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Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des Schachverbandes Württemberg e.V.

In der Fassung nach dem Verbandstag vom 23.06.2007.

Vorwort

Die folgenden Bestimmungen dienen gemäß § 18 der Satzung der einwandfreien Abwicklung des Spielbetriebs im Verbandsgebiet. Die Spiele sind auf sportlicher und freundschaftlicher Basis auszutragen.

Abschnitt I: Allgemeines

§ 1 – Spielbetrieb

  1. Im Schachverband Württemberg e.V. (im folgenden SVW genannt) werden folgende Turniere regelmäßig ausgetragen:
  2. Mannschaftsmeisterschaften (jährlich):
    Oberliga
    Verbandsliga
    Landesliga
    Bezirksliga
    Kreisklasse, A-Klasse, B-Klasse und eventuelle weitere Klassen
    Seniorenmannschaftsmeisterschaft
    Frauen-Mannschaftsmeisterschaften
  3. Einzelturniere (jährlich):
    Meisterturnier (§ 15)
    Kandidatenturnier (§ 16)
    Sonstige Turniere (§ 17)
    Offene Seniorenmeisterschaft (§ 20)
    Bezirksturniere
    Kreisturniere
    Frauen-Einzelmeisterschaften (§ 18)
  4. Pokalmeisterschaften (jährlich):
    Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (Viererpokal) (§ 22)
    Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) (§ 23)
  5. Blitzmeisterschaften (jährlich):
    Blitz-Mannschaftsmeisterschaft (§ 25)
    Blitz-Einzelmeisterschaft (§ 26)
    Frauen-Blitz-Einzelmeisterschaft (§ 27)
  6. Schnellschachmeisterschaften (jährlich):
    Württembergische Schnellschachmeisterschaft (§ 28)
    Württembergische Frauen-Schnellschachmeisterschaft (§ 29)
  7. Die Württembergische Schachjugend regelt ihren Spielbetrieb in einer eigenen Turnierordnung.
  8. 1Das Spieljahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08. des folgenden Jahres. 2Ein Wechsel der Spielberechtigung für einen anderen Verein ist nur bis zum 01.07. möglich. 3Nach dem 01.07. können als aktive Spieler angemeldet werden:
    • neue Spieler (die bisher keinem Verein angehörten),
    • Spieler ohne aktives Spielrecht am 01.07. des laufenden Jahres,
    • Spieler aus anderen Landeverbänden unter Vorlage einer Abmeldebestätigung als aktive Spieler durch die zuständige Mitgliederverwaltung, wenn die Abmeldung vor dem 31.12. der laufenden Saison erfolgt ist und die Bestätigung des abgebenden Verbandes vorliegt, dass der Spieler bisher in keinem Mannschaftskampf nominiert wurde.

§ 2 – Spielleitung

  1. 1Der Verbandsspielausschuss ist die zuständige Spielleitung für die Oberliga, Verbandsliga, Meisterturnier, Kandidatenturnier, Einladungsturnier, Schnellschachmeisterschaft, Pokal-Mannschaftsmeisterschaft, Pokal-Einzelmeisterschaft, Blitz-Mannschaftsmeisterschaft, Blitz-Einzelmeisterschaft auf Verbandsebene. 2Der Verbandsspielausschuss ist gehalten, für jeden Kalendermonat in der Regel ein Wochenende zu benennen, das von Mannschaftskämpfen freizuhalten ist. 3Der Verbandsspielausschuss ist im Einvernehmen mit dem Verbandspräsidium berechtigt, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Höherstufung einer Mannschaft auf einen Antrag hin vorzunehmen.
  2. Der Referent für Frauenschachsport ist die zuständige Spielleitung für alle offiziellen Frauenturniere des SVW.
  3. Der Referent für Seniorenschach ist die zuständige Spielleitung für die Seniorenmeisterschaft und Senioren-Mannschaftsmeisterschaft.
  4. Die Bezirksspielleitung ist die zuständige Spielleitung für Landesliga, Bezirksliga, Bezirksturniere und für Pokal-Mannschaftsmeisterschaft, Pokal-Einzelmeisterschaft, Blitz-Mannschaftsmeisterschaft, Blitz-Einzelmeisterschaft auf Bezirksebene.
  5. Die Kreisspielleitung ist die zuständige Spielleitung für Kreisklasse, A-Klasse, B-Klasse und eventuelle weitere Klassen, Kreisturniere und Pokal-Mannschaftsmeisterschaft, Pokal-Einzelmeisterschaft, Blitz-Mannschaftsmeisterschaft, Blitz-Einzelmeisterschaft auf Kreisebene.
  6. Auf Bezirks- und Kreisebene ist eine Änderung der Verteilung der Zuständigkeiten zulässig.

