Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg e.V.

Veröffentlicht am: 19.03.2019 von Hans-Joachim Petri in: Ordnungen und Satzung Drucken

Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des
Schachverbandes Württemberg e.V.


In der Fassung nach dem Verbandstag 24.06.2017;
mit Änderungen wie vom Erweiterten Präsidium am 03.02.2018 beschlossen.
mit Änderungen wie vom Erweiterten Präsidium am 14.07.2018 beschlossen.
mit Änderungen wie vom Erweiterten Präsidium am 02.02.2019 beschlossen

Diese Änderungen sind fett gekennzeichnet bzw. durchgestrichen

Vorwort



Die folgenden Bestimmungen dienen gemäß § 16 der Satzung der einwandfreien Abwicklung des Spielbetriebs im Verbandsgebiet. Die Spiele sind auf sportlicher und freundschaftlicher Basis auszutragen.



Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des
Schachverbandes Württemberg e.V.


In der Fassung nach dem Verbandstag 24.06.2017;
mit Änderungen wie vom Erweiterten Präsidium am 03.02.2018 beschlossen.
mit Änderungen wie vom Erweiterten Präsidium am 14.07.2018 beschlossen.
mit Änderungen wie vom Erweiterten Präsidium am 02.02.2019 beschlossen

Diese Änderungen sind fett gekennzeichnet bzw. durchgestrichen

Vorwort



Die folgenden Bestimmungen dienen gemäß § 16 der Satzung der einwandfreien Abwicklung des Spielbetriebs im Verbandsgebiet. Die Spiele sind auf sportlicher und freundschaftlicher Basis auszutragen.

Abschnitt I: Allgemeines



§ 1 – Spielbetrieb

(1)
Im Schachverband Württemberg e.V. (im folgenden SVW genannt) werden folgende Turniere regelmäßig ausgetragen:
(2)
Mannschaftsmeisterschaften (jährlich):
  • Oberliga
  • Verbandsliga
  • Landesliga
  • Bezirksliga
  • Kreisklasse
  • A-Klasse
  • B-Klasse und eventuelle weitere Klassen
  • Seniorenmannschaftsmeisterschaft
  • Frauen-Mannschaftsmeisterschaften
(3)
Einzelturniere (jährlich):
  • Internationales Meisterturnier (§ 15)
  • Kandidatenturnier (§ 16)
  • Offenes Württembergisches Turnier (§17)
  • Juniorenmeisterschaft (§18)
  • Sonstige Turniere (§ 19)

  • Frauen-Einzelmeisterschaften (§ 20)
  • Offene Seniorenmeisterschaft (§ 21)
  • Bezirksturniere
  • Kreisturniere
(4)
Pokalmeisterschaften (jährlich):
  • Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (Viererpokal) (§ 23)
  • Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) (§ 24)
(5)
Blitzmeisterschaften (jährlich):
  • Blitz-Mannschaftsmeisterschaft (§ 26)
  • Blitz-Einzelmeisterschaft (§ 27)
  • Frauen-Blitz-Einzelmeisterschaft (§ 28)
(6)
Schnellschachmeisterschaften (jährlich):
  • Württembergische Schnellschachmeisterschaft (§ 29)
  • Württembergische Frauen-Schnellschachmeisterschaft (§ 30)
(7)
Die Württembergische Schachjugend regelt ihren Spielbetrieb in einer eigenen Turnierordnung:
(8)
Das Spieljahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08. des folgenden Jahres.:

§ 2 – Spielleitung

(1)
1Der Verbandsspielausschuss ist die zuständige Spielleitung für die:
  • Oberliga,
  • Verbandsliga,
  • Internationales Meisterturnier,
  • Kandidatenturnier,
  • das offene württembergische Turnier,
  • Juniorenmeisterschaft,
  • Einladungsturnier,
  • Schnellschachmeisterschaft,
  • Pokal-Mannschaftsmeisterschaft,
  • Pokal-Einzelmeisterschaft,
  • Blitz-Mannschaftsmeisterschaft,
  • Blitz-Einzelmeisterschaft auf Verbandsebene.
2Der Verbandsspielausschuss ist gehalten, für jeden Kalendermonat in der Regel ein Wochenende zu benennen, das von Mannschaftskämpfen freizuhalten ist. 3 Der Verbandsspielausschuss ist im Einvernehmen mit dem Verbandspräsidium berechtigt, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Höherstufung einer Mannschaft auf einen Antrag hin vorzunehmen.
(2)
Der Referent / die Referentin für Frauenschachsport ist die zuständige Spielleitung für alle offiziellen Frauenturniere des SVW.
(3)
Der Referent für Seniorenschach ist die zuständige Spielleitung für die Seniorenmeisterschaft und Senioren-Mannschaftsmeisterschaft.
(4)
Die Bezirksspielleitung ist die zuständige Spielleitung für
  • Landesliga,
  • Bezirksliga,
  • Bezirksturniere und für Pokal-Mannschaftsmeisterschaft,
  • Pokal-Einzelmeisterschaft,
  • Blitz-Mannschaftsmeisterschaft,
  • Blitz-Einzelmeisterschaft auf Bezirksebene.
(5)
Die Kreisspielleitung ist die zuständige Spielleitung für
  • Kreisklasse,
  • A-Klasse,
  • B-Klasse und eventuelle weitere Klassen,
  • Kreisturniere und Pokal-Mannschaftsmeisterschaft,
  • Pokal-Einzelmeisterschaft,
  • Blitz-Mannschaftsmeisterschaft,
  • Blitz-Einzelmeisterschaft auf Kreisebene.
(6)
Auf Bezirks- und Kreisebene ist eine Änderung der Verteilung der Zuständigkeiten zulässig.

§ 3 – Durchführung der Turniere

(1)
Der zuständigen Spielleitung obliegt die rechtzeitige Ausschreibung der Turniere, die Festlegung der Spieltermine, die Festlegung der Meldetermine, die Festlegung der Bedenkzeit, die Auslosung der Paarungen bei Mannschaftsmeisterschaften, die Erteilung der Teilnahmeberechtigungen und die eventuelle Erhebung eines Start- und Reuegeldes sowie weiterer Gebühren.
(2)
Die Spielleitungen sind gehalten, die vom Verbandsspielausschuss festgelegten und bekannt gegebenen Wochenenden in der darauffolgenden Saison von Mannschaftskämpfen freizuhalten.
(3)
1Die Bedenkzeit beträgt in Ober- / Verbandsliga; Meister- / Kandidatenturnier, bei den Frauenmannschafts- und Einzelmeisterschaften und bei der Pokal-Mannschafts- und Einzelmeisterschaft 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus). 2Die Bezirke und Kreise legen ihre Bedenkzeitregelungen selbstständig fest. 3Bei allen abweichenden Regelungen müssen die Kriterien für die DWZ-Auswertung der Partien beachtet werden.
(4)
Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, sind die Wettkämpfe dieser Mannschaften untereinander in den ersten Runden auszutragen.
(5)
Für die Erteilung von Teilnahmeberechtigungen ist die Überprüfung der Spielberechtigung Voraussetzung.

