Geschäfts- und Spielordnung / Schachkreis Esslingen-Nürtingen

Veröffentlicht am: 23.04.2021 von Guntram in: Schachkreis Esslingen-Göppingen » Offizielles Drucken

 § 1 Wesen und Geschäftsbereich

Der Schachkreis Esslingen/Nürtingen - nachstehend "Schachkreis" genannt - ist eine Untergliederung des Schachbezirks Neckar/Fils - nachstehend "Bezirk" genannt - im Schachverband Württemberg e.V. - nachstehend "SVW" genannt. Sein Geschäftsbereich wird ihm vom Bezirk zugewiesen. Der Schachkreis umfasst die Land- und Sportkreise Esslingen und Göppingen - letztere werden nachstehend "Sportkreise" genannt. Zum Schachkreis gehören die Schachvereine und Schachabteilungen - beide werden nachstehend "Verein" genannt -, die Mitglieder im SVW und im Württembergischen Landessportbund e.V. - nachstehend "WLSB" genannt - sind und die Satzungen und Ordnungsbestimmungen dieser Verbände als für sich verbindlich anerkennen.

§ 2 Organe

Organe des Schachkreises sind

  • der Kreistag,
  • die Jugendversammlung und
  • der Kreisvorstand - nachstehend "Vorstand" genannt.

Über die Sitzungen/Zusammenkünfte der Organe ist grundsätzlich ein Protokoll zu führen. Die Protokolle des Kreistages und der Jugendversammlung sind vom Protokollführer und vom jeweiligen Vorsitzenden der Versammlung zu unterzeichnen, sofern sie in papierform vorliegen müssen. Protokolle sind grundsätzlich auf den Internetseiten des Schachkreises zu veröffentlichen.

§ 3 Der Kreistag

Der Kreistag ist das oberste Organ des Schachkreises. Er besteht aus den Vertretern der Vereine und den Mitgliedern des Vorstands.

Stimmrechte:

  • Jeder Verein hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Vereinsvertreter.
  • Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme, sofern nicht gleichzeitig der Verein vertreten wird (Stimmenhäufung ist unzulässig). Vorstandsmitglieder verlieren ihr Stimmrecht als Vorstandsmitglied, ab dem Zeitpunkt, an dem sie aus dem Vorstand ausscheiden.
Der Kreistag tritt regelmäßig in den Jahren des Bezirks-/Verbandstages - möglichst mindestens vier Wochen vor dem Bezirkstag - zusammen. Die Zusammenkunft soll mehrheitlich in der örtlichen Mitte des Schachkreises erfolgen.

Ist die Zusammenkunft eines Kreistages aus nicht beeinflussbaren Gründen oder durch Vorstandsbeschluß unmöglich, so kann der Kreistag auch über eine audiovisuelle Online-Konferenz abgehalten werden. Teilnehmer einer audiovisuellen Online-Konferenz müssen vorab durch die Vereine registriert werden.

Ein außerordentlicher Kreistag wird abgehalten aufgrund einer Einberufung des Vorsitzenden des Vorstands - nachstehend „Vorsitzender“ genannt -, Kreistagsbeschluss, Vorstandsbeschluss oder durch einen schriftlichen Antrag, der von mindestens einem Drittel aller Vereine unterstützt werden muss.

Der Termin des Kreistages und die Tagesordnung sind mindestens vier Wochen vorher auf den Internetseiten des Schachkreises und durch Rundschreiben per E-Mail allen Vereinen im Kreis bekannt zu gegeben. Der Kreistag ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig.