§ 3 – Durchführung der Turniere

  1. Der zuständigen Spielleitung obliegt die rechtzeitige Ausschreibung der Turniere, die Festlegung der Spieltermine, die Festlegung der Meldetermine, die Festlegung der Bedenkzeit, die Auslosung der Paarungen bei Mannschaftsmeisterschaften, die Erteilung der Teilnahmeberechtigungen und die eventuelle Erhebung eines Start- und Reuegeldes sowie weiterer Gebühren.
  2. Die Spielleitungen sind gehalten, die vom Verbandsspielausschuss festgelegten und bekannt gegebenen Wochenenden in der darauf folgenden Saison von Mannschaftskämpfen freizuhalten.
  3. 1Die Bedenkzeit beträgt in Oberliga und Verbandsliga je Spieler zwei Stunden für 40 Züge und für den Rest der Partie je eine Stunde ohne Unterbrechungen. 2Die Bedenkzeit beträgt im Meisterturnier und Kandidatenturnier je Spieler zwei Stunden für 40 Züge und für den Rest der Partie je eine Stunde ohne Unterbrechungen. 3Die Bedenkzeit beträgt bei den Frauenmannschafts- und Einzelmeisterschaften je Spielerin zwei Stunden für 40 Züge und 30 Minuten für den Rest der Partie ohne Unterbrechungen. 4Es wird empfohlen, in Landes- und Bezirksliga mit zwei Stunden für die ersten 40 Züge sowie eine weitere Stunde für den Rest der Partie zu spielen. 5Es wird empfohlen, von Kreisklasse an abwärts mit zwei Stunden für die ersten 40 Züge sowie weiteren 30 Minuten für den Rest der Partie zu spielen. 6Bei davon abweichenden Regelungen müssen die Kriterien für die DWZ-Auswertung der Partien beachtet werden.
  4. Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, sind die Wettkämpfe dieser Mannschaften untereinander in den ersten Runden auszutragen.
  5. Für die Erteilung von Teilnahmeberechtigungen ist die Überprüfung der Spielberechtigung Voraussetzung.

§ 4 – Turnierleitung

  1. 1Die Mannschaftskämpfe der Oberliga (Herren) werden von neutralen Schiedsrichtern geleitet. 2Diese haben Anspruch auf ein Tagegeld, dessen Höhe vom Verbandsspielausschuss festgelegt wird, Fahrtkostenerstattung und Erstattung wettkampfbezogener Auslagen, die auf Antrag vom Schatzmeister des SVW erstattet werden. 3Ist kein Schiedsrichter anwesend, wird der Schiedsrichter in der Regel vom Platzverein gestellt.
  2. 1Bei Mannschaftskämpfen in der Verbandsliga und allen niedrigeren Klassen wird der Schiedsrichter in der Regel vom Platzverein gestellt. 2Schiedsrichter kann auch ein Spieler der gastgebenden Mannschaft sein. 3Der (spielende) Schiedsrichter darf im Falle einer erforderlichen Regelung an einem anderen Brett seine Uhr neutralisieren und diese nach seiner Entscheidung wieder in Gang setzen.
  3. 1Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe von Assistenten bedienen. 2Der Schiedsrichter hat das Turnier nach den Regeln der FIDE und dieser WTO zu leiten, insbesondere:
    • die Uhren zu den von der Spielleitung festgesetzten Zeiten in Gang zu setzen;
    • über die Zeitnotphase zu wachen und festzustellen, ob Spieler ihre Bedenkzeit überschritten haben;
    • die während des Turniers getroffenen Entscheidungen durchzusetzen.
  4. Die Spielleitung kann im Bedarfsfall auf Kosten der für die Durchführung zuständigen Organisationseinheit einen neutralen Schiedsrichter einsetzen.
  5. Ein Verein kann die Einsetzung eines neutralen Schiedsrichters verlangen, muss dies aber rechtzeitig bei der Spielleitung beantragen und die Schiedsrichterkosten (Tagegeld und Fahrtkosten wie bei Oberliga-Schiedsrichtern) übernehmen.

