Spielordnung des Schachbezirks Neckar/Fils

Veröffentlicht am: 11.06.2023 von Guntram Doleschal in: Schachbezirk Neckar-Fils » Offizielles Drucken

Inhalt

§ 1 Turniere
§ 2 Mannschaftsmeisterschaften
§ 3 Bezirkseinzelmeisterschaft
§ 4 Einzelblitzmeisterschaft
§ 5 Einzelpokalturnier
§ 6 Mannschaftspokalturnier
§ 7 Mannschaftsblitzmeisterschaft
§ 8 Sonstige Bestimmungen
§ 9 Schlussbestimmung


§ 1 Turniere

  1. Der Bezirk führt folgende Turniere durch:
    • Mannschaftsmeisterschaften bis zur Landesliga
    • Bezirkseinzelmeisterschaft
    • Einzelblitzmeisterschaft
    • Einzelpokalturnier
    • Mannschaftspokalturnier
    • Mannschaftsblitzmeisterschaft
  2. Allgemeine Regelungen:
    Außer bei Blitz und Schnellschachturnieren beträgt die Bedenkzeit 90 min / 40 Züge + 30 min für den Rest der Partie zuzüglich 30 Sek./ Zug (Fischer-Modus).
    Bei Blitzturnieren beträgt die Bedenkzeit 3 min pro Partie zuzüglich 2 Sek. Inkrement pro Zug.

§ 2 Mannschaftsmeisterschaften

  1. Der Bezirk trägt seine Mannschaftsmeisterschaften in den Landes- und Bezirksligen aus.
  2. Die Landesliga spielt mit 10 Mannschaften in einer Staffel. Die Zahl der Aufsteiger richtet sich nach den Bestimmungen des SVW.
  3. Die Bezirksliga spielt in zwei Staffeln (A und B) zu je 10 Mannschaften. Die Aufteilung erfolgt durch den Bezirksspielleiter nach regionalen Gesichtspunkten.
  4. Spielberechtigt sind ausschließlich Mannschaften, die durch die unter Abs. 5 genannten Regelungen in die Landes- oder Bezirksliga gelangen.
  5. Die Auf- und Abstiegsregelungen sind abhängig von der Zahl der Absteiger aus der Verbandsliga und der daraus resultierenden Differenz in der Landesliga. Folgende Fälle werden unterschieden:
     Differenz der Auf- und Absteiger zwischen Verbandsliga und
    Landesliga
     -1  0  1  2
     Beispiel für Differenz: Bei 1 Aufsteiger und ... Absteigern in
    die/aus der Verbandsliga
     0  1  2  3
     Absteiger aus der Landesliga in die Bezirksliga  1  2  3  4
     Aufsteiger aus der Bezirksliga in die Landesliga  2  2  2  2
     Absteiger aus der Bezirksliga in die Kreisklassen  3(1)  4  5 (2)  6
    Aufsteiger aus den Kreisklassen in die Bezirksliga  4  4  4  4
    Erläuterungen:
    (1) Entscheidungsspiel der Neunten der Bezirksligen A und B um den 3. Abstiegsplatz
    (2) Entscheidungsspiel der Achten der Bezirksligen A und B um den 5. Abstiegsplatz
    Bei davon abweichenden Situationen sind obige Regelungen sinngemäß anzuwenden und werden vom Bezirksspielausschuss festgelegt.
  6. Ergibt sich beim Endstand in der Tabelle Punktgleichheit mehrerer Mannschaften, entscheiden die Brettpunkte (Sieg 1, Remis ½, Verlust 0). ²Wird in der Endtabelle auch hier Gleichstand erreicht, entscheiden aus den direkten Begegnungen primär die Mannschafts-, sekundär die Brettpunkte und dann die Berliner Wertung. ³Führt auch diese zum Gleichstand, entscheidet das Los.
  7. Führt ein Entscheidungsspiel nach Punkten und Brettpunkten zu keiner Entscheidung, entscheidet die Berliner Wertung, bei Gleichstand das ranghöchste gewonnene Brett. Bei durchgängigen Remisergebnissen
    entscheidet das Los.
  8. Verzichtet ein Aufsteiger auf den Aufstieg, steigt der erste Nichtaufsteiger als Nachrücker auf. Verzichtet auch der, wird die Zahl der Absteiger um 1 verringert. Verzichtet auch dieser steigt der 2. Nachrücker auf.
  9. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Teilnahmerecht an einem Entscheidungsspiel um den Aufstieg, steigt automatisch die andere Mannschaft auf. Verzichten beide Mannschaften auf ihr Teilnahmerecht, verringert sich die Zahl der Absteiger um 1.
  10. Zieht ein Verein eine Mannschaft aus der Landesliga oder Bezirksliga vor dem 1.7. zur neuen Saison zurück, so steigt in der alten Saison eine Mannschaft weniger aus der jeweiligen Klasse ab.
  11. Bei Entscheidungsspielen legt der Bezirksspielleiter den Termin fest und entscheidet über den neutralen Spielort möglichst nach regionalen Aspekten.

