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Ehrungs- und Verleihungsordnung des Schachverbandes Württemberg e.V.
In der Fassung nach dem Verbandstag 23.06.2007
§ 1 Ehrungsrichtlinien des Schachverbandes Württemberg e.V.
Der Schachverband Württemberg kann Persönlichkeiten ehren, welche sich in schachsportlicher und ehrenamtlicher Hinsicht sowie um die Förderung des Schachsports in den Vereinen und innerhalb der Verbandsorganisation außerordentliche Verdienste erworben haben. Ehrennadeln werden nur an natürlichen Personen verliehen.
§ 2 Ehrungsstufen
Es können folgende Ehrungsstufen verliehen werden:
- Ehrenbrief
- Ehrennadel in Bronze
- Ehrennadel in Silber
- Ehrennadel in Gold
- Ehrenmitgliedschaft
§ 3 Voraussetzungen für die Ehrungen
3.1 Ehrenbrief
Für Mitglieder oder Förderer des Schachsports, welche sich in ehrenamtlicher oder fördernder Hinsicht besondere Verdienste in Schachvereinen, Schachabteilungen, Schachkreisen oder Schachbezirken erworben haben. Im schachsportlichem Bereich ist diese Ehrungsstufe nicht vorgesehen.
3.2 Ehrennadel in Bronze
- Ehrenamtlicher Bereich:
Eine mindestens 6-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in Schachkreisen, Schachbezirken oder im Verbandsbereich, die eine besondere Anerkennung verdient, oder für eine besonders langjährige und verdienstvolle Tätigkeit auf Vereinsebene. - Fördernder Bereich:
Für Mitglieder oder Personen, die nicht Mitglied eines Schachvereins/Abteilung sind, die sich für eine langjährige, engagierte Förderung des Schachsports und des Schachgeschehens im Kreis-, Bezirks- oder Verbandsbereich verdient gemacht haben. - Schachsportlicher Bereich:
Für aktive Schachspieler mit hervorragenden Leistungen und vorbildlichem sportlichem Verhalten.
Schwerpunkt: besondere Erfolge im Bezirks- und Verbandsbereich.
3.3 Ehrennadel in Silber
- Ehrenamtlicher Bereich:
Frühestens 2 Jahre nach der Verleihung der bronzenen Ehrennadel oder eine mindestens 8-ährige ehrenamtliche Tätigkeit im Schachkreis/Schachbezirk oder Verbandsbereich, die eine besondere Anerkennung verdient. - Fördernder Bereich:
Für Mitglieder oder Personen, die nicht Mitglied eines Schachvereins/Abteilung sind, die sich für eine langjährige und besonders engagierte Förderung des Schachsports und des Schachgeschehens im Kreis-, Bezirk- oder Verbandsbereich verdient gemacht haben. - Schachsportlicher Bereich:
Für aktive Schachspieler mit besonders hervorragenden Leistungen und vorbildlichem sportlichem Verhalten.
Schwerpunkt: besondere Erfolge im deutschen Schachbereich.
3.4 Ehrennadel in Gold
- Ehrenamtlicher Bereich:
Frühestens 4 Jahre nach der Verleihung der silbernen Ehrennadel oder eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Schachkreis/Schachbezirk oder Verbandsbereich, die eine ganz besondere Anerkennung verdient. - Fördernder Bereich:
Für Mitglieder oder Personen, die nicht Mitglied eines Schachvereins/Abteilung sind, die sich für eine besonders langjährige und außergewöhnlich engagierte Förderung des Schachsports und des Schachgeschehens im Kreis-, Bezirks- oder Verbandsbereich verdient gemacht haben. - Schachsportlicher Bereich:
Für aktive Schachspieler mit ganz besonderen Leistungen im Spitzenschach und vorbildlichem sportlichem Verhalten. Schwerpunkt: herausragende Erfolge im deutschen Schachbereich und im FIDE-Bereich. - Für den Ehrenbrief und die bronzene Ehrennadel:
Die Vorstandsmitglieder der Schachvereine und Schachabteilungen sowie die Mitglieder der Kreis- Bezirks- und Verbandsorgane. - Für die silbernen und goldenen Ehrennadel:
Die Mitglieder der Kreis- Bezirks- und Verbandsorgane. - für den Ehrenbrief, der Bronzenen- und Silbernen Ehrennadel das Präsidium des SVW mit ¾-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
- Für die Goldene Ehrennadel das erweiterte Präsidium des SVW mit ¾-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
- Bezirksvorstand: Für Tätigkeiten auf Vereins-, Kreis- oder Bezirksebene.