§ 4 – Turnierleitung

(1)
1Die Mannschaftskämpfe der Oberliga (Herren) werden von neutralen Schiedsrichtern geleitet, die mindestens eine gültige regionale Schiedsrichterlizenz und ELO-Zulassung besitzen. 2Diese haben Anspruch auf ein Tagegeld, dessen Höhe vom Verbandsspielausschuss festgelegt wird, Fahrtkostenerstattung und Erstattung wettkampfbezogener Auslagen, die auf Antrag vom Schatzmeister des SVW erstattet werden. 3Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, wird der Schiedsrichter in der Regel vom Platzverein gestellt.
(2)
1Bei Mannschaftskämpfen in der Verbandsliga und allen niedrigeren Klassen wird der Schiedsrichter in der Regel vom Platzverein gestellt. ²Der Platzverein ist dafür verantwortlich, einen regelkundigen Schiedsrichter zu stellen. ³In der Verbandsliga soll der eingesetzte Schiedsrichter mindestens eine gültige Verbandsligaschiedsrichterlizenz besitzen. 4Dieser ist verpflichtet, die FIDE-Regeln und die WTO jeweils in ihrer aktuellen Fassung mitzuführen und in Zweifelsfällen zu konsultieren. 7Schiedsrichter kann auch ein Spieler der gastgebenden Mannschaft sein. 6Falls keine ausdrückliche Namensnennung erfolgt, gilt der Mannschaftsführer als bestimmt. 6Der (spielende) Schiedsrichter darf im Falle einer erforderlichen Regelung an einem anderen Brett seine Uhr neutralisieren und diese nach seiner Entscheidung wieder in Gang setzen. 7Entsteht ein Streitfall über seine eigene Partie, so muss der Schiedsrichter zur Entscheidung einen Stellvertreter benennen.
(3)
1Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe von Assistenten bedienen, insbesondere dann, wenn er seine Funktion nicht mehr alleine wahrnehmen kann. 2Der Schiedsrichter hat das Turnier nach den Regeln der FIDE und dieser WTO zu leiten, insbesondere: die Uhren zu den von der Spielleitung festgesetzten Zeiten in Gang zu setzen; über die Zeitnotphase zu wachen und festzustellen, ob Spieler ihre Bedenkzeit überschritten haben; die während des Turniers getroffenen Entscheidungen durchzusetzen. 3Bei allen Strafmaßnahmen hat der Schiedsrichter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
(4)
Die Spielleitung kann im Bedarfsfall auf Kosten der für die Durchführung zuständigen Organisationseinheit einen neutralen Schiedsrichter einsetzen.
(5)
Ein Verein kann die Einsetzung eines neutralen Schiedsrichters verlangen, muss dies aber rechtzeitig bei der Spielleitung beantragen und die Schiedsrichterkosten (Tagegeld und Fahrtkosten wie bei Oberliga-Schiedsrichtern) übernehmen.

§ 5 – Spielberechtigung

(1)
1Zu allen offiziellen Wettkämpfen innerhalb des Verbandes sind nur Spieler zugelassen, die Mitglied eines Vereins bzw. einer Schachabteilung des SVW sind und die als aktives Mitglied in der gültigen Mitgliederliste des Vereines eingetragen sind, es sei denn der Verband gibt eine abweichende Regelung bekannt. 2Die Spielerpassordnung des SVW ist Bestandteil der WTO.
(2)
1Jeder Spieler kann während eines Spieljahres nur für einen Verein an den Turnieren des Verbandes, seiner Untergliederungen und der WSJ teilnehmen. ²Bei Turnieren, die den Passschreibungstermin im Sommer überschreiten, ist der erste Spieltag maßgeblich. 3Ohne die Genehmigung der zuständigen Spielleitung besteht keine Teilnahmeberechtigung.
(3)
Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 und des § 4 der Spielerpassordnung gelten nicht für die Senioren-Mannschaftsmeisterschaft (vgl. § 13) und die Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (vgl. § 14) und für Spieler, die in Spielgemeinschaften (§ 5a) gemeldet werden.
(4)
1Ein Wechsel der Spielberechtigung für einen bestimmten Verein ist nur bis zum 01.07. möglich. 2Nach dem 01.07. können als aktive Spieler angemeldet werden:
    -
  • neue Spieler (die bisher keinem anderen Verein angehörten),
  • Spieler ohne aktives Spielrecht am 01.07. des laufenden Jahres
  • Spieler aus anderen Landesverbänden unter Vorlage einer Abmeldebestätigung als aktive Spieler durch die zuständige Mitgliederverwaltung, wenn die Abmeldung vor dem 31.12. der laufenden Saison erfolgt ist und die Bestätigung des abgebenden Verbandes vorliegt, dass der Spieler bisher in keinem Mannschaftskampf nominiert wurde.
(5)
Spielersperren eines anderen Landesverbandes oder des DSB werden vom SVW in der Regel übernommen.

(6)
Spieler einer anderen Schachföderation dürfen an Mannschaftskämpfen teilnehmen, unbeschadet dessen, ob sie in der anderen Schachföderation spielberechtigt sind oder nicht.

§ 5a - Spielgemeinschaften

(1)
1Zwei Vereine können in der Kreisklasse und in den nachfolgenden Klassen Spielgemeinschaften bilden, die aus Spielern beider Vereine bestehen. 2Bei einer Spielgemeinschaft handelt es sich um eine Kooperation zwischen zwei Vereinen, ohne das hiermit eine eigene Körperschaft entsteht. Diese Spielgemeinschaft besteht aus Spielern beider Vereine.
(2)
1 Diese Spielgemeinschaft erhält dann in der Regel einen neuen Namen, bzw. einen Doppelnamen beider Vereine. 2Die Vereine verständigen sich darauf, welcher Verein beim Staffelleiter den Antrag stellt, eine seiner Mannschaften in eine Spielgemeinschafts-Mannschaft umzuwandeln, für die er weiterhin alle Rechte und Pflichten wahrnimmt (Hauptverein), und somit die Aussenvertretung der SG Übernimmt. 3Der Hauptverein wird bei der Nennung der Spielgemeinschaft an erster Stelle, der andere Verein (Zweitverein) an zweiter Stelle genannt. 4Der Zweitverein teilt dem Hauptverein verbindlich mit, welche seiner Spieler als Stammspieler und welche als Ersatzspieler gemeldet werden dürfen.
(3)
1Für Aufstieg und Abstieg der Spielgemeinschaft gelten die allgemeinen Regelungen. 2Ein Aufstieg einer Spielgemeinschaft aus der Kreisklasse ist ausgeschlossen.
(4)
1Für die Spielgemeinschaft und ihre Spieler gilt § 9 mit der Maßgabe, dass sie jeweils eine Mannschaft in beiden d ie Spielgemeinschaft bildenden Vereinen ist. 2Für den Zweitverein ist sie wie eine zusätzliche Mannschaft zu betrachten.

(5)
1 Der zuständige Staffelleiter bestätigt den Antrag des Hauptvereins auf die Bildung der Spielgemeinschaft für die nachfolgende Spielzeit. 2Die Bestätigung bleibt für weitere Spielzeiten bestehen, wenn sie nicht von einem die Spielgemeinschaft bildenden Verein aufgekündigt wird. 3In diesem Fall behält der Hauptverein die Spielberechtigung in der aktuellen Klasse der Spielgemeinschaft.
(6)
1Zieht ein Verein seine Spieler nach Beginn der Spielzeit aus der Spielgemeinschaft zurück, behält der andere Verein allein die Teilnahmeberechtigung in der aktuellen Klasse der Spielgemeinschaft.

§ 6 – Spielweise und Spielregeln

(1)
Auf alle Turniere des SVW sind die Regeln der FIDE anzuwenden, soweit sie im Deutschen Schachbund gelten.
(2)
1 Alle Partien müssen am Brett beendet werden. 2Eine Abschätzung ist nicht zulässig. 3Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft nach der Auslosung, aber vor dem Beginn der Spiele zurück, so wird neu ausgelost, wenn dadurch die Anzahl der Runden verringert wird. 4Sofern der Spieler oder die Mannschaft bei einem Rundenturnier nach dem Beginn der Spiele zurück- oder nicht mehr antreten, werden die Partien bzw. Mannschaftskämpfe gestrichen und nicht gewertet, wenn die zweite Hälfte des Turniers bzw. der Rundenkämpfe noch nicht begonnen hat. 5Die DWZ-Auswertung bleibt hiervon unberührt. 6Hat die zweite Hälfte des Turniers begonnen, werden die nicht gespielten oder nicht beendeten Partien bzw. Mannschaftskämpfe als kampflos verloren (Partieresultat jeweils -:+) und für die Gegenpartei als kampflos gewonnen (Partieresultat jeweils +:-) gewertet.
(3)
Bei allen Einzelturnieren und Mannschaftskämpfen herrscht im Spielbereich absolutes Rauchverbot.
(4)
1 Bei Mannschaftskämpfen und Einzelturnieren mit Turnierbedenkzeit besteht für zu spät kommende Spieler eine zulässige Verspätungszeit von 30 Minuten. 2Die zulässige Verspätungszeit beginnt mit dem von der Spielleitung (§ 2) offiziell angesetzten Spielbeginn. 3Die Ausschreibung einer Veranstaltung kann eine andere zulässige Verspätungszeit festlegen.

§ 7 – Rechtsbestimmungen, Strafbestimmungen, Schiedsverfahren

(1)
Zuständigkeit und Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, Vorverfahren und Strafbestimmungen zur Ausführung der WTO sind in der Schiedsordnung geregelt.

