SVW-Jubiläums-Zuschuss

Veröffentlicht am: 09.05.2019 von Walter Pungartnik in: SVW-Service Drucken

ACHTUNG:   SVW – ZUSCHÜSSE bei VEREINSJUBILÄEN.

Schachvereine und Schachabteilungen, die   Ihr  25 -  50 -  75 - usw. - jähriges Jubiläum feiern, können einen Jubiläumszuschuss beim SVW  beantragen ! Laut  Verbandstagsbeschluss vom Juli 2017, wurden folgende Zuschüsse neu festgelegt:

Für  25 - jähriges Jubiläum  EUR  100,    50 J =  125 EUR,  

75 J =  150 EUR,  100 J = 200 EUR,  125J = 250 EUR und ab 150 J = 300 EUR

Der schriftliche Antrag mit einem entspr. Jubiläumsnachweis  ist an den SVW - Vizepräsident, Yves Mutschelknaus, Grubenäcker 87, 70499 Stuttgart, Tel.: 0711 8620802, Fax 0711 8620803 , oder   Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

Der SVW-Zuschuss wird nur nach einem Antrag des Jubiläumsvereins erteilt !

Bitte beachten sie folgende Meldefristen :
Ende Nov. ( des laufenden Jahres ) letzter Termin für ein Vereinsjubiläum im laufenden Jahr  ! In speziellen Ausnahmefällen kann auch noch Mitte. Dez. des laufenden Jahres ein Nachtrags-Antrag gestellt werden !!

Zum gleichen Termin, Ende Nov.. ( des laufenden Jahres )  für die Anmeldung eines Vereinsjubiläums im nächsten Jahr.

Begründung für diese Anmeldefrist:
Um im nächsten Haushaltsplan den entspr. Finanzbedarf einplanen zu können, ist eine Übersicht über die zu erwartende Anzahl von Jubiläumsvereine für das nächste Jahr unbedingt notwendig. 

 Ferner noch ein wichtiger Hinweis:
Denken sie daran, auch die Sportkreise gewähren in den meisten Fällen, auf Antrag,  einen finanziellen Zuschuss bei runden Vereinsjubiläen !!  Auch bei den Kommunen gibt es oft solche Zuschussregelungen !!
Verschenken sie kein Geld, machen sie sich die Mühe , informieren sie sich  und stellen sie entspr. Anträge beim Sportkreis und bei der Kommune !

Yves Mutschelknaus,  SVW -  Breiten und  Freizeit - Referent, sowie Vizepräsident.