Die Mitglieder des Vorstands (ohne Jugendleiter) und die Kassenprüfer werden auf zwei Jahre gewählt. Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, auf Verlangen eines Stimmberechtigten jedoch geheim. Abstimmungen, bei denen mehrere Personen konkurrierend für ein Amt zur Wahl stehen, erfolgen stets geheim. Bei einer Abstimmung über Personen oder Vereine und bei Entlastungen ruht das Stimmrecht der unmittelbar Betroffenen. Wiederwahl ist zulässig. Bei einer audiovisuellen Online-Konferenz erfolgt die Entlastung per elektronischem Handzeichen, Wahlen per Briefwahl an einen unabhängigen Wahlleiter, i.d.R. der Bezirksvorsitzende. Bis zur Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl, leitet der ehemalige Vorsitzende oder dessen Stellvertreter kommissarisch den Kreis. Die Wahlen sind am achten Tag (abends) nach der audiovisuellen Online-Konferenz auszuzählen, d.h. die Wahlunterlagen müssen bis dahin beim Wahlleiter eingetroffen sein.

Änderungen der Geschäfts- und Spielordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit, alle übrigen Abstimmungen verlangen eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Enthaltungen beeinflussen das Stimmergebnis nicht.

Anträge, über die der Kreistag beraten soll, müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreistages dem Vorsitzenden schriftlich per E-Mail vorliegen. Verspätet eingegangene Anträge können mit Unterstützung der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen werden. Gleiches gilt, wenn der Vorsitzende eine besondere Dringlichkeit feststellt.

§ 4 Aufgaben des Kreistages

Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Anzahl der Stimmberechtigten, wird die Bestellung eines Protokollführers, eines Versammlungsleiters (i.d.R. der Vorsitzende) und erforderlichenfalls eines Wahlleiters durchgeführt.
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
  • Gemeinsame Aussprache über die Berichte
  • Entlastung des Kassiers und davon getrennt des übrigen Vorstandes. Auf Antrag eines Stimmberechtigten erfolgt Einzelentlastung.
  • Genehmigung eines vorliegenden Haushaltsplanes
  • Festsetzung der finanziellen Verpflichtungen der Vereine (vor allem der Gebührenordnung)
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer
  • Bestätigung des Jugendleiters durch Handzeichen, sofern ein solcher von der Jugend des Schachkreises gewählt ist

§ 5 Jugendversammlung

Die Jugend des Schachkreises ist als "Jugend im Schachkreis Esslingen/Nürtingen" organisiert.
Die Einzelheiten regelt die Jugendordnung (JO), die von der Jugendversammlung beschlossen und vom Kreisvorstand bestätigt wird.

§ 6 Der Vorstand

Mitglieder des Vorstandes sind:
  • Vorsitzender (vertretungsberechtigt)
  • stellvertretender Vorsitzender (vertretungsberechtigt)
  • Spielleiter (vertretungsberechtigt)
  • alle Staffelleiter
  • Kassier (vertretungsberechtigt)
  • Jugendleiter
  • Wertungsreferent
Es ist zulässig, dass ein Vorstandsmitglied mehrere Funktionen ausübt, sofern nicht eine Funktion mit Vertretungsberechtigung darunter fällt.

Der Vorstand leitet den Schachkreis und führt die Beschlüsse des Kreistages und der übergeordneten Organe durch.

Die Aufgabenschwerpunkte der Vorstandsmitglieder sind nachfolgend aufgeführt. Die konkrete Aufgabenverteilung regelt der Vorstand intern und gibt den aktuellen Stand den Vereinen papierlos (z. B. auf der Internetseite des Schachkreises) bekannt.
  • Vorsitzender: Vertretung des Schachkreises nach innen und außen. Organisation der Kreistage und Vorstandssitzungen. Pflege der Internetseiten des Schachkreises. Finanzplanung mit dem Bezirk.
  • Stellvertretender Vorsitzender: Vertretung des Vorsitzenden im Verhinderungsfall.
  • Spielleiter: Organisation des Spielbetriebs samt Einteilung der Staffelleiter, Vertretung gegenüber dem Bezirk in Fragen des Spielbetriebs, Protestinstanz auf Kreisebene.
  • Staffelleiter: Spielleiterkompetenzen für die vom Spielleiter festgelegten Klassen.
  • Kassier: Finanzverwaltung (inkl. Mahnungen, Führung Kassenbuch, Erstellung Kassenberichte und Haushaltsplan).
  • Jugendleiter: Leitung der Jugend im Schachkreis.
  • Wertungsreferent: Auswertung aller Turniere im Kreis, Verwaltung der offiziellen Wertungszahlen, Zusammenarbeit mit dem Wertungsreferenten des Bezirks.