§ 5 – Spielberechtigung

  1. 1Zu allen offiziellen Wettkämpfen innerhalb des Verbandes sind nur Spieler zugelassen, die Mitglied eines Vereins bzw. einer Schachabteilung des SVW sind und die als aktives Mitglied in der gültigen Mitgliederliste des Vereines eingetragen sind oder für die eine nummerierte Bescheinigung des Spielerpassbeauftragten vorliegt. 2Die Spielerpassordnung des SVW ist Bestandteil der WTO.
  2. 1Jeder Spieler kann während eines Spieljahres nur für einen Verein an den Turnieren des Verbandes, seiner Untergliederungen und der WSJ teilnehmen. 2Ohne die Genehmigung der zuständigen Spielleitung besteht keine Teilnahmeberechtigung.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Senioren-Mannschaftsmeisterschaft (vgl. § 13) und die Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (vgl. § 14).
  4. Spielersperren eines anderen Landesverbandes oder des DSB werden vom SVW in der Regel übernommen.
  5. Spieler einer anderen Schachföderation dürfen an Mannschaftskämpfen teilnehmen, unbeschadet dessen, ob sie in der anderen Schachföderation spielberechtigt sind oder nicht.
  6. 1An den SVW-Einzelmeisterschaften der Frauen und Herren können Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, teilnehmen, wenn sie ein(e) nicht teilnehmende(r) Betreuer(in) begleitet. 2Diesem(r) obliegt die Fürsorgepflicht.

§ 6 – Spielweise und Spielregeln

  1. Auf alle Turniere des SVW sind die Regeln der FIDE anzuwenden, soweit sie im Deutschen Schachbund gelten.
  2. 1Alle Partien müssen am Brett beendet werden. 2Eine Abschätzung ist nicht zulässig. 3Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft nach der Auslosung, aber vor dem Beginn der Spiele zurück, so wird neu ausgelost, wenn dadurch die Anzahl der Runden verringert wird. 4Sofern der Spieler oder die Mannschaft bei einem Rundenturnier nach dem Beginn der Spiele zurück- oder nicht mehr antreten, werden die Partien bzw. Mannschaftskämpfe gestrichen und nicht gewertet, wenn die zweite Hälfte des Turniers bzw. der Rundenkämpfe noch nicht begonnen hat. 5Hat die zweite Hälfte des Turniers begonnen, werden die nicht gespielten oder nicht beendeten Partien bzw. Mannschaftskämpfe als verloren und für die Gegenpartei als gewonnen gewertet.
  3. Bei allen Einzelturnieren und Mannschaftskämpfen herrscht im Spiellokal absolutes Rauchverbot.

§ 7 – Rechtsbestimmungen, Strafbestimmungen, Schiedsverfahren

  1. Zuständigkeit und Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, Vorverfahren und Strafbestimmungen zur Ausführung der WTO sind in der Schiedsordnung geregelt.