Abschnitt II: Württembergische Mannschaftsmeisterschaften (WMM)

§ 8 – Klasseneinteilung, Auf- und Abstiegsregelung

(1)
1Die Oberliga spielt mit zehn Mannschaften. 2Die Siegermannschaft erhält den Titel "Mannschaftsmeister von Württemberg 20..", erhält für die Dauer eines Jahres das Meisterbrett von Württemberg sowie eine Urkunde und steigt in die 2. Schach- Bundesliga auf. 3Es steigen so viele Mannschaften aus der Oberliga ab, dass die Oberliga in der darauffolgenden Saison, unter Berücksichtigung der Absteiger aus der 2. Schach- Bundesliga, mit zehn Mannschaften spielt. 4Der Verbandsspielausschuss kann zentrale Endrunden beschließen.
(2)
1Die Verbandsliga spielt in zwei Gruppen. 2Je drei Bezirke werden zu einer Gruppe zusammengefasst, und zwar: die Gruppe Nord, bestehend aus den Bezirken Stuttgart, Unterland und Ostalb; die Gruppe Süd, bestehend aus den Bezirken Neckar-Fils, Alb-Schwarzwald und Oberschwaben. 3Jede Verbandsligagruppe spielt mit zehn Mannschaften. 4Die beiden Gruppensieger steigen in die Oberliga auf. 5Aus jeder Verbandsligagruppe steigen vier Mannschaften ab. 6Steigt in eine Verbandsligagruppe keine oder eine Mannschaft aus der Oberliga ab, so verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. 7Steigen in eine Verbandsligagruppe drei oder vier Mannschaften ab, so spielt diese Verbandsligagruppe in der nächsten Saison mit mehr als zehn Mannschaften. 8Es gilt dann folgende Abstiegsregelung: in einer elf bzw. zwölf Mannschaften umfassenden Gruppe steigen fünf Mannschaften ab.
(3)
1Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer Klasse. 2Sie sind in der nachfolgenden Saison in der darunterliegenden Klasse teilnahmeberechtigt, die dann mit einer Mannschaft mehr spielt. 3Verzichtet eine zurückgezogene Mannschaft auf ihre Teilnahmeberechtigung in der darunterliegenden Klasse verliert sie ihre Teilnahmeberechtigung ganz. 4Wird eine Mannschaft nach dem 01.06. jedes Jahres, jedoch vor der 1. Runde, zurückgezogen, bleibt ihr Platz unbesetzt und am Ende des folgenden Spieljahres v ermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.
(4)
1Verzichtet ein Aufsteiger auf den Aufstieg, steigt der erste Nichtaufsteiger als Nachrücker auf. 2Verzichtet auch der, wird die Zahl der Absteiger um 1 verringert. 3Verzichtet auch dieser steigt der 2. Nachrücker auf.
(5)
1 Die Landesliga spielt in sechs Gruppen. 2Jeder Schachbezirk hat eine Landesligagruppe, die ihm untersteht und für die er eine Abstiegsregelung zu treffen hat. 3Die Gruppensieger steigen in die Verbandsliga auf.
(6)
1Die Bezirksliga: Die sechs Bezirke tragen ihre Mannschaftswettbewerbe selbstständig aus und regeln den Auf- und Abstieg in eigener Zuständigkeit. 2Die Kreisklasse, die A-, B- und eventuelle weitere Klassen spielen entsprechend. 3Eine Auf- und Abstiegsregelung wird von den Schachbezirken und Schachkreisen getroffen.

§ 9 – Mannschaftsmeldung

(1)
1Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern und bis zu acht Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge. 1Mannschaftskämpfe werden an acht Brettern ausgetragen. Der Kader einer Mannschaft besteht aus bis zu 16 Spielern in festgelegter Reihenfolge, wovon mindestens die ersten acht Spieler Stammspieler sein müssen. 2 An den ersten beiden Brettern der Ober- und Verbandsliga müssen zwei der fünf wertungsstärksten Spieler (DWZ vor ELO) gemeldet werden. 3Es gelten die Zahlen des 01. August eines jeden Jahres. 4 In der Ober- und Verbandsliga können die Kader der Mannschaften um zwei jugendliche Ersatzspieler (die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem die Saison endet, das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)auf Platz 17 und 18 erweitert werden
(2)
1Es dürfen nur solche Spieler gemeldet oder nachgemeldet werden, für die eine Spielberechtigung für den betreffenden Verein vorliegt. 2Die Nachmeldung eines bislang nur in einer Mannschaft gemeldeten Ersatzspielers in eine weitere, rangniedere Mannschaft ist nicht möglich, wenn der Spieler in der anderen, ranghöheren Mannschaft schon mehr als dreimal nominiert (Erläuterung = auf dem Spielbericht notiert) wurde. 3Die Streichung eines Spielers ist nur zulässig, wenn der Spieler in der laufenden Saison noch für keinen Mannschaftskampf in der betreffenden Mannschaft nominiert war. 4Die Ummeldung eines Spielers innerhalb einer Mannschaft oder in eine andere Mannschaft ist nicht statthaft. 5Die Nachmeldung eines spielberechtigten Spielers kann an beliebiger Stelle der Reihenfolge erfolgen. 6Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig. 7Nachmeldungen sind in der Oberliga und in der Verbandsliga nur bis zum 31.12. möglich. 8Bei Nachmeldungen in der Ober- und Verbandsliga gilt §9 Absatz(1) Satz 2, es gelten dann die Wertungszahlen des Nachmeldedatums. 9Im Laufe eines Spieljahres dürfen für eine Mannschaft zu keiner Zeit mehr als 16 Spieler nominiert sein, es sei denn es gilt §9 Absatz (1) Satz 4.
(3)
1Spieler eines Vereins dürfen (abgesehen von Frauen- und Senioren-Mannschaftsmeisterschaften und jugendlichen Ersatzspielern in der Ober- und Verbandsliga, die auf Platz 17 und 18 gemeldet werden) für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden. 2Stammspieler können nur in einer Mannschaft und als Ersatzspieler lediglich in einer ranghöheren Mannschaft gemeldet werden. (Ausnahme sind die jugendlichen Ersatzspieler entweder in der Ober- oder der Verbandsliga, die auf Platz 17 und 18 gemeldet werden, diese dürfen in zwei Mannschaften als Ersatzspieler spielen). 3 Nach dreimaliger Nominierung eines Spielers in einer ranghöheren Mannschaft erlischt die Teilnahmeberechtigung während des Spieljahres in der ranghöheren Mannschaft. 4Diese Regelung gilt nicht im Falle einer zulässigen, erfolgten Streichung des Spielers in einer rangniederen Mannschaft. 5Die Teilnahmeberechtigung für alle Mannschaftswettkämpfe auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene erlischt nach dreimaliger Nominierung in der 1. Schach-Bundesliga bzw. in der 2. Schach-Bundesliga.
(4)
1Ein Spieler ist an einem Spieltag nur für eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. 2 Bei Terminverlegungen ist zusätzlich der ursprünglich angesetzte Spieltag maßgebend.

§ 10 – Mannschaftsführer

(1)
1Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftsführer. 2Aufgaben des Mannschaftsführers sind insbesondere:
  • a)nominieren der eigenen Mannschaft (die Mannschaftsnominierung muss der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung
  • entsprechen);
  • b)prüfen der gegnerischen Mannschaftsnominierung (Mannschaftsführer sind berechtigt, von den gegnerischen Spielern zu verlangen, dass sich diese durch Vorlage des Personalausweises oder sonst wie ausweisen; ist dies nicht möglich, ist das Spiel unter Vorbehalt bis zur Klärung der Identität auszutragen);
  • c)Wahrnehmung des Rechts, seinen Spielern zur Abgabe oder Annahme eines Remisangebots zu raten; zur Bewertung der betreffenden Stellung darf er sich dabei nicht äußern;
  • d)das Mitunterzeichnen des Spielberichts;
  • e)der Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft meldet das Ergebnis des Mannschaftskampfes am gleichen Tag der Spielleitung auf einem Spielberichtsvordruck; er muss das Ergebnis des Mannschaftskampfs und der einzelnen Bretter bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt melden, wenn dies verlangt wird.
  • (2)
    1Der Mannschaftsführer hat nicht das Recht, einem Spieler zur Stellung eines bestimmten Antrags zu raten oder selber im Namen eines Spielers Anträge zu stellen ²Ergebnisabsprachen mit der gegnerischen Mannschaft sind unzulässig. ³§ 10a S. 4 und 5 gilt entsprechend.

