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Entscheid über Streitfall Kreisliga Süd
Freitag, 21. März 2008
Friedrichshafen II bleibt Aufsteiger in die Bezirksliga.
SCHACHBEZIRK OBERSCHWABEN
Bezirksspielleiter Reinhard Nuber
Alpenstr. 20, 89075 Ulm, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Ulm, den 19.3.2008
Betr.: Kreisliga Süd
Verstoß gegen die WTO und Protest der SF Ravensburg gegen
die Wertung des Spiels Weingarten 2 - Friedrichshafen 2
Am 9.3.08 fand die 7. und letzte Runde der Kreisliga Süd statt. Der SV Friedrichshafen spielt mit zwei Mannschaften in der Liga, wobei sich in der 7.Runde folgende Paarungen ergaben:
Friedrichshafen 3 - Wetzisreute 2 und Weingarten 2 - Friedrichshafen 2
Auf Friedrichshafener Seite wurde nun der Spieler Armin Jacobs doppelt aufgestellt, d.h. in der 2.Mannschaft an Brett 6 eingesetzt und gleichzeitig in der 3.Mannschaft an Brett 4 nominiert mit kampflosem Verlust. Dies ist nach den Bestimmungen der WTO nicht statthaft, vgl. § 9.4 und § 12.4 . Das Spiel ist von der zuständigen Spielleitung für den Gegner mit 8:0 zu werten.
Da nicht ausdrücklich geschrieben steht, für welche der beiden Mannschaften der Wettkampf als verloren gewertet werden muss, war eine sorgfältige Überprüfung erforderlich. Es ergab sich ein klares Bild:
Die Ansicht aus Ravensburg (im Schreiben vom 12.3.), dass der Spieler an seinem Stammplatz richtig aufgestellt ist und darum die andere Mannschaft sanktioniert werden muss, lässt sich nicht halten. Der Spieler Armin Jacobs war in der 2.Mannschaft korrekt aufgestellt. WTO § 9.4 und 12.4 werden mit der zusätzlichen Nominierung in der 3.Mannschaft wirksam.
Es ergeht folgende Entscheidung:
Das Ergebnis des Spiels Friedrichshafen 3 - Wetzisreute 2 wird in 0:8
abgeändert.
Die Wertung des Spiels Weingarten 2 - Friedrichshafen 2 wird bestätigt. Der Protest der SF Ravensburg wird abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 10 Tagen beim Vorsitzenden
des Bezirksschiedsgerichts
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Einspruch erhoben werden.
Kommentar:
Die Möglichkeit eines Entscheidungsspiels wäre nach sportlichen Gesichtspunkten durchaus wünschenswert gewesen. Leider stehen die juristischen Fakten dem entgegen. Ein Protest von FN 2 gegen ein Entscheidungsspiel hätte gute Aussichten gehabt. Die weiteren Feinheiten des Falles zu erörtern, würde den formalen Rahmen dieses Bescheides sprengen. Ich bin gerne bereit, in einem separaten Schreiben auf weitere Gesichtspunkte einzugehen.
Ulm, den 19.3.2008
Reinhard Nuber
Bezirksspielleiter
Bezirksspielleiter Reinhard Nuber
Alpenstr. 20, 89075 Ulm, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Ulm, den 19.3.2008
Betr.: Kreisliga Süd
die Wertung des Spiels Weingarten 2 - Friedrichshafen 2
Am 9.3.08 fand die 7. und letzte Runde der Kreisliga Süd statt. Der SV Friedrichshafen spielt mit zwei Mannschaften in der Liga, wobei sich in der 7.Runde folgende Paarungen ergaben:
Friedrichshafen 3 - Wetzisreute 2 und Weingarten 2 - Friedrichshafen 2
Auf Friedrichshafener Seite wurde nun der Spieler Armin Jacobs doppelt aufgestellt, d.h. in der 2.Mannschaft an Brett 6 eingesetzt und gleichzeitig in der 3.Mannschaft an Brett 4 nominiert mit kampflosem Verlust. Dies ist nach den Bestimmungen der WTO nicht statthaft, vgl. § 9.4 und § 12.4 . Das Spiel ist von der zuständigen Spielleitung für den Gegner mit 8:0 zu werten.
Da nicht ausdrücklich geschrieben steht, für welche der beiden Mannschaften der Wettkampf als verloren gewertet werden muss, war eine sorgfältige Überprüfung erforderlich. Es ergab sich ein klares Bild:
- auf meine Anfrage bei Verbandsspielleiter Thomas Wiedmann erhielt ich folgende Antwort: " Dieses Thema war erst kürzlich ein TOP beim Verbandsspielausschuss. Wir haben uns dabei so verständigt, dass die Mannschaft straffrei bleibt, in der der Spieler körperlich anwesend ist (und auch spielt). Die andere Mannschaft wird genullt."
- Der Bezirksvorstand (mit einigen Regelexperten) war nach seiner Diskussion bei der Sitzung am 18.3. geschlossen der gleichen Ansicht
- Die bisherigen wenigen Präzedenzfälle im Bezirk sind ebenfalls zugunsten der höherplazierten Mannschaft, in der der fragliche Spieler tatsächlich gespielt hatte, entschieden worden.
Die Ansicht aus Ravensburg (im Schreiben vom 12.3.), dass der Spieler an seinem Stammplatz richtig aufgestellt ist und darum die andere Mannschaft sanktioniert werden muss, lässt sich nicht halten. Der Spieler Armin Jacobs war in der 2.Mannschaft korrekt aufgestellt. WTO § 9.4 und 12.4 werden mit der zusätzlichen Nominierung in der 3.Mannschaft wirksam.
Es ergeht folgende Entscheidung:
Die Wertung des Spiels Weingarten 2 - Friedrichshafen 2 wird bestätigt. Der Protest der SF Ravensburg wird abgewiesen.
Kommentar:
Die Möglichkeit eines Entscheidungsspiels wäre nach sportlichen Gesichtspunkten durchaus wünschenswert gewesen. Leider stehen die juristischen Fakten dem entgegen. Ein Protest von FN 2 gegen ein Entscheidungsspiel hätte gute Aussichten gehabt. Die weiteren Feinheiten des Falles zu erörtern, würde den formalen Rahmen dieses Bescheides sprengen. Ich bin gerne bereit, in einem separaten Schreiben auf weitere Gesichtspunkte einzugehen.
Ulm, den 19.3.2008
Reinhard Nuber
Bezirksspielleiter

