WLSB - Ausschreibungen 2019

Veröffentlicht am: 03.05.2019 von Walter Pungartnik in: SVW-Service Drucken

 

1.       Kooperation „Kindergarten-Verein“

2.      Integration im und durch Sport

3.      Inklusion im und durch Sport

Nutzen sie diese WLSB- Fördermaßnahmen als Chance für eine Weiterentwicklung ihres Vereinsangebots und für eine eventuelle positive  Mitgliederentwicklung.

Zu 1.  Dies funktioniert wie die bekannte Kooperationsmaßnahme „Schule-Verein“ –Durchführung eine Schach-AG. Der Antragsteller ist der Verein und der Kindergarten. Die Anträge beim WLSB erfolgt ausschließlich über das Portal www.meinwlsb.de . Dieses Portal ist ab sofort bis 1.Juli 2019 geöffnet. Die Dauere dieser Maßnahme beträgt ein Jahr und dauert von Sep. 2019 bis Juli 2020. Die Ausschreibungsunterlagen finden sie ebenfalls in oben aufgeführtem Portal. Antragsfrist für den unterschriebenen Antrag ist der 1. Juli 2019. Die Zuschusshöhe beträgt 460.- € für das Kindergartenjahr 2019/20.

Nehmen sie Kontakt zu ihren örtlichen Kindergarteneinrichtungen auf, ergreifen sie die Chance, SCHACH bereits im Kindergartenalter bekannt zu machen.

Zu 2.  Antragssteller und Zuschussempfänger sind alle Sportvereine und Fachverbände und deren Untergliederungen im WLSB-Bereich. Die Ausschreibung und die Antragsformulare können auf der WLSB-Internetseite www.wlsb.de heruntergeladen  werden, bzw. sind auf Anfrage Tel. 0711-28077-158 erhältlich.

Möglichkeiten der Förderung: - Zielgruppenspezifische Förderung, z.B. Flüchtlingen oder Gruppen mit Migrationshintergrund, hierzu zählen auch außersportliche Angebote und Qualifizierungsangebote. Näheres erfahren sie über die oben aufgeführte Tel Nr.

Antragsfrist ist der 30. Junin 2019.

Zu 3.   Antragssteller und Zuschussempfänger sind alle Sportvereine und Fachverbände und deren Untergliederungen im WLSB-Bereich.

 Die Ausschreibung, bzw. die Förderrichtlinien und die Antragsformulare finden sie auf der WLSB-Webseite www.wlsb.de/foerdermittel in der Rubrik „Inklusion im und durch Sport. Antragsfrist ist der 30. Juni 2019.

Förderfähige Maßnahmen: Einige Beispiel: Kurzfristige Maßnahmen wie Sporttage, Events, Workshops,    regelmäßige Maßnahmen wie, inklusive Sport(Schach)-Gruppen, Qualifizierungsmaßnahmen für die durchführenden ÜL. Seminare und Lehrgänge. Unterstützende Maßnahmen wie barrierefreien Zugang(Rampen, Handläufe) Fahr- und Begleitdienste usw.  Näheres erfahren sie über Frau Ines-Rathfelder, Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 0711-28077-177

Walter Pungartnik
Vizepräsident des SVW