WLSB-Zuschuss für Jugendarbeit

Veröffentlicht am: 28.02.2009 von Walter Pungartnik in: SVW-Service Drucken

GRUNDVORAUSSETZUNGEN:

  • Mitglied beim WLSB
  • Gültige Jugendordnung
  • Eigene Vereins - Jugendkasse

Basis der Zuschüsse: Landesjugendplan

Jugenderholungsmaßnahmen:
Für Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien
Freizeiten / Gruppenfahrten:
Mit Pädagogische Betreuung.
Tages / Mehrtageslehrgänge:
Mindestens 1 Tag ( 5 Std. )
Abendlehrgänge:
Mind. 3 halbe Tage (2.5 Std.) innerhalb eines Monats
Seminare:
Mindestens 1 Tag (5 Std.)
Praktische Maßnahmen:
keine Begrenzung, Inhalte / Programme, Gruppenaktivitäten : Freizeiten / Wanderungen z.B: Spielturniere , Basteln / Werken, Plakatherstellung ...usw
Bildungsmaßnahmen zur Drogenpräventation:
Maßnahmen oder Seminare
Eingliederung junger Aussiedler:
1/3 der Teilnehmer müssen Aussiedler sein.
Programme: Seminare oder Freizeiten
Begegnungen in Deutschland:
Vorwiegend Begegnungen mit Partner / anderen Vereinen / Organisationen
Begegnungen im Ausland und Israel: ähnlich wie bei Deutschland.
Jugendwerk
Deutsch / Französisch und Deutsch / Polnisch: ähnlich wie wie Begegnungen in Deutschland.

Die genauen WLSB - Richtlinien dazu werden immer wieder mal im WLSB-Verbandsorgan „Der SPORT“ aktualisiert und veröffentlicht, meist in den Jan.-Ausgaben. Siehe auch WSJ-Büchlein: Arbeitshilfe 2008-2010.

Ferner gibt es noch auf Sportkreisebene den Sportkreis-Jugendplan ( Zuständig ist der jeweilige Sportkreis) und auf Stadt/Gemeindeebene der Gemeinde-Jugendplan oder die Jugendförderung.

Walter Pungartnik
Br. u. Fr. Referent des SVW.