Entscheidung Rottweil 1-Balingen 1

Veröffentlicht am: 20.04.2012 von Christof Beuter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Offizielles Drucken

 

Hiermit ergeht durch den Staffelleiter der Landesliga folgende

ENTSCHEIDUNG

1. Der Mannschaftskampf in der Landesliga SV Rottweil 1 – SV Balingen 1 am 04.02.2012 wird mit 0:8 gewertet.
2. Die Änderung des Ergebnisses im SVW-Ergebnisdienst wird durch den Staffelleiter vorgenommen.
3. Die DWZ-Wertung der einzelnen Partien bleibt von dieser Entscheidung unberührt.

BEGRÜNDUNG

Am 04.02.2012 setzte die Mannschaft SV Rottweil 1 beim o.g. Mannschaftskampf in der Landesliga den Spieler Stefan Bumbulici an Brett 8 ein (Bumbulici, Stefan – Jauch, Bernd 1:0).

Allerdings hat der Schachverein Rottweil den Status des Spielers Stefan Bumbulici am 20.01.2012 bei der Passstelle des Schachverbandes Württemberg auf „passiv" geändert.

Zu allen offiziellen Wettkämpfen innerhalb des Verbandes sind aber nur Spieler zugelassen, die Mitglied eines Vereins bzw. einer Schachabteilung des SVW sind und die als aktives Mitglied in der gültigen Mitgliederliste des Vereines eingetragen sind oder für die eine vorläufige Spielgenehmigung vorliegt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WTO).

Damit erlischt mit sofortiger Wirkung die Spielberechtigung des betroffenen Spielers für alle Verbandsspiele.

Nominiert eine Mannschaft auf dem Spielbericht einen oder mehrere nicht teilnahmeberechtigte Spieler, ist der Mannschaftskampf für sie als verloren und für den Gegner mit 8:0 als gewonnen zu werten (§ 12 Abs. Satz 1 WTO).

Das Ergebnis muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden (§ 12 Abs. 4 Satz 2 WTO). Daher wird das Ergebnis des Mannschaftskampfes SV Rottweil 1 – SV Balingen 1 durch den Staffelleiter der Landesliga mit 0:8 gewertet.

Da eine initiale Meldung der Statusänderung an den betreffenden Staffelleiter nicht erfolgte und die Meldung über den Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers vom Staffelleiter leider übersehen wurde, wurde diese Information dem Staffelleiter erst am 15.03.2012 bekannt. Daher ist eine Entscheidung erst jetzt möglich.

Die am Brett erzielten Ergebnisse bleiben für die DWZ-Wertung bestehen (Abs. 3.2.5 Satz 3 Wertungsordnung des DSB).

Hinweis:

Am 13.03.2012 wurde der Status des Spielers Stefan Bumbulici von der Passstelle des Schachverbandes Württemberg auf „aktiv" geändert. Aus diesem Grund hat der Spieler wieder eine Spielberechtigung und kann folglich wieder bei Verbandsspielen eingesetzt werden.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diese Entscheidung kann binnen 10 Tage nach Zugang (Ankunft der E-Mail) Protest eingelegt werden. Der Protest ist an den Vorsitzenden des Bezirksschiedsgerichts Christian Kinkelin (Bahnhofstr. 35, 78532 Tuttlingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) per Post oder per Mail zu senden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Protest an den Staffelleiter der Landesliga, Klaus Fuß, rechtzeitig abgesendet wird.

Die Protestgebühr beträgt beim Bezirksschiedsgericht 50,- Euro. Die Gebühr ist im Voraus an die zuständige Bezirkskasse zu zahlen (Kto.-Nr. 21061743, BLZ 643 500 70, KSK Tuttlingen). Liegt kein Protestfall vor, so kann das zuständige Gericht vom Antragsteller eine entsprechende Gebühr erheben. Mit der Protestgebühr sind auch die Verfahrenskosten abgegolten, die beim Schiedsgericht selbst entstanden sind.

Mit freundlichen Schachgrüßen

Klaus Fuß

Staffelleiter Landesliga
Bezirksspielleiter Bezirk Alb/Schwarzwald