Das erweiterte Präsidium beschließt leistungsorientierte Mannschaftsaufstellungen

Veröffentlicht am: 21.07.2018 von Carsten Karthaus in: Spielbetrieb Drucken

Das erweiterte Präsidium tagte am 14.07.2018 in Wernau. Dabei wurden unter anderem auch Anträge zur Änderung der WTO beschlossen die für die kommende Saison 2018/2019 bereits wirksam werden. Die Beschlüsse müssen durch den Verbandstag 2019 bestätigt werden. Zu den Änderungen gehören im Wesentlichen:

  1. Die leistungsorientierte Mannschaftsaufstellung in der Ober- und Verbandsliga (WTO § 9 (1) & (2)).
  2. Das angepasstes Strafmaß für falsch aufgestellte Spieler bei verlegten Spielen (WTO § 12 (3)).

Zu WTO § 9 wurde ergänzt:

(1)

2An den ersten beiden Brettern der Ober- und Verbandsliga müssen zwei der fünf wertungsstärksten Spieler (DWZ vor ELO) gemeldet werden.3Es gelten die Zahlen des 01.August eines jeden Jahres.

(2)

8Bei Nachmeldungen in der Ober- und Verbandsliga gilt § 9 Absatz (1) Satz 2, es gelten dann die Wertungszahlen des Nachmeldedatums.

Mit dieser Regelung soll eine leistungsorientierte Aufstellung an den vorderen Brettern und damit ein sportlicher Wettkampf in der Ober- und Verbandsliga gesichert werden.

Zu WTO §12 wurde ergänzt:

(3)

4Wird bei einer Spielverlegung ein Spieler aam ursprünglichen und am Spieltag in zwei Mannschaften nominiert, gilt er in der Mannschaft als falsch nominiert, welche zum späteren Termin spielt, alle gemäß ihrer gemeldeten Reihenfolge zu tief nominierte Spieler haben ihre Partien verloren (Partieresultat -:+)

Der falsch nominierte Spieler führte seither zu einer 0:8 Niederlage. Mit dieser Regelung wird der Spieler nicht mehr als nicht teilnahmeberechtigt betrachtet, sondern als falsch nominiert. Damit ändert sich auch die Strafe auf die eines falsch nominierten Spielers. Diese Regelung gilt für alle Ligen.

Zur aktuellen Fassung der WTO: http://www.svw.info/service/ordnungen/13567-wettkampf-und-turnierordnung-wto-des-schachverbandes-wuerttember-e-v

 

Carsten Karthaus, SVW-Verbandsspielleiter