im Rundensystem. 7Bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich. 8War diese Partie Remis, wird eine Entscheidungspartie gespielt, wenn es um Qualifikationsplätze geht. 9Bei erneutem Remis wird die Partie mit vertauschten Farben wiederholt.

§ 6.7 gestrichen

§ 6.8 gestrichen

§ 7 – Inkrafttreten

§ 7.1 1Diese Wettkampf- und Turnierordnung tritt nach ihrer Annahme durch den Bezirkstag 2015 in Kraft.