    § 10a – Allgemeine Verhaltensregeln

    (1)
    1Auch bei einem Mannschaftswettkampf führt jeder Spieler seine Partie selbständig ohne Hilfe Dritter. ²Unbeschadet von § 10 Abs. 1 S. 2 c) ist jede Art von partiebezogenen Ratschlägen unzulässig. ³erlaubt sind allgemeine mannschaftstaktische Empfehlungen, die auf den aktuellen Spielstand Bezug nehmen. 4Wer einem Spieler verbotene Ratschläge erteilt oder in anderer unzulässiger Weise einen Mannschaftswettkampf beeinflusst, kann vom Schiedsrichter entsprechend des Strafenkatalogs der aktuell gültigen Art. 13.4 und 13.7 FIDE-Regeln bestraft werden. 5In besonders schweren Fällen ist die zuständige Spielleitung berechtigt, das Punktresultat des Mannschaftswettkampfes zu ändern. 6 Eine persönliche Strafe gegen einen schuldlosen Spieler ist ausgeschlossen.

    § 11 – Durchführung der Wettkämpfe

    (1)
    1Pflichten des gastgebenden Vereins:
    • a) Bereitstellung eines geeigneten Spiellokals mit ausreichender Heizung, Beleuchtung und Belüftung;
    • b) Bereitstellung von ausreichendem, geeignetem Spielmaterial;
    • c) Bereitstellung von Getränken.
    • d) Öffnung Spiellokal mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn ²Schwierigkeiten, die sich aus der Vernachlässigung dieser Pflichten ergeben, gehen immer zu Lasten des gastgebenden Vereins. ³Bei schweren Verstößen kann die zuständige Spielleitung das Resultat des gastgebenden Vereins kürzen und das Resultat des Gegners erhöhen.
    (2)
    1Der Gastverein hat an den Brettern mit ungeraden Zahlen Weiß. 2Werden Wettkämpfe an einem neutralen Ort ausgetragen, wird der in der Paarungstabelle an zweiter Stelle genannte Verein als Gastverein behandelt.
    (3)
    1Fehlen zu Beginn eines Kampfes Spieler, so können die betreffenden Bretter unter Namensnennung unbesetzt bleiben oder die nachfolgenden Spieler aufrücken und Ersatzspieler nominiert werden. 2Sind nicht genügend Ersatzspieler verfügbar, dürfen die nicht besetzten Bretter am Schluss mit "entfällt" gekennzeichnet werden. 3 Die schriftlich dem Schiedsrichter abgegebene Mannschaftsnominierung kann nur dann, vor ihrer Verlesung, korrigiert werden, wenn festgestellt wird, dass sie nicht den Regelungen der WTO entspricht. 4Erscheint Verliert ein Spieler innerhalb einer Saison, , innerhalb einer Mannschaft, zweimal nicht innerhalb der Verspätungszeit und verliert somit trotz Namensnennung kampflos innerhalb einer Mannschaft zweimal kampflos, verliert er seine Teilnahmeberechtigung für diese Mannschaft in dieser Saison.
    (4)
    1Die festgelegten Termine sind einzuhalten. 2Von der zuständigen Spielleitung kann ein angesetztes Spiel in Ausnahmefällen auf einen anderen Termin verlegt werden. 3Bei einer Terminverlegung auf Antrag ist der Antragsteller dem Gegner zum Ersatz der schon entstandenen Kosten verpflichtet. 4Terminverlegungen sollen den Beteiligten mindestens 20 Tage vor den neuen Terminen bekannt gegeben sein. 5Anträge auf Terminverlegung sollen mindestens 30 Tage vor dem angesetzten Termin gestellt werden.
    (5)
    1Sofern Spieler an einem übergeordneten Turnier oder einer offiziellen Veranstaltung des SVW oder DSB teilnehmen und der Termin mit der Verbandsspielrunde kollidiert, können Mannschaften oder die betreffenden Spieler vor- oder nachspielen. 2Hierunter fallen generell keine Mannschaftskämpfe anderer Klassen (abgesehen von Frauen-Mannschaftsmeisterschaften). 3Die zuständige Spielleitung hat auf rechtzeitigen Antrag (mindestens 15 Tage vor dem offiziellen Termin) des Vereins für eine rasche Regelung zu sorgen. 4Wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt muss die Spielleitung den Termin mit einer Frist von 20 Tagen festlegen.
    (6)
    1 Unerledigte Partien und Mannschaftskämpfe sind in jedem Fall bis zur nächsten Runde zu beenden. 2Einzelne Partien oder Mannschaftskämpfe der letzten Runde dürfen nicht verlegt werden.
    (7)
    1Die Zusammengehörigkeit einer Mannschaft soll nach außen durch gemeinsame Merkmale ersichtlich sein. 2Alle Spieler einer Oberligamannschaft sollen durch ein sichtbares, einheitliches Oberbekleidungsstück identifiziert und Ihrem Verein zugeordnet werden können. 3In der Oberliga stellt der Verband allen aktiven Schiedsrichtern mind. ein Oberbekleidungsstück zur Verfügung, damit diese klar als Schiedsrichter identifiziert werden können.

    § 12 – Punktwertung

    (1)
    Es gilt folgende Mannschaftswertung:
    • gewonnen(mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft):2 Punkte
    • unentschieden (beide Mannschaften erzielen gleich viel Brettpunkte): 1 Punkt
    • verloren (weniger Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft): 0 Punkte.
    (2)
    1Ergibt sich beim Endstand in der Tabelle Punktgleichheit mehrerer Mannschaften, entscheiden die Brettpunkte (Sieg 1, Remis ½, Verlust 0). 2Wird in der Endtabelle auch hier Gleichstand erreicht, entscheiden aus den direkten Begegnungen primär die Mannschafts-, sekundär die Brettpunkte und dann die Berliner Wertung. ³Führt auch diese zum Gleichstand, entscheidet das Los.
    (3)
    1Tritt eine Mannschaft nicht an oder erscheint sie mit weniger als vier Spielern an den Brettern, ist der Kampf für sie als verloren und für den Gegner als gewonnen zu werten bei einem Brettpunktverhältnis 8:0 (Partieresultat jeweils +:- ) zugunsten des Gegners). 2Treten beide Mannschaften nicht an, wird der Kampf für beide als verloren gewertet (Partieresultat jeweils -:-, Gesamtresultat 0:0). 3Bei fehlerhafter Reihenfolge haben alle gemäß ihrer gemeldeten Reihenfolge zu tief nominierte Spieler ihre Partien verloren (Partieresultat jeweils -:+). 4Wird bei einer Spielverlegung ein Spieler am ursprünglichen und am verlegten Spieltag in zwei Mannschaften nominiert, gilt er in der Mannschaft als falsch nominiert, welche zum späteren Termin spielt, alle gemäß ihrer gemeldeten Reihenfolge zu tief nominierte Spieler haben ihre Partien verloren (Partieresultat jeweils-:+) 5Dies muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden. 5Die DWZ-Auswertung erfolgt jedoch auf Grundlage der realen Partieergebnisse.
    (4)
    1Nominiert eine Mannschaft auf dem Spielbericht einen oder mehrere nicht teilnahmeberechtigte Spieler, ist der Mannschaftskampf für sie mit 0:8 als verloren und für den Gegner mit 8:0 als gewonnen zu werten (Partieresultat jeweils +:- zugunsten des Gegners). 2Dies muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden. ³Wird ein Spieler am selben Spieltag (außer bei Spielverlegung, siehe § 12 (3) Satz 4) in zwei verschiedenen Mannschaften nominiert, gilt er in der Mannschaft als teilnahmeberechtigt, in der er tatsächlich gespielt hat, ansonsten nur in der rangniedrigeren Mannschaft.