- Vorstand der WSJ: Für jugendspezifische Tätigkeiten auf allen Ebenen
3.5
Über die Verleihung einer Ehrennadel wird vom Schachverband Württemberg eine entsprechende Urkunde ausgestellt.
3.6
Eine automatische Ehrennadel-Verleihung nach dem Erringen einer Meisterschaft oder eines Meistertitels ist nicht vorgesehen!
3.7
Im schachsportlichen Bereich werden nur Schachspieler geehrt, die auch Mitglied im Schachverband Württemberg sind oder zur Zeit des Antragsgrundes Mitglied im SVW waren.
3.8 Ehrenmitgliedschaft und Ehrenpräsident
Siehe Satzungsbestimmungen des Schachverbandes Württemberg, § 5 Punkt 3 und § 9, letzter Absatz.
§ 4. Antragsberechtigung
Anträge auf Ehrungen können von folgenden Personen und Organisationen gestellt werden:
Die Anträge sind beim zuständigen Mitglied des SVW-Präsidiums oder beim Präsidenten mit dem entsprechenden SVW-Antragsformular einzureichen und müssen eine ausreichende Begründung enthalten. Die Anträge für den Ehrenbrief und die bronzene Ehrennadel, falls es sich um Vereins-, Kreis- oder Bezirkstätigkeiten handelt, können auch beim entsprechenden Bezirksvorstand zur Entscheidung eingereicht werden. Die Anträge für den Ehrenbrief und die bronzene Ehrennadel, die sich auf jugendspezifische Tätigkeiten beziehen, können auch beim Vorstand der WSJ zur Entscheidung eingereicht werden.
§ 5. Entscheidungsebene
Die Entscheidung über die Verleihung der Ehrungen trifft:
Über den Ehrenbrief und die bronzene Ehrennadel können auch nachfolgend aufgeführte SVW-Organe mit ¾-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder entscheiden:
Die Abstimmung erfolgt nur auf Antrag geheim. Enthaltungen gelten als Gegenstimmen.
§ 6 Besonderheiten für "zu ehrende Jugendliche bis 21 Jahre"
Grundsätzlich gelten dieselben Ehrungsstufen und Richtlinien wie für den Erwachsenenbereich, mit folgenden Ausnahmen:
a) Für ehrenamtliche Tätigkeiten von Jugendlichen:
Wegen der relativ kurzen ehrenamtlicher Tätigkeit der Jugendlichen werden die Ehrungen in diesem Bereich auf den Ehrenbrief und die bronzene Ehrennadel beschränkt. Bei der BE wird eine mindestens 4-jährige ehrenamtliche Tätigkeit vorausgesetzt.
b) Für den schachsportlichen Bereich:
Es gelten grundsätzlich die selben Ehrenregeln wie im Erwachsenenbereich. Beim Leistungsanspruch ist jedoch das jugendliche Leistungsvermögen entsprechend zu berücksichtigen.
Alternativ zur Ehrennadel-Verleihung kann auch ein entsprechendes Sachpräsent mit Unikatwert verliehen werden, soweit es kostenneutral zur Ehrennadel ausfällt.
§ 7 Kostenträger
Die Kosten der Auszeichnung trägt der Schachverband Württemberg.
§ 8 Bekanntmachung
Die Ehrungen werden im Verbandsorgan nach der Entscheidung bekannt gegeben und dem nächsten Verbandstag zur Kenntnis gebracht. Die Ehrungsübergabe soll in einem öffentlichkeitswirksamen und würdigen Rahmen erfolgen.

