WEM 2018 - Qualifikation Internationales Meisterturnier - Übergangsregelung zwischen WEM 2017 und WEM 2018

Veröffentlicht am: 18.08.2017 von Carsten Karthaus in: Spielbetrieb » Einzelmeisterschaft Drucken

Aufgrund des neu beschlossenen Internationalen Meisterturniers und der Änderungen des Kandidatenturniers (WTO § 15 und 16), die erstmalig 2018 ausgetragen werden, wurde der VSpA vom Verbandstag damit beauftragt eine Übergangsregelung für die Qualifikation von der WEM 2017 auf die WEM 2018 zu schaffen. Der VSpA hat folgende Regelung beschlossen:

Die vier bestplatzierten Spieler des Meisterturniers 2017 (MT) qualifizieren sich für das internationale Meisterturnier (IMT) 2018, hinzu kommen die notwendige Anzahl an Einladungsspieler, um die Anforderungen der FIDE hinsichtlich Nationalität und Titel für ein Normenturnier zu erfüllen. Die restlichen Plätze werden vom VSpA als Freiplätze für starke württembergischen Spitzenspieler vergeben.

Die Besetzung des internationalen Meisterturniers ergibt sich dann wie folgt = 4 Spieler aus dem MT 2017 + Einladungsspieler die nach FIDE vorgeschrieben sind + Freiplätze die der VSpA vergibt

Das Kandidatenturnier (KT) 2018 schafft eine Brücke zwischen der bisherigen Regelung (2017) und dem Kandidatenturnier nach neuer Regelung in 2019. Die Prämisse für diese Übergangsregelung ist das Fairplay, dass die Spieler für das Kandidatenturnier 2019 auf sportlicher Basis bestimmt werden sollen. Daher gilt: Alle Spieler des Meisterturniers aus 2017, die nicht ins internationale Meisterturnier aufsteigen, sind für das Kandidatenturnier 2018 spielberechtigt (30-4=26 Spieler). Des Weiteren qualifizieren sich für das Kandidatenturnier 2018 die Aufsteiger aus dem Kandidatenturnier 2017 (die sechs Erstplatzierten des Kandidatenturniers (bei Gleichstand auf dem 6. Platz entscheidet die Wertung nach Buchholz) = 6 Spieler). Hinzukommen die Spieler die sich in 2018 auf dem „neuen“ Weg qualifizieren. Das sind a) der Pokalsieger des letzten Jahres (2017), b) der Sieger der U-18-Jugendmeisterschaft des letzten Jahres (2017), c) je 2 Qualifikanten aus den Bezirken (1+1+2*6 = 14). Hinzu kommt noch ein Ausrichterfreiplatz. Das bedeutet, dass das Kandidatenturnier 2018 auf insgesamt mindestens 48 Spieler aufgestockt wird.

Die Abstieger aus dem Kandidatenturnier würden auch nach der alten Regelung Ihre Teilnahmeberechtigung verlieren und müssen diese auch für 2018 neu erwerben. Im Kandidatenturnier 2018 werden also auf sportlichem Weg die Spieler für das Turnier 2019 bestimmt, ab welchem dann die neue Regelung vollumfänglich in Kraft tritt.

Des Weiteren wird noch ein offenes Turnier während der WEM (WTO § 17) angeboten werden, in welchem alle Spieler mit württembergischer Spielberechtigung teilnehmen können. Das offene Turnier bietet auch eine Qualifikationsmöglichkeit für das Kandidatenturnier.

Zur WEM 2017 geht es hier.

Carsten Karthaus, Eric Hermann, Bernd-Michael Werner