Abschnitt II: Mannschaftsmeisterschaften

§ 8 – Klasseneinteilung, Auf- und Abstiegsregelung

  1. 1Die Oberliga spielt mit zehn Mannschaften. 2Die Siegermannschaft erhält den Titel "Mannschaftsmeister von Württemberg 20..", erhält für die Dauer eines Jahres den Wanderpreis für die Mannschaftsmeisterschaft sowie eine Urkunde und steigt in die 2. Bundesliga auf. 3Es steigen so viele Mannschaften aus der Oberliga ab, dass die Oberliga in der darauffolgenden Saison, unter Berücksichtigung der Absteiger aus der 2. Bundesliga, mit zehn Mannschaften spielt.
  2. 1Die Verbandsliga spielt in zwei Gruppen. 2Je drei Bezirke werden zu einer Gruppe zusammengefasst, und zwar: die Gruppe Nord, bestehend aus den Bezirken Stuttgart, Unterland und Ostalb; die Gruppe Süd, bestehend aus den Bezirken Neckar-Fils, Alb-Schwarzwald und Oberschwaben. 3Jede Verbandsligagruppe spielt mit zehn Mannschaften. 4Die beiden Gruppensieger steigen in die Oberliga auf. 5Aus jeder Verbandsligagruppe steigen vier Mannschaften ab. 6Steigt in eine Verbandsligagruppe keine oder eine Mannschaft aus der Oberliga ab, so verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. 7Steigen in eine Verbandsligagruppe drei oder vier Mannschaften ab, so spielt diese Verbandsligagruppe in der nächsten Saison mit mehr als zehn Mannschaften. 8Es gilt dann folgende Abstiegsregelung: in einer elf bzw. zwölf Mannschaften umfassenden Gruppe steigen fünf Mannschaften ab.
  3. 1Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer Klasse. 2Sie sind in der nachfolgenden Saison in der darunter liegenden Klasse teilnahmeberechtigt, die dann mit einer Mannschaft mehr spielt. 3Verzichtet eine zurückgezogene Mannschaft auf ihre Teilnahmeberechtigung in der darunter liegenden Klasse verliert sie ihre Teilnahmeberechtigung ganz. 4Wird eine Mannschaft nach dem 01.06. jedes Jahres, jedoch vor der 1. Runde, zurückgezogen, bleibt ihr Platz unbesetzt und am Ende des folgenden Spieljahres vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.
  4. 1Die Landesliga spielt in sechs Gruppen. 2Jeder Schachbezirk hat eine Landesligagruppe, die ihm untersteht und für die er eine Abstiegsregelung zu treffen hat. 3Die Gruppensieger steigen in die Verbandsliga auf.
  5. 1Die Bezirksliga: Die sechs Bezirke tragen ihre Mannschaftswettbewerbe selbstständig aus und regeln den Auf- und Abstieg in eigener Zuständigkeit. 2Die Kreisklasse, die A-, B- und eventuelle weitere Klassen spielen entsprechend. 3Eine Auf- und Abstiegsregelung wird von den Schachbezirken und Schachkreisen getroffen.

§ 9 – Mannschaftsmeldung

  1. 1Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern und bis zu acht Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge. 2Spieler eines Vereins dürfen für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden. 3Stammspieler können nur in einer Mannschaft und als Ersatzspieler lediglich in einer ranghöheren Mannschaft gemeldet werden.
  2. 1Es dürfen nur solche Spieler gemeldet oder nachgemeldet werden, für die eine Spielberechtigung (auch eine vorläufige) für den betreffenden Verein vorliegt. 2Die Nachmeldung eines bislang nur in einer Mannschaft gemeldeten Ersatzspielers in eine weitere, rangniedere Mannschaft ist nicht möglich, wenn der Spieler in der anderen, ranghöheren Mannschaft schon mehr als dreimal nominiert (Erläuterung = auf dem Spielbericht notiert) wurde. 3Die Streichung eines Spielers ist nur zulässig, wenn der Spieler in der laufenden Saison noch für keinen Mannschaftskampf in der betreffenden Mannschaft nominiert war. 4Die Ummeldung eines Spielers innerhalb einer Mannschaft oder in eine andere Mannschaft ist nicht statthaft. 5Die Nachmeldung eines spielberechtigten Spielers kann an beliebiger Stelle der Reihenfolge erfolgen. 6Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig. 7Im Laufe eines Spieljahres dürfen für eine Mannschaft höchstens 16 Spieler nominiert werden.
  3. 1Nach dreimaliger Nominierung eines Spielers in einer ranghöheren Mannschaft erlischt die Teilnahmeberechtigung während des Spieljahres in der ranghöheren Mannschaft. 2Diese Regelung gilt nicht im Falle einer zulässigen, erfolgten Streichung des Spielers in einer rangniederen Mannschaft. 3Die Teilnahmeberechtigung für alle Mannschaftswettkämpfe auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene erlischt nach dreimaliger Nominierung in der Bundesliga bzw. in der 2. Bundesliga.
  4. 1Ein Spieler ist an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. 2Bei Terminverlegungen ist zusätzlich der ursprünglich angesetzte Spieltag maßgebend.

§ 10 – Mannschaftsführer

  1. 1Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftsführer. 2Aufgaben des Mannschaftsführers sind insbesondere:
    1. nominieren der eigenen Mannschaft (die Mannschaftsnominierung muss der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung entsprechen);
    2. prüfen der gegnerischen Mannschaftsnominierung (Mannschaftsführer sind berechtigt, von den gegnerischen Spielern zu verlangen, dass sich diese durch Vorlage des Personalausweises oder sonst wie ausweisen; ist dies nicht möglich, ist das Spiel unter Vorbehalt bis zur Klärung der Identität auszutragen);
    3. Wahrnehmung des Rechts, seinen Spielern zur Abgabe oder Annahme eines Remisangebots zu raten, ohne dass damit eine Bewertung der betreffenden Stellung verbunden sein darf;
    4. das Mitunterzeichnen des Spielberichts;
    5. der Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft meldet das Ergebnis des Mannschaftskampfes am gleichen Tag der Spielleitung auf einem Spielberichtsvordruck; er muss das Ergebnis des Mannschaftskampfs und der einzelnen Bretter bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt melden, wenn dies verlangt wird.

