Spielbetrieb Bezirk Unterland Saison 2023/2024

Veröffentlicht am: 16.07.2023 von Salvatore Ketterer in: Schachbezirk Unterland Drucken

Liebe Schachfreunde,

zur neuen Saison begrüße ich alle Vereine und Mannschaften im Bezirk und hoffe auf eine reibungslose Zusammenarbeit. Die Verantwortlichen im Bezirk haben eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen.

Landesliga, Bezirksliga und Kreisklasse
Gespielt wird mit 8 Spielern* und 8 Ersatzspielern*
 
A-Klasse, B-Klasse und C-Klasse
Gespielt wird mit 6 Spielern* und 10 Ersatzspielern*

Link zum Bezirkskalender

Link zum Startschreiben

Link Mannschaften Landesliga Unterland
Link Mannschaften Ligen Gruppe Süd (Vereine Ludwigsburg)
Link Mannschaften Ligen Gruppe Nord (Vereine Heilbronn/Hohenlohe)

Checkliste für die neue Saison 2023/2024:

  • Wechselfrist für einen Vereinswechsel endet am Freitag, 30.06.2023
  • Rückmeldung des Abfrage Formulars (Gruppe Nord) oder (Gruppe Süd) bis Sonntag, 09.07.2023
  • Bestätigung der Mannschaften im Portal durch die Vereine bis Sonntag, 30.07.2023
  • Eingabe der Mannschaftsaufstellung im Portal durch die Vereine bis Donnerstag, 31.08.2023
  • Saisonbeginn Bezirk Unterland: Sonntag, 17.09.2023
  • Startgelder pro Mannschaft:
    10 Euro pro Mannschaft von der Landesliga bis zur Kreisklasse
      5 Euro pro Mannschaft für die A-Klasse und darunter
  • Überweisung der Startgebühren pro Mannschaft bis zum 17.09.2023 auf folgendes Konto:
    Schachbezirk Unterland
    IBAN: DE82 6205 0000 0000 0046 66
    Kreissparkasse Heilbronn
    Verwendungszweck:  Startgeld 23-24 + „Vereinsname + Mannschaftsnummer“
    Achtung: Wer das Startgeld bis zum 17.09.2023 nicht bezahlt, verliert sein Startrecht!

Änderungen vorbehalten.

Sollte es noch Fragen oder Unklarheiten geben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Salvatore Ketterer
Bezirksspielleiter Unterland

*aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.