WLSB-Zuschuss für Jugendarbeit
GRUNDVORAUSSETZUNGEN:
- Mitglied beim WLSB
- Gültige Jugendordnung
- Eigene Vereins - Jugendkasse
Basis der Zuschüsse: Landesjugendplan
- Jugenderholungsmaßnahmen:
- Für Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien
- Freizeiten / Gruppenfahrten:
- Mit Pädagogische Betreuung.
- Tages / Mehrtageslehrgänge:
- Mindestens 1 Tag ( 5 Std. )
- Abendlehrgänge:
- Mind. 3 halbe Tage (2.5 Std.) innerhalb eines Monats
- Seminare:
- Mindestens 1 Tag (5 Std.)
- Praktische Maßnahmen:
- keine Begrenzung, Inhalte / Programme, Gruppenaktivitäten : Freizeiten / Wanderungen z.B: Spielturniere , Basteln / Werken, Plakatherstellung ...usw
- Bildungsmaßnahmen zur Drogenpräventation:
- Maßnahmen oder Seminare
- Eingliederung junger Aussiedler:
- 1/3 der Teilnehmer müssen Aussiedler sein.
- Programme: Seminare oder Freizeiten
- Begegnungen in Deutschland:
- Vorwiegend Begegnungen mit Partner / anderen Vereinen / Organisationen
- Begegnungen im Ausland und Israel: ähnlich wie bei Deutschland.
- Jugendwerk
- Deutsch / Französisch und Deutsch / Polnisch: ähnlich wie wie Begegnungen in Deutschland.
Die genauen WLSB - Richtlinien dazu werden immer wieder mal im WLSB-Verbandsorgan „Der SPORT“ aktualisiert und veröffentlicht, meist in den Jan.-Ausgaben. Siehe auch WSJ-Büchlein: Arbeitshilfe 2008-2010.
Ferner gibt es noch auf Sportkreisebene den Sportkreis-Jugendplan ( Zuständig ist der jeweilige Sportkreis) und auf Stadt/Gemeindeebene der Gemeinde-Jugendplan oder die Jugendförderung.
Walter Pungartnik
Br. u. Fr. Referent des SVW.