§ 11 – Durchführung der Wettkämpfe

  1. Pflichten des gastgebenden Vereins:
    1. Bereitstellung eines geeigneten Spiellokals mit ausreichender Heizung, Beleuchtung und Belüftung;
    2. Bereitstellung von ausreichendem, geeignetem Spielmaterial;
    3. Schwierigkeiten, die sich aus der Vernachlässigung dieser Pflichten ergeben, gehen immer zu Lasten des gastgebenden Vereins.
  2. 1Der Gastverein hat an den Brettern mit ungeraden Zahlen Weiß. 2Werden Wettkämpfe an einem neutralen Ort ausgetragen, wird der in der Paarungstabelle an zweiter Stelle genannte Verein als Gastverein behandelt.
  3. 1Fehlen zu Beginn eines Kampfes Spieler, so können die betreffenden Bretter unter Namensnennung unbesetzt bleiben oder die nachfolgenden Spieler aufrücken und Ersatzspieler nominiert werden. 2Sind nicht genügend Ersatzspieler gemeldet, müssen die nicht besetzten Bretter am Schluss mit "entfällt" gekennzeichnet werden. 3Die schriftlich dem Schiedsrichter abgegebene Mannschaftsnominierung kann nur dann, vor ihrer Verlesung, korrigiert werden, wenn festgestellt wird, dass sie nicht den Regelungen der WTO entspricht.
  4. 1Die festgelegten Termine sind einzuhalten. 2Von der zuständigen Spielleitung kann ein angesetztes Spiel in Ausnahmefällen auf einen anderen Termin verlegt werden. 3Bei einer Terminverlegung auf Antrag ist der Antragsteller dem Gegner zum Ersatz der schon entstandenen Kosten verpflichtet. 4Terminverlegungen sollen den Beteiligten mindestens 20 Tage vor den neuen Terminen bekannt gegeben sein.
  5. 1Sofern Spieler an einem übergeordneten Turnier oder einer offiziellen Veranstaltung des SVW oder DSB teilnehmen und der Termin mit der Verbandsspielrunde kollidiert, können Mannschaften oder die betreffenden Spieler vor- oder nachspielen. 2Erläuterung: Hierunter fallen generell keine Mannschaftskämpfe anderer Klassen (= Ligaspiele Frauen und Männer). 3Die zuständige Spielleitung hat auf rechtzeitigen Antrag des Vereins für eine rasche Regelung zu sorgen und den Termin für die Austragung des Spiels in Verbindung mit den Beteiligten festzusetzen.
  6. 1Unerledigte Partien und Mannschaftskämpfe sind in jedem Fall bis zur nächsten Runde zu beenden. 2Einzelne Partien oder Mannschaftskämpfe der letzten Runde dürfen nicht verlegt werden.