    (5)
    1Besetzt eine Mannschaft ein Brett nicht, wird die Partie an diesem Brett für die betreffende Mannschaft als verloren gewertet (Partieresultat -:+). 2Besetzen beide Mannschaften das gleiche Brett nicht, wird dieses Brett für den Kampf nicht gewertet (Partieresultat -:-)
    .
    (6)
    Bei jedem von einer Mannschaft entweder durch Nichtantreten der gegnerischen Mannschaft oder durch Nominierung von einem oder mehreren nicht teilnahmeberechtigten Spielern in der gegnerischen Mannschaft mit 8:0 gewonnenem Kampf müssen in der Abschlusstabelle bis zu 3½ Brettpunkte abgezogen werden, wenn es sich um Titel, Auf- oder Abstieg handelt und Mannschaften dadurch nach Brettpunkten gleichziehen können, jedoch bleiben mindestens die tatsächlich erspielten Brettpunkte erhalten.
    (7)
    Wenn die Mannschaftsstärke laut Ausschreibung weniger als acht Spieler beträgt, sind alle vorgenannten Punkte analog anzuwenden.

    § 13 – Württembergische Senioren-Mannschaftsmeisterschaften (WSMM)

    (1)
    1Die Meisterschaft wird jährlich verbandsweit ausgetragen. 2Es dürfen Spielgemeinschaften gebildet werden.

    § 14 – Württembergische Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (WFMM)

    1Die Anzahl der Mannschaften in den Frauen-Mannschaftsmeisterschaften ist von der Zahl der Meldungen abhängig. 2Den Spielplan, die Spielpaarungen und einen eventuellen doppelrundigen Spielmodus legt der Referent für Frauenschachsport in Abhängigkeit der Meldungen fest.
    (2)
    1 Die Vereine melden zum festgesetzten Termin pro Mannschaft vier Stammspielerinnen und bis zu 12 Ersatzspielerinnen. 2Nach diesem Termin kann die Meldung nicht mehr geändert oder ergänzt werden. 3Es dürfen pro Runde höchstens zwei Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung nominiert werden. 4Gastspielgenehmigungen werden nur anerkannt, wenn der abgebende Verein selbst keine Mannschaft im Spielbetrieb der Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (Württembergische Frauen-Mannschaftsmeisterschaft, Frauen-Regionalligen, Frauen-Bundesligen) gemeldet hat. 5Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung ändert nicht die Vereinszugehörigkeit. 6Wenn ein Verein für eine Spielerin eine Gastspielgenehmigung erteilt, bleibt diese Spielerin weiterhin Vereinsmitglied und startet in Einzelmeisterschaften, Einladungsturnieren, Mannschaftskämpfen der Männer, der männlichen bzw. weiblichen Jugend und bei der Frauen-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände als Vertreterin ihres Heimatvereines. 7Die Spielerin, die von ihrem Verein eine Gastspielgenehmigung für eine andere Frauen-Vereins-Mannschaft erhält, ist aber im Bereich der Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (auch Blitz) nur noch für den Gastverein spielberechtigt.
    (3)
    1Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen. 2 Es müssen mindestens zwei Spielerinnen zu einem Mannschaftskampf antreten.
    (4)
    1Wenn es um Meisterschaft, Auf- oder Abstieg geht, entscheidet bei Punkt- und Brettpunktgleichheit ein Stichkampf bzw. Rundenturnier. 2Termin und Ort der Stichkämpfe werden von der Spielleitung bestimmt. 3Die Farbverteilung wird ausgelost. 4Ergibt sich nach dem Stichkampf weiterhin Gleichstand, entscheiden in dieser Reihenfolge:
    • a) die Berliner Wertung
    • b) das höchste gewonnene Brett
    • c) das Los
    5Gibt es bei dem Rundenturnier mehrerer Mannschaften wiederum Punkt- und Brettpunktgleichheit, entscheidet
    • a) die Summe der Berliner Wertungen aus den einzelnen Begegnungen,
    • b) das Los

    Abschnitt III: Einzelturniere

    § 15 – Württembergische Einzelmeisterschaft - Internationales Meisterturnier (WEM-IMT)

    (1)
    1Das Turnier hat den Anspruch als Normenturnier zur Erzielung von FIDE Titelnormen nach der jeweils gültigen Fassung der FIDE Anforderungen ausgetragen zu werden.
    (2)
    1Teilnahmeberechtigt sind Spieler aller FIDE Nationen. 2Eine württembergische Spielberechtigung ist für die Teilnahmeberechtigung nicht erforderlich.
    (3)
    1Das Turnier wird als Rundenturnier gespielt. 2Das Turnier hat 10 Teilnehmer. 3 Teilnahmeberechtigt sind:
    • a)Die drei Bestplatzierten aus dem Vorjahr, welche eine Spielberechtigung in Württemberg besitzen;
    • b)Die zwei Erstplatzierten aus dem Kandidatenturnier des Vorjahres, mit Spielberechtigung in Württemberg;
    • c)Ein Spieler der eine Spielberechtigung in Württemberg besitzt und der eine Wildcard vom Verbandsspielausschuss erhält. Vorschlagsrecht für Talente U25 haben der Leistungssportreferent, die GKL und der WSJ-Spielleiter.
    • d)Vier Einladungsspieler die eine Wildcard vom Verbandsspielausschuss erhalten.
    4Der Mittelwert der Turnierwertungszahlen soll eine GM-Titelnorm ermöglichen. 5Einladungsspieler nach (3) Satz d) müssen zum Zeitpunkt der Einladung eine ELO größer 2350 erfüllen. 6Werden vorqualifizierte Plätze nicht wahrgenommen, vergibt der Verbandspielausschuss weitere Wildcards, bis die vorgeschriebene Teilnehmerzahl erreicht ist, Nachrücker gibt es nicht. 7Der Verbandsspielausschuss ist bei der Verteilung der Wildcards dazu angehalten, durch die Auswahl der Spieler die FIDE Anforderungen für Normenturniere zu erfüllen (Anzahl der Föderationen und Anzahl der Titel).
    (4)
    1Der Sieger erhält den Titel „Internationaler Württembergischer Meister“. 2Bei Punktgleichheit entscheidet, der direkte Vergleich der punktgleichen Spieler, die Anzahl der gewonnenen Partien, die Feinwertung nach Sonneborn-Berger. 3Führt auch das nicht zu einer Entscheidung, werden zunächst 2 Schnellpartien mit 15 Minuten + 5 Sekunden pro Zug gespielt. 4Führt auch das nicht zu einer Entscheidung, so wird eine Armageddon-Partie gespielt. 5Die Farben hierzu werden vom Schiedsrichter ausgelost.
    (5)
    1Die bestplatzierten Spieler oder Spielerinnen, welche die Anforderungen für die Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes erfüllen, sind im folgenden Jahr an der Deutschen Schachmeisterschaft (DEM), zur Teilnahme für den SVW berechtigt. 2Die Anzahl richtet sich nach der Quotierung durch den DSB. 3Im Falle von Punktgleichheit gilt der gleiche Tiebreak wie beim Turniersieg, siehe (4). 4Der bestplatzierte "Nicht Einladungs-Spieler" (nach (3d)) Spieler mit aktiver Spielberechtigung in Württemberg wird „Württembergischer Meister 20..“.
    (6)
    1Das Turnier wird mit Preisgeld ausgestattet, der Verbandsspielausschuss setzt dieses im Rahmen des Haushaltsplans fest. 2Bei Teilnehmern der deutschen Meisterschaft wird ein vom Verbandsspielausschuss zu definierender Anteil des Preisgeldes erst mit Beginn der Teilnahme an der deutschen Meisterschaft ausbezahlt. 3Teilnehmer der deutschen Meisterschaft erhalten das Startgeld, die Übernachtungskosten und die Fahrtkosten vom SVW erstattet.
    (7)
    1Das Turnier wird mit 9 Runden gespielt. 2Grundsätzlich wird mit einer Runde pro Tag gespielt. 3In Einzelfällen sind Doppelrunden zulässig.
    (8)
    1Die Bedenkzeit wird mit der Ausschreibung geregelt, empfehlenswert ist 100 Minuten für 40 Züge, danach 50 Minuten für den Rest der Partie, bei zusätzlich 30 Sekunden pro Zug von Beginn an. 2Die Bedenkzeit muss die Anforderungen der FIDE an ein Normenturnier erfüllen.
    (9)
    1Die Auslosung der Startplätze nimmt das zuständige Mitglied des Verbandsspielausschusses oder der Verbandsspielleiter vor. 2Dabei ist darauf zu achten, dass die eingeladenen Spieler in den letzten zwei Runden in der letzten Runde gegeneinander spielen.
    (10)
    1Remisvereinbarungen vor dem 30. Zug sind nur mit Zustimmung des Schiedsrichters zulässig.
    (11)
    1Wer seine Teilnahmeberechtigung nicht wahrnimmt, muss sie neu erwerben.