§ 7 Kassenprüfer

Die Kasse des Schachkreises wird jährlich von zwei Kassenprüfern geprüft. Über die Prüfung ist dem nächsten Kreistag, alternativ dem Bezirkstag, zu berichten.
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.

§ 8 Turniere

Der Schachkreis führt im Spieljahr folgende Turniere durch

  • Mannschaftsmeisterschaften
  • Dähne-Pokal.
Es können Einzelmeisterschaft, Blitz-Mannschaftsmeisterschaft, Blitz-Einzelmeisterschaft, ein Viererpokal auf Kreisebene, eine Frauen-Meisterschaft, ein Senioren-Turnier und bei Bedarf weitere offizielle Turniere durchgeführt werden.

 

§ 9 Mannschaftsmeisterschaften

Der Schachkreis trägt seine Mannschaftsmeisterschaften in der Kreisklasse und weiteren nach dem Alphabet aufsteigend benannten Klassen - beginnend bei A - aus.

Die Einteilung der Klassen erfolgt aufgrund der Gesamtzahl der im Schachkreis gemeldeten Vereinsmannschaften anhand der in Anlage "Klasseneinteilung" festgelegten Angaben oder sinngemäß, falls Abweichungen von den dort definierten Fällen auftreten.
Spielsystem, Auf- und Abstiegsregelung:

  1. Die Bildung von parallelen Staffeln ist nur in der untersten Klasse vorgesehen, wenn eine der Anlage "Klasseneinteilung" entsprechende Konstellation auftritt.

  2. Die erforderliche Anzahl von Mannschaften pro Klasse ist ggf. durch geeignete Anwendung der Anlage "Auf- und Abstiegsregelung" herbeizuführen.

  3. Der Aufstieg aus der Kreisklasse und der Abstieg in die Kreisklasse richtet sich nach den im Bezirk geltenden Bestimmungen.

  4. In allen sonstigen Fällen steigen in der Regel die am Ende der Saison auf Platz 1 und 2 stehenden Mannschaften in die nächsthöhere Klasse auf und die beiden auf den letzten Plätze stehenden Mannschaften in die nächsttiefere Klasse ab. Generell gelten die in Anlage "Auf- und Abstiegsregelung" festgelegten Bestimmungen (der Regelfall ist dort Variante 0).

  5. Für alle Auf- und Abstiegsregelungen sind die Festlegungen in der Anlage "Auf- und Abstiegsregelung" zu berücksichtigen oder sinngemäß anzuwenden, wobei sichergestellt sein muss, dass mindestens ein Aufsteiger und ein Absteiger pro Klasse ermittelt wird (mit Ausnahme der untersten Klasse, die keinen Absteiger hat).

  6. Abweichend zu den obigen Bestimmungen können in den Fällen der Einführung neuer Spielklassen, bei entsprechenden Zuwächsen der Gesamtzahl der gemeldeten Mannschaften, die Festlegungen der Anlage "Klasseneinteilung" dazu führen, dass die jeweils untere Hälfte der bis dahin existierenden Staffeln in die neue Klasse eingegliedert werden muss. Hierbei gelten die Festlegungen, die in der Anlage "Staffelbildung und -auflösung in der untersten Spielklasse" definiert sind.

  7. Beantragt ein Verein für eine seiner Mannschaften die Einstufung in die nächste rangtiefere Klasse, so steigt eine zusätzliche Mannschaft aus der rangtieferen Klasse in die ranghöhere Klasse auf.

  8. Zieht ein Verein eine Mannschaft bis zum Mannschaftsmeldeschluss aus dem Spielbetrieb zurück, erhalten alle darunter liegenden Klassen einen Aufsteiger mehr. Grundsätzlich gilt: Aufstieg geht vor Abstieg.