§ 12 – Punktwertung

  1. Es gilt folgende Mannschaftswertung:
    gewonnen(mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft):2:0 Punkte
    unentschieden(beide Mannschaften erzielen gleich viel Brettpunkte):1:1 Punkt
    verloren(weniger Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft):0:2 Punkte.
  2. 1Ergibt sich beim Endstand in der Tabelle Punktgleichheit mehrerer Mannschaften, entscheiden die Brettpunkte (Sieg 1, Remis ½, Verlust 0). 2Wird in der Endtabelle auch hier Gleichstand erreicht, ist ein Entscheidungsspiel auszutragen, sofern es um Titel, Auf- oder Abstieg geht. 3Termin und Ort werden von der Spielleitung bestimmt. 4Die Farbverteilung wird ausgelost. 5Ergibt sich ein unentschiedenes Ergebnis, entscheidet die Berliner Wertung. 6Führt auch dies zum Gleichstand, entscheidet das Los.
  3. 1Tritt eine Mannschaft nicht an oder erscheint sie mit weniger als vier Spielern an den Brettern, ist der Kampf für sie als verloren und für den Gegner als gewonnen zu werten bei einem Brettpunktverhältnis 8:0. 2Treten beide Mannschaften nicht an, wird der Kampf für beide als verloren gewertet. 3Bei fehlerhafter Reihenfolge haben alle gemäß ihrer gemeldeten Reihenfolge zu tief nominierte Spieler ihre Partien verloren. 4Dies muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden.
  4. 1Nominiert eine Mannschaft auf dem Spielbericht einen oder mehrere nicht teilnahmeberechtigte Spieler, ist der Mannschaftskampf für sie als verloren und für den Gegner mit 8:0 als gewonnen zu werten. 2Dies muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden.
  5. 1Besetzt eine Mannschaft ein Brett nicht, wird die Partie an diesem Brett für die betreffende Mannschaft als verloren gewertet. 2Besetzen beide Mannschaften das gleiche Brett nicht, wird dieses Brett für den Kampf nicht gewertet.
  6. Bei jedem von einer Mannschaft entweder durch Nichtantreten der gegnerischen Mannschaft oder durch Nominierung von einem oder mehreren nicht teilnahmeberechtigten Spielern in der gegnerischen Mannschaft mit 8:0 gewonnenem Kampf müssen in der Abschlusstabelle bis zu 3½ Brettpunkte abgezogen werden, wenn es sich um Titel, Auf- oder Abstieg handelt und Mannschaften dadurch nach Brettpunkten gleichziehen können, jedoch bleiben mindestens die tatsächlich erspielten Brettpunkte erhalten.
  7. Wenn die Mannschaftsstärke laut Ausschreibung weniger als acht Spieler beträgt, sind alle vorgenannten Punkte analog anzuwenden.

§ 13 – Seniorenmannschaftsmeisterschaft

  1. 1Die Meisterschaft wird jährlich verbandsweit ausgetragen. 2Es dürfen Spielgemeinschaften gebildet werden.

§ 14 – Frauen-Mannschaftsmeisterschaften

  1. 1Die Anzahl der Mannschaften in den Frauen-Mannschaftsmeisterschaften ist von der Zahl der Meldungen abhängig. 2Den Spielplan, die Spielpaarungen und einen eventuellen doppelrundigen Spielmodus legt der Referent für Frauenschachsport in Abhängigkeit der Meldungen fest.
  2. 1Die Vereine melden zum festgesetzten Termin pro Mannschaft vier Stammspielerinnen und bis zu 12 Ersatzspielerinnen. 2Nach diesem Termin kann die Meldung nicht mehr geändert oder ergänzt werden. 3Es dürfen pro Runde höchstens zwei Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung nominiert werden. 4Gastspielgenehmigungen werden nur anerkannt, wenn der abgebende Verein selbst keine Mannschaft im Spielbetrieb der Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (Württembergische Frauen-Mannschaftsmeisterschaft, Frauen-Regionalligen, Frauen-Bundesligen) gemeldet hat. 5Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung ändert nicht die Vereinszugehörigkeit. 6Wenn ein Verein für eine Spielerin eine Gastspielgenehmigung erteilt, bleibt diese Spielerin weiterhin Vereinsmitglied und startet in Einzelmeisterschaften, Einladungsturnieren, Mannschaftskämpfen der Männer, der männlichen bzw. weiblichen Jugend und bei der Frauen-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände als Vertreterin ihres Heimatvereines. 7Die Spielerin, die von ihrem Verein eine Gastspielgenehmigung für eine andere Frauen-Vereins-Mannschaft erhält, ist aber im Bereich der Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (auch Blitz) nur noch für den Gastverein spielberechtigt.
  3. 1Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen. 2Es müssen mindestens zwei Spielerinnen zu einem Mannschaftskampf antreten.
  4. 1Wenn es um Meisterschaft, Auf- oder Abstieg geht, entscheidet bei Punkt- und Brettpunktgleichheit ein Stichkampf bzw. Rundenturnier. 2Termin und Ort der Stichkämpfe werden von der Spielleitung bestimmt. 3Die Farbverteilung wird ausgelost. 4Ergibt sich nach dem Stichkampf weiterhin Gleichstand, entscheiden in dieser Reihenfolge:
    1. die Berliner Wertung,
    2. das höchste gewonnene Brett,
    3. das Los
    5Gibt es bei dem Rundenturnier mehrerer Mannschaften wiederum Punkt- und Brettpunktgleichheit, entscheidet
    1. die Summe der Berliner Wertungen aus den einzelnen Begegnungen,
    2. das Los

