SVW Zuschuss im Breitenschach

Veröffentlicht am: 06.12.2017 von Holger Schröck in: Referat Breitenschach » Hilfen Drucken

Ausschreibung:

FÜR DEN BREITEN - SCHACHBEREICH.

1. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG VON SCHACHTREFF - AKTIONEN.

Werbemaßnahme zur Steigerung des Bekanntheitsgrades eines Schachvereins.

Voraussetzung:

Diese öffentliche „ Schachtreff - Veranstaltung „ sollte bei mir mit Angabe der geplanten Aktionen angemeldet werden. ( Wegen der allgemeinen Übersicht über die zu erwartenden Schachtreff - Aktionen im SVW - Bereich ) . Eine Anmeldung bei DSB ( Deutschen Schachbund ) ist nicht mehr erforderlich !

Zuschussmöglichkeiten:

a) Antrag auf allgemeinen Schachtreff-Zuschuss ohne Angaben von Einnahmen- und Ausgaben-Belegen, eher bei kleinere Tagesaktionen sinnvoll.

b) Bei nachweislichem finanzieller Verlust bei einer Schachtreff-Aktion, hier sind Einnahmen - u. Ausgaben-Belege ( Rechnungskopien) erforderlich. Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals eindringlich darauf hin, dass nur nachprüfbare Rechnungen ( d.h. mit korrekten Rechnungsbelegen ) anerkannt werden können ! Ferner können Ausgaben für kostenlose Getränke und Speisen nicht als Zuschuss angerechnet werden. Diese Ausgaben müssen durch einen anteilmäßigen Verkaufspreis abgedeckt werden. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den eingegangenen Anträgen sowie nach den vorgegebenen finanziellen Gesamt-Breitenschach -Jahresbudget  und werden am Jahresende des laufenden Jahres vom Breitenschach - Fachausschuss festgelegt. Entspr. Anträge müssen bis Ende Nov. des laufenden Jahres bei mir eingereicht werden.

Gilt für beide Maßnahmen: Die entsprechende Zuschusshöhe legt der Breitenschach-Fachaussschuss fest.

2. NEUE VEREINSGRÜNDUNG:

Bezuschussung von Organisationskosten (z.B. Anzeigen, Anschreiben, Fahrtkostenzuschuss, Porto) für eine entspr. Werbe- bzw. Infoveranstaltung und und es kann einen Zuschuss für  die Anschaffung von Spielmaterial gewährt werden. Voraussetzung: Vorheriger Antrag und Genehmigung durch den SVW. Gesamtmittel für den SVW-Bereich, ca. EUR 100 .-

3. STEIGERUNG VON MITGLIEDERN U. SCHACHSPIELER IN SCHACHVEREINEN.

Zielgruppen: Senioren, Frauen / Mädchen- und Schulschachgruppen. Bezuschusst werden: Schachkurse im Verein für Nichtmitglieder und für Schach AGs, die NICHT durch die WLSB - Maßnahme " Kooperation Schule-Verein " gefördert werden.

Voraussetzung:

Maßnahme vorher geplant ( Wer, Was, Wann, Wo, ) und beim SVW angemeldet und genehmigt. Regelmäßige Durchführung, mindestens 15 hintereinander liegende Veranstaltungen. Die Veranstaltung muss mit einem Pressebericht in einer "örtlichen Tageszeitung / Wochenblatt vorangekündigt werden. Eine Kopie dieser Anzeige muss dem Antrag beigelegt werden. Einen abschließenden Ergebnis- und Erfahrungsbericht ( z.B. einen entspr. Pressebericht über diesen Kurs ) ist mir zur Info zusenden. Beim Zuschussantrag für eine Schach-AG benötige ich eine Bestätigung der Schule !

Zuschusshöhe pro Maßnahme und Verein: EUR 50.-. ( max. 2 Maßnahmen pro Verein möglich! ) Anträge bis spätestens Ende Nov. des laufenden Jahres.