§ 3 Bezirkseinzelmeisterschaft

  1. Der Bezirk trägt seine Einzelmeisterschaft jährlich aus. Der Ausrichter oder der zuständige Spielleiter kann die Zahl der Teilnehmer beschränken. In diesem Fall zählt die Reihenfolge der Anmeldungen. Die Zahl der Aufsteiger zum Kandidatenturnier richtet sich nach den Bestimmungen des SVW.
    Bei Punktgleichheit entscheidet im Falle eines Schweizer System-Turniers
    1. Buchholz
    2. Buchholzsumme,
    im Falle eines Rundenturniers
    1. Der direkte Vergleich der punktgleichen Spieler
    2. Die Anzahl der gewonnenen Partien.

§ 4 Einzelblitzmeisterschaft

  1. Der Bezirk trägt seine Einzelblitzmeisterschaft jährlich aus. Gespielt wird in einem Vollrundenturnier mit maximal 30 Teilnehmern.
  2. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen.

§ 5 Einzelpokalturnier

  1. Das Einzelpokalturnier wird jährlich in den Kreisen durchgeführt. Sofern der Bezirk Spieler für das entsprechende Turnier des SVW entsenden kann, sind die 3 Sieger der Kreisturniere qualifiziert.
  2. Die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes - nachstehend "DSB" genannt - und der WTO des SVW sind entsprechend anzuwenden.
  3. Die Zahl der Aufsteiger zum Pokalturnier des SVW richtet sich nach den Bestimmungen des SVW.

§ 6 Mannschaftspokalturnier

  1. Der Schachbezirk trägt sein Mannschaftspokalturnier jährlich aus. Die Regelungen der WTO des Schachverbands finden sinngemäß Anwendung, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wird:
    • Ein Spieler darf in höchstens zwei Pokalmannschaften gemeldet sein und pro Spieltag nur in einer
    Pokalmannschaft nominiert werden.
    • Zwei Mannschaften eines Vereins sollen möglichst erst im Finale, bei drei oder mehr teilnehmendes
    Mannschaften so spät wie möglich gegeneinander gepaart werden.

§ 7 Mannschaftsblitzmeisterschaft

  1. Der Bezirk trägt seine Mannschaftsblitzmeisterschaft jährlich aus. Gespielt wird ein Vollrundenturnier mit maximal 20 Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und maximal 6 Ersatzspielern. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

  1. Die Spielberichtskarten bei Mannschaftskämpfen sind aufzubewahren und auf Verlangen an den Staffelleiter bzw. das Bezirksschiedsgericht zu senden.
  2. Nachgemeldete Spieler werden erst spielberechtigt, wenn die Spielberechtigung vom zuständigen Spielleiter erteilt ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Spielerlaubnis durch die Passstelle des SVW. 
  3. Zu allen offiziellen Wettkämpfen innerhalb des Bezirks sind nur Spieler zugelassen, die Mitglied eines Vereins bzw. einer Schachabteilung des Bezirks sind und die als aktives Mitglied in der gültigen Mitgliederliste des Vereines eingetragen sind, es sei denn der Verband gibt eine abweichende Regelung bekannt. Die Spielerpassordnung des SVW ist Bestandteil dieser Spielordnung.
  4. Der Spielbeginn ist in den Bezirksligen 9:00 Uhr, in der Landesliga 10:00 Uhr.
  5. Das Mitbringen von Tieren jeder Art ins Turnierareal insbesondere Hunde, Katze, Vögel, Reptilien oder ähnliches zu offiziellen Veranstaltungen des Schachbezirks Neckar-Fils und seiner Schachkreise ist grundsätzlich verboten
  6. Im Übrigen gilt die WTO des SVW.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser Spielordnung können von der Bezirksleitung beschlossen und nach rechtzeitiger Verkündigung in Kraft gesetzt werden. Sie bedürfen der Bestätigung des Bezirkstags.

gez. David Blank (Bezirksspielleiter)

Änderungen zur vorhergehenden Version als PDF.