SVW-Breitenschach-Zuschussregelungen

Veröffentlicht am: 06.01.2011 von Walter Pungartnik in: SVW-Service Drucken

 1. finanzielle Unterstützung von Schachtreff-Aktionen

Werbemaßnahme zur Steigerung des Bekanntheitsgrades eines Schachvereins.

Voraussetzung:

  1. Diese öffentliche „ Schachtreff - Veranstaltung „ sollte bei mir mit Angabe der geplanten Aktionen angemeldet werden. (Wegen der allgemeinen Übersicht über die zu erwartenden Schachtreff - Aktionen im SVW - Bereich). Eine Anmeldung bei DSB (Deutschen Schachbund) ist nicht mehr erforderlich!
  2. Nachweisliche finanzielle Verlust müssen durch Einnahme - u. Ausgabebelege (Rechnungskopien) nachgewiesen werden. Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals eindringlich darauf hin, dass nur nachprüfbare Rechnungen (d.h. mit korrekten Rechnungsbelegen) anerkannt werden können! Ferner können Ausgaben für kostenlose Getränke und Speisen nicht als Zuschuss angerechnet werden. Diese Ausgaben müssen durch einen anteilmäßigen Verkaufspreis abgedeckt werden. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den eingegangenen Anträgen im Rahmen der Gesamtmittel lt. SVW-Budgetplanung- und werden am Jahresende vom Breitenschach-Fachausschuss festgelegt. Entspr. Anträge müssen bis Ende Nov. des laufenden Jahres bei mir eingereicht werden.

2. neue Vereinsgründung:

Bezuschussung von Organisationskosten (z.B. Anzeigen, Anschreiben, Fahrtkostenzuschuss, Porto) für eine entsprechende Werbe- bzw. Infoveranstaltung. Voraussetzung: Vorheriger Antrag und Genehmigung durch den SVW. SVW-Gesamtmittel für diese Aktion, ca. EUR 100.

3. Steigerung von Mitgliedern und Schachspieler in Schachvereinen

Zielgruppen: Senioren, Frauen / Mädchen- und Schulschachgruppen.

Bezuschusst werden auch Schachkurse für Nichtmitglieder und für Schach-AGs, die nicht durch die WLSB - Maßnahme "Kooperation Schule-Verein" gefördert werden. Siehe Extra-Ausschreibung!

Achtung bei Schachkursen für Nichtmitglieder im Verein:

Beachten Sie dabei, dass teilnehmende „Nichtmitglieder“ nicht über unsere Sportversicherung abgesichert sind! Sie können für diese Gruppe eine gesonderte Nichtmitglieder-Versicherung beim WLSB / ARAG abschließen oder sie überzeugen die Teilnehmer oder die Eltern dieser Kinder / Jugendlichen, dass sie schnellstmöglich Mitglied im Verein werden. (Dies ist der bessere und preiswertere Weg!)

Voraussetzungen für alle Zuschussanträge:

  • Maßnahme ist vorher geplant (Wer, Was, Wann, Wo,...) und soll beim SVW angemeldet werden.
  • Regelmäßige Durchführung, mindestens 15 hintereinander liegende Veranstaltungen.
  • Der Schachkurs muss mit einem Pressebericht in einer "örtlichen Tageszeitung / Wochenblatt vorangekündigt werden. Eine Kopie dieser Anzeige ist dem Antrag beigelegt werden.
  • Einen abschließenden Ergebnis- und Erfahrungsbericht (z.B. einen entspr. Pressebericht über diesen Kurs) ist mir zur Info zusenden.

Zuschusshöhe pro Maßnahme und Verein: EUR 50.- pro Halbjahr; (max. 2 Maßnahmen pro Verein und Jahr möglich!) Anträge bis spätestens Ende Nov. des laufenden Jahres.

Gesamtvolumen: ca. EUR 1500

4. Sonderpreis für hervorragende Aktivitäten im Breitenschachbereich

Voraussetzung: Die entsprechenden Anträge mit Begründung und einer Kurzdokumentation der Aktionen (Presseartikel, Bilder usw.) werden beim Breitenschachreferenten eingereicht. Die Vergabe obliegt dem SVW Breitenschach-Fachausschuss. SVW-Gesamtmittel a. € 300. Entsprechende Anträge müssen bis Ende November des laufenden Jahres bei mir eingereicht werden!

5. Unterstützung von Hobbyschach - Turnieren

Vom SVW können Schachpokale gestiftet oder ein entspr. Zuschuss auf Antrag gewährt werden. Organisationstipp: Veranstalten Sie im Rahmen eines sowieso laufenden Schachturniers ein zusätzliches Hobbyschachturnier oder Hobbygruppe. Gesamtvolumen im SVW-Bereich: ca. EUR 80.-

Alle entsprechenden Anträge sind an den Breitenschach Referenten des SVW, Walter Pungartnik, Tannenweg 15 in 71665 Vaihingen/Enz, Tel./Fax: 07042 12508, bzw. unter E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

Wichtige Antrags- und Abrechnungs-Termine für die Vereine

Von den verantwortlichen Vereinsfunktionären (Vorsitzende, Jugendleiter, Übungsleiter und Kassierer) sind nachfolgende Termine zu beachten: Alle Termine beziehen sich immer auf das entspr. laufende Jahr.

Anträge und Abrechnungen mit dem WLSB.

Beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Verbandsorgan „DER SPORT„

  • bis 1. Mai sind die Anträge " Kooperation Schule - Verein " für das kommende Schuljahr zu erstellen.
  • bis 1. Juli müssen die Abrechnungen der Kooperation "Schule - Verein" vom laufenden Schuljahr beim WLSB eingereicht werden.
  • bis 15. November des laufenden Jahres müssen die Abrechnungen der Übungsleiterzuschüsse eingereicht werden.

Bitte besuchen Sie, als Vereinsvertreter, die Sportkreistage in Ihrem Sportkreis. Jeder Verein wird dazu vom Sportkreis eingeladen.

Anträge und Abrechnungen mit dem SVW für Breiten- und Freizeit - Maßnahmen

  • Zielgruppenschulungen in den Vereinen: Anträge das ganze Jahr über, jedoch bis spätestens 30. November des laufenden Jahres.
  • Schachtreff - Zuschüsse: Anträge bis spätestens 15. Nov. des laufenden Jahres.
  • Anträge auf einen Sonderpreis bis spätestens 15. November des laufenden Jahres.
  • Hobbyturniere: Anträge auf Bezuschussung oder Schachpokal das ganze Jahr über, jedoch spätestens bis 15. November des laufenden Jahres.
  • Anträge auf Jubiläumszuschüsse: bis 31. Oktober des Vorjahres vor dem Jubiläum! (Grund: Etatplanung) spätestens jedoch bis 31. Juli im Jubiläumsjahr.

Alle diesbezüglichen SVW - Anträge sind an Walter Pungartnik , 71665 Vaihingen/Enz, Tannenweg 15 , oder unter Fax Nr. 07042 12508 , bzw. unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu richten.

Pungartnik Walter

Breitenschachreferent des SVW