Bezirkstag Bericht Schiedsgericht Kinkelin

Veröffentlicht am: 17.06.2010 von Christof Beuter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Archiv 2008/2009 Drucken
mein Bericht fällt knapp aus: es gibt nichts zu berichten!

Ich möchte jedoch an dieser Stelle ein relativ heißes Eisen anfassen, und
dies betrifft das leidige Thema von Strohmännern, pünktlichem Spielbeginn
und einstündiger Wartezeit. Wir hatten dies letztlich vor dem Hintergrund
hingenommen, dass die Wartezeit in den FIDE-Regeln steht. Ich verweise
jedoch auf die stattgefundene Olympiade: Dort wurde genullt, wer nicht
pünktlich am Brett saß, selbst wenn er zuvor schon da gewesen war!

Es ist also grundsätzlich möglich, eine andere Regelung zu treffen als die
einstündige Wartezeit. Dies nur als Anregung für eine Diskussion. Ohne dass
dies als Antrag verstanden sein möge, so schwebt mir folgende Regelung vor:

Mannschaftsaufstellung ist um 17:30 Uhr. Aufgestellt werden darf nur, wer
sich im Spielbereich befindet (Spielsaal, Analyseraum, Toilette, Raucherraum
etc.). Aufgestellt werden die Leute dann von Brett 1 abwärts.

Gnadengesuche sind zulässig, in diesem Fall werden die Partien unter
Vorbehalt und auf Risiko des Gnadengesuchsstellers ausgetragen. Beispiel:
Spieler 5 trifft um 17:35 ein und beruft sich auf einen Stau durch Unfall.
Die Partien haben noch nicht begonnen. Spieler 5 bzw. seine Mannschaft kann
dann die Aufstellung im Gnadenwege noch korrigieren. Aufgestellt war
1,2,3,4,6,7,8,NN, jetzt wird korrigiert zu 1,2,3,4,5,6,7,8. Sollte die
Spielleitung höhere Gewalt sehen und dem Gnadengesuch stattgeben, werden die
Partien gewertet wie ausgetragen. Sollte das Gnadengesuch abgewiesen werden,
haben die Bretter 5-8 verloren (5 weil verspätet, 6-8 weil zu tief
eingesetzt).

Allgemeine Wetterverhältnisse (Winter) gelten nicht als Entschuldigung, die
Leute sollen gefälligst rechtzeitig losfahren, mit Sicherheitszuschlag!

Auf diese Weise wären sowohl notorische Zuspätkommer als auch Strohmänner
mit einem Schlag vom Tisch!

Gruß
Christian Kinkelin
Bezirksschiedsgericht