    § 16 – Württembergische Einzelmeisterschaft - Kandidatenturnier (WEM-KT)

    (1)1Alle Teilnehmer müssen die Spielberechtigung für den SVW besitzen. 2Grundsätzlich vorqualifiziert sind (maximal 34):

    • a) die Absteiger aus dem Internationalen württembergischen Meisterturnier, welche eine Spielberechtigung in Württemberg besitzen;
    • b) die Plätze 3-12 des letzten Kandidatenturniers;
    • c) die fünf Erstplatzierten des Offenen Württembergischen Turniers;
    • d) der Pokalsieger des letzten Jahres;
    • e) der Sieger der U-18-Jugendmeisterschaft des letzten Jahres;
    • f) die Siegerin der Frauen-Einzelmeisterschaft;
    • g)je 2 Qualifikanten aus den Bezirken

    2Es können so viele Freiplätze vergeben werden, dass die Zahl der Spieler nicht über 34 steigt. 3Die Freiplätze werden vom Verbandsspielausschuss vergeben. 4Insbesondere sollen Spieler mit einer DWZ oder einer ELO-Zahl über 2100 2000 berücksichtigt werden, der Ausrichter erhält einen Freiplatz, wenn dieser Spieler eine DWZ oder ELO größer 2100 2000 hat.
    (2)
    1Das Kandidatenturnier wird in einer Gruppe gespielt. 2Gespielt werden neun Runden nach Schweizer System.
    (3)
    1Wer seine Teilnahmeberechtigung nicht wahrnimmt, muss sie neu erwerben. 2In besonderen Härtefällen kann der Verbandsspielausschuss davon befreien.
    (4)
    Bei Punktgleichheit entscheidet die Performancewertung und schließlich das Los über die Platzierung.
    (5)
    1Die Bezirksmeister erhalten beim Start im Kandidatenturnier vom SVW ein Antrittsgeld, welches der Verbandsspielausschuss festlegt. 2Der Verbandsspielausschuss kann einen Organisationsbeitrag erheben.

    § 17 – Württembergische Einzelmeisterschaft - Offenes Turnier (WEM-OT)

    (1)
    1Das Offene Württembergische Turnier wird offen ausgetragen. 2Die Obergrenze der Teilnehmerzahl richtet sich nach dem Veranstaltungsort. 3Die Reihenfolge der Zulassung der Spieler richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung. 4Alles weitere regelt die Ausschreibung, welche vom Verbandsspielausschuss erstellt wird. 5Teilnahmeberechtigt sind Spieler mit aktiver württembergischer Spielberechtigung. 5Der Verbandsspielausschuss kann einen Organisationsbeitrag erheben.
    (2)
    1Das Offene Württembergische Turnier wird in einer Gruppe gespielt. 2Gespielt werden neun Runden nach Schweizer System.

    § 18 – Württembergische Einzelmeisterschaft – Junioren U25 (WEM-U25)

    (1)
    1Teilnahmeberechtigt für die Juniorenmeisterschaft sind alle Spieler U25 (Stichtag ist der 01.Januar im jeweiligen Spieljahr) mit württembergischer Spielberechtigung. 2Das Turnier wird offen ausgetragen. 3Die Turnierdetails regelt die Ausschreibung, welche durch den Verbandsspielausschuss festgelegt wird. 4Der Sieger ist „Württembergischer Juniorenmeister 20..“. 5Der Sieger ist berechtigt als württembergischer Vertreter an der deutschen Juniorenmeisterschaft teilzunehmen, wenn er die Bedingungen gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes erfüllt.

    § 19 – Sonstige Turniere

    (1)
    1Über die Art der Turniere, ihre Durchführung und über die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes entscheidet der Verbandsspielausschuss. 2Es können auch Turniere im Zweijahresrhythmus und Mannschaftsturniere durchgeführt werden.

    § 20 – Württembergische Frauen-Einzelmeisterschaften (WFEM)

    (1)
    1In den Jahren vor der DFEM wird als Qualifikationsturnier für die DFEM ein Frauen-Meisterturnier (A-Turnier) durchgeführt. 2 Bis sechs Teilnehmerinnen wird ein Rundenturnier gespielt, ab sieben Teilnehmerinnen fünf Runden nach Schweizer System. 3Die Siegerin des A-Turniers erhält den Titel „Württembergische Meisterin 20..“ und ist für das nächste Herren-Kandidatenturnier vorberechtigt. 4Die Erstplatzierten des A-Turniers sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, an der Deutschen Schachmeisterschaft der Frauen (DFEM) teilzunehmen.
    (2)
    1In den Zwischenjahren zum A-Turnier wird ein B-Turnier durchgeführt. 2Über den genauen Modus entscheidet der Referent / die Referentin für Frauenschach. 3Die Siegerin eines Frauen B-Turniers erhält den Titel „Württembergische Meisterin 20..“.
    (3)
    Bei Punktgleichheit entscheiden bei beiden Turnieren über die Platzierung in dieser Reihenfolge:
    • a) Sonneborn-Berger- bzw. Buchholz-Wertung,
    • b) direkter Vergleich (sofern es diesen zwischen allen Betroffenen gab), >
    • c) zwei Entscheidungspartien mit 2×5 Minuten,
    • d) das Los.
    (4)
    1Voraussetzung für die Durchführung des A-Turniers sowie des B-Turniers ist die schriftliche und persönliche Meldung an das Referat Frauenschach. 2Wenn zum Meldeschluss für ein A-Turnier nicht mindestens zwei und für ein B-Turnier nicht mindestens vier Meldungen vorliegen, kann das Turnier ersatzlos entfallen oder kann die WFEM im Rahmen des Kandidaten-Turniers (vgl. WTO §16) ausgespielt werden, wobei die bestplatzierte Spielerin den Titel „Württembergische Meisterin 20..“ und die damit verbundenen Qualifikationen erlangt. 3 Um eine Zulassung zum Kandidaten-Turnier zu rechtfertigen, muss die Qualifikantin mindestens eine DWZ von 2000 haben müssen die zum Frauen-Turnier gemeldeten Teilnehmerinnen zum Meldeschluss des Frauenturniers eine DWZ >1500 belegen.

    § 21 – Württembergische Senioren-Einzelmeisterschaft (WSEM – 50+/65+)

    (1)
    1Teilnahmeberechtigte für Württembergische Seniorenmeisterschaften sind Spieler, die mindestens 50 Jahre alt sind. 2Seniorenturniere werden in zwei Altersgruppen ab 50 (50+) und ab 65 (65+) Jahren ausgetragen. 3Der Ausrichter kann über eine Zusammenlegung beider Gruppen bei zu geringen Teilnehmerzahlen entscheiden. 4Für die Platzierung innerhalb der Seniorenturniere wird der Begriff „Nestor/Nestorin“ eingeführt. 5Nestoren/Nestorinnen sind Spieler/innen, die mindestens 75 Jahre alt sind. 6Maßgeblich für alle Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem 1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird. 7Die Offene Württembergische Seniorenmeisterschaft wird in einem Turnier, getrennt in die Gruppen 50+ und 65+, in neun Runden nach Schweizer System ausgetragen. 8Über ein gemeinsames Turnier mit dem Badischen Schachverband e.V. entscheidet der Seniorenreferent. 9Der bestplatzierte Teilnehmer der Gruppe 50+ erhält den Titel „Württembergischer Seniorenmeister"
    • a)9 Der bestplatzierte Teilnehmer der Gruppe 50+ erhält den Titel „Württembergischer Seniorenmeister 50+ 20..“.

    • b)10 Die bestplatzierte Teilnehmerin der Gruppe 50+ erhält den Titel „Württembergische Seniorenmeisterin 50+ 20..“.

    • c)11 Der bestplatzierte Teilnehmer der Gruppe 65+ erhält den Titel „Württembergischer Seniorenmeister 65+ 20..“.

    • d)12 Die bestplatzierte Teilnehmerin der Gruppe 65+ erhält den Titel „Württembergische Seniorenmeisterin 65+ 20..“.

    • e)13 Die bestplatzierten über 75jährigen Teilnehmer/innen erhalten den Titel „Württembergische/r Nestorenmeister/in 20..“.

      14Für den Fall, dass eine Württembergische Senioren-Schnellschach- oder eine Senioren–Blitz-Meisterschaft ausgetragen wird, gelten die gleichen Altersgruppen. 15Der Seniorenreferent entscheidet, ob ein Württembergisches Team an überregionalen Seniorenturnieren/Meisterschaften teilnimmt. 16Er entscheidet auch über die jeweilige Mannschaftsaufstellung.

    Abschnitt IV: Jugendmeisterschaften

    § 22 – Jugendmeisterschaften

    (1)
    1Gemäß § 7 der Satzung des SVW sind die Jugendlichen der Schachvereine und Schachabteilungen in der Württembergischen Schachjugend (WSJ) zusammengefasst und regeln die Durchführung der Jugendturniere in eigener Verantwortung. 2Für Turniere, die nicht auf Verbandsebene ausgetragen werden, sind die Jugendleiter der Schachbezirke und Schachkreise im Rahmen der Regelungen der WSJ zuständig.

    Abschnitt V: Pokalmeisterschaften

    § 23 – Württembergischer Mannschaftspokal (Viererpokal) (WMP)

    (1)
    1Jeder Bezirk stellt eine Mannschaft. 2Die beiden mitgliederstärksten Bezirke stellen je eine weitere Mannschaft. 3 Zugelassen sind nur Vereinsmannschaften. 4Vereine mit einer Mannschaft in der Bundesliga oder 2. Bundesliga und die beiden Finalisten des Vorjahres erhalten auf Antrag einen Freiplatz; die Antragstellung dazu muss zu Saisonbeginn (01.09.) erfolgen und es muss dabei die Mannschaftsmeldung eingereicht werden.
    (2)
    1Eine Mannschaft besteht aus 20 Spielern, die zu Beginn der Meisterschaft auf unterster Ebene gemeldet werden müssen. 2Die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben, sie kann zu jedem Wettkampf aus dem Kontingent der gemeldeten Spieler frei gewählt werden. 3Die Teilnahmeberechtigung gilt, wenn die Abmeldung eines Spielers als spielaktives Mitglied nach dem 31.05. erfolgt, bis zum Ende des Turniers, auch wenn Spieltermine nach dem 30.06. angesetzt sind. 4Ab- und Nachmeldungen sind möglich. 5Spieler eines Vereins dürfen für höchstens zwei Pokal-Mannschaften gemeldet werden.
    (3)
    Für die Pokalmannschaftsmeisterschaft gilt nachstehender Spielplan:

    - Die Vorrunde wird vom Verbandsspielausschuss so ausgelost, dass für die 1. Hauptrunde acht Mannschaften verbleiben; die Mannschaften, die in der Vorrunde gegeneinander spielen müssen, erhalten dieselbe Startnummer, allerdings mit Index a und b versehen.
    - In der 1. Hauptrunde spielen:
    • Partie Nr. 11: Mannschaft Nr. 1 - Mannschaft Nr. 2
    • Partie Nr. 12: Mannschaft Nr. 3 - Mannschaft Nr. 4
    • Partie Nr. 13: Mannschaft Nr. 5 - Mannschaft Nr. 6
    • Partie Nr. 14: Mannschaft Nr. 7 - Mannschaft Nr. 8
    - In der 2. Hauptrunde spielen:
    • Partie Nr. 21: Sieger Partie Nr. 11 - Sieger Partie Nr. 12
    • Partie Nr. 22: Sieger Partie Nr. 13 - Sieger Partie Nr. 14
    - In der 3. Hauptrunde spielen:
    • Partie Nr. 31: Sieger Partie Nr. 21 - Sieger Partie Nr. 22
    (Spiel um Platz 3)
    • Partie Nr. 32: Verlierer Partie Nr. 21 – Verlierer Partie Nr. 22
    Die 2. und 3. Hauptrunde sollen als „Final Four“ Turnier zentral an einem Wochenende stattfinden.
    (4)
    1Das Heimrecht für das erste Spiel wird ausgelost. 2Spielfreies Weiterkommen zählt als Heimrecht. 3In den nachfolgenden Begegnungen soll das Heimrecht, auch unter Berücksichtigung der Vorrunde, wechseln. 4Bei Gleichstand erhält die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer Heimrecht.
    (5)
    1 Die Gastmannschaft hat an den Brettern eins und vier die weißen Steine. 2Die Heimmannschaft hat an den Brettern zwei und drei die weißen Steine.
    (6)
    1Es hat die Mannschaft gewonnen, welche die Mehrheit der Brettpunkte erreicht hat. 2Bei unentschiedenem Ausgang einer Begegnung wird die Berliner Wertung angewandt. 3Führt auch das zu Gleichstand, ist zwischen den Mannschaftsführern zu losen.
    (7)
    Ein Fahrtkostenausgleich findet nicht statt.
    (8)
    1Der Sieger ist Pokalmannschaftsmeister von Württemberg. 2Er vertritt zusammen mit dem Zweitplatzierten den SVW bei der Deutschen Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (DPMM).

    § 24 – Württembergischer Einzelpokal (Dähne-Pokal) (WEP)

    (1)
    1Den Endkampf um den Pokalsieg auf Verbandsebene bestreiten 16 Spieler. 2Jeder Bezirk stellt zwei Teilnehmer, die restlichen vier Teilnehmer werden auf die Bezirke entsprechend ihrer Mitgliederzahl aufgeschlüsselt. 3In den Bezirken (ggf. Kreisen) werden Qualifikationsturniere durchgeführt, zu denen alle Spieler mit einer Spielberechtigung Zugang haben. 4Die Meldung der qualifizierten Spieler an die Spielleitung muss zum festgesetzten Termin mit folgenden Angaben erfolgen: Vorname, Name, aktuelle Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail. 5Fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten des meldenden Bezirks.
    (2)
    1Es wird nach dem K.O.-System gespielt. 2Bei unentschiedenem Ausgang der Pokalpartie werden zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien gespielt. 3Besteht auch danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. 4Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und wechselt in den folgenden Blitzpartien.
    (3)
    1 Jeder Spieler erhält eine Startnummer, die vom Verbandsspielausschuss ausgelost wird. 2Es gilt dann nachstehender Spielplan: In der 1. Runde spielen:
    • Partie Nr. 11: Spieler Nr. 1 - Spieler Nr.2
    • Partie Nr. 12: Spieler Nr. 3 - Spieler Nr. 4 usw.
    In der 2. Runde spielen:
    • Partie Nr. 21: Sieger Nr. 11 - Sieger Nr. 12.
    • Partie Nr. 22: Sieger Nr. 13 - Sieger Nr. 14
    In der 3. Runde spielen:
    • Partie Nr. 31: Sieger Nr. 21 - Sieger Nr. 22.
    • Partie Nr. 32: Sieger Nr,.23 - Sieger Nr. 24.
    In der 4. Runde spielen:
    • Partie Nr. 41: Sieger Nr. 31 - Sieger Nr. 32.
    (4)
    1Die erstgenannten Spieler haben „Weiß“ und müssen reisen. 2Das Heimrecht und die Farbe für die erste Runde werden ausgelost. 3Spielfreies oder kampfloses Weiterkommen ohne Reiseaufwand zählt als Heimrecht. 4 In den nachfolgenden Begegnungen sollen das Heimrecht und die Farbe wechseln. 5Bei Gleichstand erhält der Spieler mit der niedrigeren Startnummer Heimrecht und "Schwarz". 6Die Teilnehmer sind verpflichtet, untereinander umgehend Kontakt aufzunehmen, um Spielort und Spieltermin abzusprechen. 7 Der auswärts antretende Spieler hat gegenüber seinem Gegner, bzw. dessen Verein Anspruch auf Aufwandsentschädigung (Bundesbahnfahrkarte 2. Klasse für eine Strecke).
    (5)
    1Der Pokalsieger ist für das nächste Kandidatenturnier vorberechtigt. 2Sofern er bereits die Vorberechtigung für das Kandidatenturnier besitzt, ist er für das nächste Meisterturnier vorberechtigt. 3Falls er bereits zum Meisterturnier qualifiziert ist, rückt der Zweitplatzierte entsprechend nach.
    (6)
    Die beiden Erstplatzierten sind berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes, an der Deutschen Schach-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal) (DPEM) teilzunehmen.

    Abschnitt VI: Blitz- und Schnellschachmeisterschaften

    § 25 – Anzuwendende Regeln

    (1)
    1Bei Blitzmeisterschaften im Rundenturnier entscheidet bei Punktgleichheit und gegebenenfalls Brettpunktgleichheit:
    • a) die Sonneborn-Berger-Wertung,
    • b) der direkte Vergleich,
    • c) zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien bzw. ein Rundenturnier
    • d) das Los.
    2Bei Schnellschachmeisterschaften entscheidet bei Punktgleichheit und gegebenenfalls Brettpunktgleichheit:
    • a) die Buchholz-Wertung,
    • b) der direkte Vergleich (sofern es diesen zwischen allen Betroffenen gab),
    • c) zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien bzw. ein Rundenturnier,
    • d) das Los.
    Im Übrigen gilt:
    (2)
    Die Blitzmeisterschaften des SVW werden nach Anhang B der FIDE-Regeln ausgetragen.
    (3)
    Die Schnellschachmeisterschaften des SVW werden nach Anhang A der FIDE-Regeln ausgetragen.

    § 26 – Württembergische Mannschaftsmeisterschaft – Blitz (WMM-Blitz)

    (1)
    1Die Blitz-Mannschafts-Meisterschaft wird im Rundensystem gespielt. 2Zugelassen sind nur Vereinsmannschaften. 3Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu sechs Ersatzspielern.
    (2)
    1Die Mannschaftsmeldung ist vor Beginn der Meisterschaft in festgelegter Reihenfolge abzugeben. 2Die Reihenfolge kann während der Meisterschaft nicht geändert werden und zwar von der untersten Ebene an. 3Nachmeldungen sind nicht statthaft.
    (3)
    Teilnahmeberechtigt sind: 23 Mannschaften aus den Bezirken; jeder Bezirk stellt zwei Mannschaften, die restlichen Mannschaften werden auf die Bezirke entsprechend ihrer Mitgliederzahl aufgeschlüsselt;

    die vier bestplatzierten Mannschaften der letzten Blitzmannschaftsmeisterschaft, wenn die Mannschaftsmeldung zu Saisonbeginn (01.10.) eingereicht wurde; der ausrichtende Verein stellt eine Mannschaft.
    (4)
    Die Erstplatzierten der Blitz-Mannschafts-Meisterschaft sind, entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss, berechtigt, an der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft im Blitzschach (DBlitzMM) teilzunehmen.

    § 27 – Württembergische Einzelmeisterschaft – Blitz (WEM – Blitz)

    (1)
    Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird im Rundensystem gespielt.
    (2)
    Teilnahmeberechtigt sind: die vier Erstplatzierten der letzten Blitz-Einzelmeisterschaft; 20 Teilnehmer aus den Bezirken; jeder Bezirk stellt zwei Teilnehmer, die restlichen acht Teilnehmer werden auf die Bezirke entsprechend ihrer Mitgliederzahl aufgeschlüsselt; so viele Freiplätze, dass die gesamte Teilnehmerzahl 26 nicht überschreitet.
    (3)
    Die Erstplatzierten der Blitz-Einzelmeisterschaft sind, entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss, berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbunds, an der Deutschen Meisterschaft im Blitzschach (DBlitzEM) teilzunehmen.

    § 28 – Württembergische Frauen-Einzelmeisterschaft – Blitz (WFEM – Blitz)

    (1)
    1Bis 14 Teilnehmerinnen wird ein Doppel-Rundenturnier, bis 30 Teilnehmerinnen ein einfaches Rundenturnier, bei mehr als 30 Teilnehmerinnen im Gruppen-System mit Vor- und Endrunde gespielt. 2In der Vorrunde werden etwa gleich starke Gruppen mit jeweils 8-12 Spielerinnen nach einer aktuellen DWZ-Liste gebildet (z.B. Gruppe 1: Spieler 1, 6, 7, 12; Gruppe 2: Spieler 2, 5, 8, 11; Gruppe 3: Spieler 3, 4, 9, 10). 3Aus jeder Gruppe steigen gleich viele Spielerinnen in die Endrunde auf. 4Die Endrunde wird mit 12 Spielerinnen als Rundenturnier ausgetragen. 5Die Punkte aus den Vorrundengruppen werden nicht übernommen. 6 Bei Punktgleichheit mehrerer Spielerinnen entscheidet über die Platzierung in dieser Reihenfolge:
    • a) die Sonneborn-Berger-Wertung,
    • b) der direkte Vergleich,
    • c) zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien
    • d) das Los.
    6Die Siegerin erhält den Titel "Württembergische Blitzmeisterin 20..". 8Die Erstplatzierten sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, an der Deutschen Meisterschaft der Frauen im Blitzschach (DBlitzEM-F) teilzunehmen.
    (2)
    1Die Frauen-Blitz- Mannschaftsmeisterschaft wird jährlich direkt im Anschluss an die Blitz-Einzelmeisterschaft ausgetragen. 2Es wird ein Rundenturnier gespielt. 3Bezüglich der Aufstellung, dem Einsatz von Gastspielerinnen und dem Verfahren bei Punktgleichheit gilt § 14 (2) bis (4).

    § 29 – Württembergische Mannschaftsmeisterschaft - Schnell (WMM -Schnell)

    (1)
    1Die Meisterschaft wird nach Schweizer-System gespielt. 2Die Meisterschaft ist offen für Vereinsmannschaften die aus Spielern mit Spielberechtigung in Württemberg bestehen, Spielgemeinschaften sind nicht gestattet. 3Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu vier Ersatzspielern. 4Weitere Details regelt die Ausschreibung.
    (2)
    1Die Mannschaftsmeldung ist vor Beginn der Meisterschaft in festgelegter Reihenfolge abzugeben. 2Die Reihenfolge kann während der Meisterschaft nicht geändert werden.
    (3)
    1 Die Siegermannschaft erhält den Titel "Schnellschach-Mannschaftsmeister von Württemberg 20..".
    (4)
    1Es wird ein Organisationsbeitrag erhoben, der zur Finanzierung der Organisationskosten und des Preisfonds dient. 2Der Verband garantiert Preise für die drei Erstplatzierten.

    § 30 – Württembergische Einzelmeisterschaft – Schnell (WEM – Schnell)

    (1)
    1Die Schnellschachmeisterschaft wird als Einzelmeisterschaft in einer Gruppe nach Schweizer System gespielt. 2Sie ist offen für alle Spieler mit einer Spielberechtigung für einen Verein oder eine Schachabteilung im SVW oder im Badischen Schachverband.
    (2)
    Es wird ein Startgeld erhoben, das zur Finazierung der Organisationskosten und des Preisfonds dient. 2Der Verband garantiert drei erste Preise. 3Die Turnierausschreibung erfolgt durch den Veranstalter jeweils rechtzeitig und legt einen Meldeschlusstermin fest.
    (3)
    1Der bestplatzierte Spieler mit einer Spielberechtigung im SVW erhält den Titel "Württembergischer Schnellschachmeister 20..". 2Die besten Spieler mit einer Spielberechtigung im SVW sind, entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss, berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbunds, an der nächsten Deutschen Meisterschaft im Schnellschach (DSEM) teilzunehmen.

    § 31 – Württembergische Frauen-Einzelmeisterschaft – Schnell (WFEM – Schnell)

    (1) 1Die Württembergische Frauen-Schnellschachmeisterschaft wird jährlich ausgerichtet und kann in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Herren-Schnellschachmeisterschaft durchgeführt werden. 2Spielerinnen, die keine aktive Spielberechtigung im SVW haben, werden nicht berücksichtigt (Preise, Wertung, Titel, Qualifikation).

    (2) Die bestplatzierte württembergische Spielerin erhält den Titel "Württembergische Schnellschachmeisterin 20..".


    (3) Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzierung der württembergischen Spielerinnen in dieser Reihenfolge (nur gültig wenn nicht mit den Herren zusammen gespielt wird):

    a) die Buchholz-Wertung,

    b) der direkte Vergleich (sofern es diesen zwischen allen Betroffenen gab),

    c) zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien bzw. ein Rundenturnier,

    d) das Los.