  9. Eine neu gemeldete Mannschaft beginnt immer in der untersten Spielklasse mit der gewünschten Mannschaftsstärke, d.h. Einstufungen in darüber liegenden Klassen gleicher Mannschaftsstärke sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  10. Ergibt sich beim Endstand in der Tabelle Punktgleichheit mehrerer Mannschaften, entscheiden die Brettpunkte (Sieg 1, Remis ½, Verlust 0). Wird in der Endtabelle auch hier Gleichstand erreicht, entscheiden aus den direkten Begegnungen primär die Mannschafts-, sekundär die Brettpunkte und dann die Berliner Wertung. Führt auch dies zum Gleichstand entscheidet das Los. Abweichend davon gilt: Wenn eine der Mannschaften einen oder mehrere kampflose Mannschaftssiege hat, werden die Ergebnisse aller punktgleichen Mannschaften gegen diese(n) Gegner nicht gewertet.

  11. Die Mannschaften der Kreis- und A-Klasse spielen nach der Fischer-Bedenkzeit (sog. kurze Fischer-Bedenkzeit). Alle weiteren Klassen/Staffeln mit 90-Minuten Bedenkzeit je Spieler.

Nachgemeldete Spieler werden erst spielberechtigt, wenn der Spielleiter oder diejenige Person, an die diese Aufgabe delegiert ist, schriftlich die Spielberechtigung erteilt hat. Die Voraussetzungen hierfür nach der Spielerpassordnung, sowie der Wettkampf- und Turnierordnung müssen gegeben sein. Geht ein Nachmeldeantrag innerhalb eines Zeitraums von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Einsatz des Spielers ein, kann der Verein nicht verlangen, dass die Spielberechtigung noch erteilt wird.

§ 10 Finanzierung

Die Finanzierung der Aufgaben des Schachkreises erfolgt gemäß den Richtlinien des Bezirks und des SVW. Der Schachkreis hat eine Eigenverwaltung der Finanzmittel anzustreben. Die Organe des Schachkreises sind verpflichtet, Zuschüsse des WLSB, der Sportkreise und andere Förderungen zu nutzen.

Der Schachkreis ist berechtigt, zur Finanzierung der Aufgaben seines Geschäftsbereiches, auch für die Jugendarbeit, nach Bedarf Umlagen in angemessener Höhe, Beiträge, Startgelder, Meldegebühren und Bußgelder zu erheben.

Werden finanzielle Verpflichtungen eines Vereins gegenüber dem Kreis geltend gemacht, so sind diese in einer Gebührenordnung festzulegen. Der Inhalt der Gebührenordnung ist dem Bezirk anzugleichen.

Alle Gebühren, Zuschläge, Bußgelder und Strafen etc. werden gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung des Schachkreises erhoben. Die Gebührenordnung wird vom Vorstand vorgeschlagen, vom Kreistag beschlossen und zu Saisonbeginn in den Startschreiben veröffentlicht.

§11 Auflösung des Schachkreises

Der Schachkreis als Unterorganisation des Bezirks kann sich mit einer Mehrheit aller dem Schachkreis zugehörigen anwesenden Vereine selbst auflösen. Enthaltungen von Vereinen beeinflussen das Stimmenergebnis nicht. Die zugewiesenen Geschäftsbereiche gehen zurück an den Bezirk.

§ 12 Schlussbestimmungen

Die Vereinsvertreter aller Vereine des Schachkreises sollen gundsätzlich in regelmäßigen Abständen die Internetseiten des Schachkreises besuchen, um sich über aktuelle Nachrichten auf Kreisebene zu informieren. Veröffentlichungen im SVW Portal (Ergebnisdienst-Rundschreiben) gelten als ordnungsgemäß bekanntgegeben.

Die Geschäfts- und Spielordnung tritt mit der Verabschiedung im Kreistag in Kraft.

Ruit, den 23. April 2021
gez. Guntram Doleschal                                  gez. Stefan Auch
Vorsitzender                                                   Spielleiter