Allgemeine Versicherungsfragen

Veröffentlicht am: 26.05.2007 von Walter Pungartnik in: SVW-Service Drucken

Der SVW - Service informiert:

Grundsätzlich: Über die ARAG- Sportversicherung sind der gesamte Vereinsbetrieb, alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer in nachfolgenden Bereichen abgesichert:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (außer Kfz-Haftpflicht!)
  • Vertrauensschaden-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Im Vordergrund dieser Versicherungen steht der "Personenschutz" und nicht die Sachwertversicherung.

Achtung: Nichtmitglieder sind grundsätzlich nicht mehr versichert!! Hier kann der Verein eine besondere Zusatzversicherung abschließen. Beitragshöhe bis zu 100 Mitglieder, ca. € 50.- pro Jahr. Auch eine Kfz-Zusatzversicherung ist nicht enthalten und muss vom Verein extra und zusätzlich mit der ARAG abgeschlossen werden! Diese Kfz-Zusatzhaftpflichtversicherung tritt bei einem selbstverschuldeten Unfall für den eigenen Schaden an seinem Fahrzeug einschließlich eines Rechtschutzes ein. Die mitfahrenden Vereinsmitglieder sind dagegen über die normale Vereinsversicherung abgesichert!

Herr Jörg Schlegel von der ARAG-Versicherung Stuttgart, Tel. 0711-28077 800, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, hat dazu eine interessante "70 Fragen/Antwort-Zusammenstellung" für den WLSB erstellt. Siehe anliegende Kopieausgabe.

Diese Zusammenstellung wird in der SVW-Homepage unter "SVW-Service" zum Download eingestellt.

Hier einige der wichtigsten und sehr häufig gestellte Fragen und Antworten:

Allgemein Welche Vereinsaktivitäten sind versichert bzw. was sind satzungsgemäße Veranstaltungen?

Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist (wobei unterstellt werden muss, dass die Vereinssatzung der Satzung des LSB nicht entgegensteht). Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro, weil der Versicherungsumfang nicht in allen Sportversicherungsverträgen gleich ist.

Ist der einfache Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen versichert?

Der Diebstahl von Sachen wie z. B. aus Turnhallen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist u. U. eine Schadenregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich.