Jugendspielordnung

Veröffentlicht am: 01.07.2012 von Christof Beuter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Ordnungen Drucken

Stand: 02.04.23

Jugendspielordnung

§1 Spielbetrieb und Spielberechtigung
§2 Bezirksjugend-Einzel-Blitzmeisterschaft
§3 Spielregeln, Turnierleitung, Schiedsgerichte.
§4 Schlussbestimmungen

§1 Spielbetrieb und Spielberechtigung

1.1 Die Jugend des Schachbezirks Alb-Schwarzwald (SJAS) trägt alljährlich folgende Turniere aus:

1. Bezirksjugend-Play-Offs
2. Bezirksjugendeinzelmeisterschaften in den Altersklassen U18, U16, U14, U12, U10, U8.
3. Jugend-Grand-Prix-Turniere
4. Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft
5. Weitere Turniere

1.2.1 An diesen Veranstaltungen können Jugendliche der Altersklassen U18 bis U8 teilnehmen, wenn sie durch ihre Mitgliedsorganisation dem Schachbezirk Alb-Schwarzwald angehören und für sie eine Spielberechtigung (auch vorläufig) vorliegt.

1.2.2 Die Versicherung aller Kinder und Jugendlichen obliegt den Vereinen.

1.3 Jugendliche werden in folgende Altersklassen eingeteilt (Stichtag 01.01.):
1. U18 Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, (z.B. Saison 2016/17 Stichtag 1.1.1999)
2. U16 Jugendliche, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben,
3. U14 Jugendliche, die das 14. Lebensjahr nicht überschritten haben,
4. U12 Jugendliche, die das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben,
5. U10 Jugendliche, die das 10. Lebensjahr nicht überschritten haben,
6. U08 Jugendliche, die das 8. Lebensjahr nicht überschritten haben

§Turniere

2.1 Bezirksjugend Play-Offs

2.1.1 Dieses Turnier wird offen ausgetragen.

2.1.2 Die Bezirksjugend Play-Offs finden jede Saison spätestens vier Wochen vor den Bezirksjugendeinzelmeisterschaften statt.

2.1.3 U18, U16, U14: Es werden 5 Runden nach Schweizer-System mit einer Bedenkzeit von mindestens 90 Minuten je Spieler gespielt. Die Plätze 1 – 6 qualifizieren sich für die BJEM.

2.1.4 U12, U10, U8: Es werden 7 Runden Schweizer-System mit einer Bedenkzeit von mindestens 60 Minuten je Partie und Spieler gespielt. Die Plätze 1 – 8 qualifizieren sich für die BJEM.

2.2 Bezirksjugendeinzelmeisterschaften (BJEM)

2.2.1 Die Qualifizierten ergeben sich aus 2.1.3 und 2.1.4. Bei Nachrückern entscheidet erst die Platzierung, dann die DWZ-Zahl.

2.2.2 Die Bezirksjugendeinzelmeisterschaften finden jede Saison spätestens acht Wochen vor den Württembergischen Meisterschaften statt.

2.2.3 Der Sieger oder die Siegerin jeder Altersklasse erhält einen Pokal und den Titel
"Bezirksjugendmeister der U18-, U16-, U14-, U12-, U10-, U8-Jugend ....[Jahresangabe]" 2.2.4 Zusätzlich erhält die bestplatzierte Spielerin jeder Altersklasse einen Pokal und den Titel "Bezirksjugendmeisterin der U18w-, U16w-, U14w-, U12w-, U10w-, U8w-Jugend ....[Jahresangabe]"

2.2.5 Die bestplatzierten Jungen und Mädchen jeder Altersklasse qualifizieren sich nach den Regelungen der Württembergischen Schachjugend für die Württembergischen Jugendeinzelmeisterschaften. Werden die Qualifikationsplätze durch die Teilnehmer der BJEM nicht gedeckt, so rücken Spielerinnen oder Spieler mit den besten Platzierungen aus den Play-Offs nach.

2.2.6 U18, U16, U14: Es wird ein Rundenturnier mit 6 Teilnehmern mit einer Bedenkzeit von mindestens 90 Minuten je Spieler gespielt.

2.2.7 U12, U10, U8: Es wird ein Rundenturnier mit 8 Teilnehmern mit einer Bedenkzeit von mindestens 60 Minuten je Partie und Spieler gespielt.

2.2.8 Spieler desselben Vereins werden in den ersten Runden gegeneinander gelost.

2.3 Jugend-Grand-Prix Turniere

2.3.1 Dieses Turnier wird offen ausgetragen.

2.3.2 Die drei Erstplatzierte erhalten einen Pokal.

2.3.3 Es werden 7 Runden nach Schweizer System mit einer Bedenkzeit von 20 Minuten je Spieler gespielt.

2.3.4 Bei geringer Teilnehmerzahl können mehrere Altersklassen in einer Gruppe ausgetragen oder der Modus geändert werden.

2.4 Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft
Findet bei ausreichendem Interesse statt. Der Spielmodus wird von der Bezirksjugendleitung festgelegt.

2.5 Weitere Turniere
Die Jugendvollversammlung kann weitere Jugendturniere beschließen

§3 Spielregeln, Turnierleitung, Schiedsgerichte

3.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Turnierordnung (WTO) und Satzung des SVW sowie die Jugendordnung und Jugendspielordnung der WSJ sind Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Spielordnung nichts anderes vorsieht.

3.2 Bei Punktgleichheit entscheidet erst die Buchholz- (Schweizer-System Turnier) bzw. Sonneborn-Berger-Wertung (Rundenturnier) und dann der direkte Vergleich (sofern es diesen zwischen allen Betroffenen gab). Sollte dann noch keine Entscheidung gefallen sein, gibt es, wenn es um einen Meistertitel oder Qualifikationsplätze geht, zwei Blitzpartien (5 Minuten Bedenkzeit, FIDE-Blitzregeln). Steht es danach immer noch unentschieden, entscheidet die erste Gewinnpartie. Die Farbe für das erste Blitz wird ausgelost, danach im Wechsel.

3.3 Wenn durch diese Spielordnung nicht anders bestimmt, obliegt bei allen von der Bezirksjugend ausgeschriebenen Turnieren die Turnierleitung dem Bezirksjugendspielleiter. Der Bezirksjugendspielleiter kann die Leitung eines Turniers einem anderen Funktionär oder erfahrenen Spieler übertragen.

3.4 Zu allen von der Bezirksjugend ausgerichteten Turnieren hat der Turnierleiter eine Ausschreibung mit sämtlichen technischen Einzelheiten bekannt zu geben. Vor Turnierbeginn ist der Auslosungsmodus bekannt zu geben sowie wo und wann die Runden gespielt werden.

3.5 Proteste haben nur aufschiebende, keine aufhebende Wirkung.
Nach Beendigung des Turniers ist kein Protest mehr zugelassen.

3.6 Bei allen Turnieren der Bezirksjugend entscheidet:
in 1. Instanz der Turnierleiter
in 2. Instanz der Bezirksjugendspielleiter
in 3. Instanz das Bezirksschiedsgericht
in 4. Instanz das Verbands-Schiedsgericht.

§4 Schlussbestimmungen

4.1 Änderungen dieser Spielordnung können von der Bezirksjugendleitung beschlossen werden. Sie bedürfen der Bestätigung der Jugendversammlung.
4.2 Diese Satzung wurde am 02.04.2022 von der Jugendversammlung beschlossen.