4. SONDERPREIS FÜR HERVORRAGENDE AKTIVITÄTEN IM BREITEN - SCHACHBEREICH SOWIE EINEN JOURNALISTENPREIS.

Voraussetzung:

Eine entspr. Bewerbung mit Begründung und einer Kurzdokumentation der Aktionen (Presseartikel, Bilder usw.) an den Breitenschachreferenten. Die Vergabe obliegt dem SVW Breitenschach - Fachausschuss. Entspr. Anträge müssen bis Ende Nov. des laufenden Jahres bei mir eingereicht werden !

5. UNTERSTÜTZUNG VON HOBBYSCHACH - TURNIEREN.

Vom SVW können Schachpokale gestiftet oder ein entspr. Zuschuss auf Antrag gewährt werden. Organisationstipp: Veranstalten Sie im Rahmen eines sowieso laufenden Schachturniers ein zusätzliches Hobbyschachturnier oder werten sie eine Hobbygruppe innerhalb eines Turniers aus.

Alle entsprechenden Anträge sind an den Breitenschach Referenten des SVW, Walter Pungartnik, Tannenweg 15 in 71665 Vaihingen/Enz, Tel./Fax 07042-12508, bzw. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

Diese Ausschreibung finden Sie auf der SVW-Internetseite www.svw.info/referate/breitenschach/hilfen.

WICHTIGE ANTRAGS- UND ABRECHNUNGS - TERMINE FÜR DIE VEREINE !

Von den verantwortlichen Vereinsfunktionären ( Vorsitzende, Jugendleiter, Übungsleiter und Kassierer ) sind nachfolgende Termine zu beachten : Alle Termine beziehen sich immer auf das entspr. laufende Jahr !!

Anträge und Abrechnungen mit dem WLSB.

Beachten Sie die entspr. Hinweise im Verbandsorgan „ DER SPORT „ !

  • Bis 1. Mai sind die Anträge " Kooperation Schule - Verein " für das kommende Schuljahr zu erstellen.
  • Bis 1. Juli müssen die Abrechnungen der Kooperation " Schule -Verein " vom laufenden Schuljahr beim WLSB eingereicht werden.
  • Anträge auf Bezuschussung von Sportgeräten wurden aus Geldmangel vom WLSB gestrichen !!
  • Bis 15. Nov. des laufenden Jahres müssen die Abrechnungen der Übungsleiterzuschüsse eingereicht werden.

Bitte besuchen Sie, als Vereinsvertreter, die SPORTKREISTAGE in Ihrem Sportkreis. Jeder Verein wird dazu vom Sportkreis eingeladen.

Anträge und Abrechnungen mit dem SVW für Breiten - und Freizeit - Maßnahmen.

  • Zielgruppenschulungen in den Vereinen: Anträge das ganze Jahr über, jedoch bis spätestens 30. Nov. des laufenden Jahres.
  • Schachtreff - Zuschüsse: Anträge bis spätestens 15. Nov. des laufenden Jahres. !
  • Anträge auf einen Sonder - oder Journalistenpreis: Anträge bis spätestens 15. Nov. des laufenden Jahres !
  • Hobbyturniere: Anträge auf Bezuschussung oder Schachpokal das ganze Jahr über, jedoch spätestens bis 15. Nov. des laufenden Jahres. !
  • Anträge auf Jubiläumszuschüsse: Bis 31.Okt. des Vorjahres vor dem Jubiläum ! ( Grund: Etatplanung ! ) spätestens jedoch bis 15.Nov. des Jubiläumsjahres.

Alle diesbezüglichen SVW - Anträge sind an Walter Pungartnik , 71665 Vaihingen/Enz, Tannenweg 15 , oder unter Fax Nr. 07042 12508 , bzw. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu richten.

Pungartnik Walter, Breitenschachreferent des SVW