Abschnitt III: Einzelturniere

§ 15 – Meisterturnier

  1. 1Teilnahmeberechtigt sind (maximal 30):
    1. Absteiger aus der Deutschen Einzelmeisterschaft;
    2. die 16 Erstplatzierten des letzten Meisterturniers (bei Gleichstand auf dem 16. Platz entscheidet die Wertung nach Buchholz);
    3. die sechs Erstplatzierten des Kandidatenturniers (bei Gleichstand auf dem 6. Platz entscheidet die Wertung nach Buchholz);
    4. der Pokalsieger des letzten Jahres, sofern dieser die Berechtigung für das Kandidatenturnier besitzt; falls dieser bereits zum Meisterturnier vorberechtigt ist, rückt der Zweitplatzierte des Pokalturniers nach, wenn dieser bereits die Qualifikation zum Kandidatenturnier besitzt;
    5. der Sieger der U-18-Jugendmeisterschaft des gleichen Jahres.
    2Es können so viele Freiplätze vergeben werden, dass die Zahl der Spieler nicht über 30 steigt. 3Die Freiplätze werden vom Verbandsspielausschuss vergeben. 4Insbesondere sollen Spieler mit einer DWZ oder einer ELO-Zahl über 2200 berücksichtigt werden.
  2. Im Meisterturnier werden neun Runden nach Schweizer System gespielt.
  3. 1Wer seine Teilnahmeberechtigung für das Meisterturnier nicht wahrnimmt, steigt in das Kandidatenturnier ab. 2In besonderen Härtefällen kann der Verbandsspielausschuss davon befreien.
  4. 1Der Sieger erhält den Titel "Schachmeister von Württemberg des Jahres 20..". 2Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung, danach die verfeinerte Buchholzwertung und schließlich das Los über die Platzierung.
  5. 1Die Erstplatzierten haben das Recht, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes, im folgenden Jahr an der deutschen Meisterschaft teilzunehmen. 2Die Anzahl richtet sich nach der Quotierung durch den DSB.

§ 16 – Kandidatenturnier

  1. 1Teilnahmeberechtigt sind (maximal 46):
    1. Absteiger aus dem Meisterturnier (maximal 14);
    2. die Siebt- bis Sechszehnplatzierten des letzten Kandidatenturniers (bei Punktgleichheit entscheidet die Wertung nach Buchholz);
    3. je zwei Teilnehmer aus den Bezirken;
    4. je ein Teilnehmer aus den drei mitgliederstärksten Bezirken;
    5. der Pokalsieger des letzten Jahres, sofern er nicht bereits zum Kandidatenturnier vorberechtigt ist; falls dieser bereits zum Meisterturnier vorberechtigt ist, rückt der Zweitplatzierte des Pokalturniers nach;
    6. die Zweit- bis Fünftplatzierten der U-18-Jugendmeisterschaft des gleichen Jahres;
    7. die Siegerin des letzten Frauen-Meisterturniers.
    2Der ausrichtende Verein erhält einen Freiplatz. 3Weitere Freiplätze können vom Verbandsspielausschuss bis zum Erreichen der Teilnehmerzahl von 46 vergeben werden.
  2. 1Das Kandidatenturnier wird in einer Gruppe gespielt. 2Gespielt werden neun Runden nach Schweizer System.
  3. 1Wer seine Teilnahmeberechtigung nicht wahrnimmt, muss sie neu erwerben. 2In besonderen Härtefällen kann der Verbandsspielausschuss davon befreien.
  4. Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung, danach die verfeinerte Buchholzwertung und schließlich das Los über die Platzierung.

§ 17 – Sonstige Turniere

  1. 1Über die Art der Turniere, ihre Durchführung und über die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes entscheidet der Verbandsspielausschuss. 2Es können auch Turniere im Zweijahresrhythmus und Mannschaftsturniere durchgeführt werden.

§ 18 – Frauen-Einzelmeisterschaften

  1. 1In den Jahren vor der DFEM wird als Qualifikationsturnier für die DFEM ein Frauen-Meisterturnier (A-Turnier) durchgeführt. 2Teilnahmeberechtigt sind nur Spielerinnen mit einer DWZ von mindestens 1750 (Stand: Beginn des Halbjahres, in dem das Turnier stattfindet). 3Der Turnierleiter kann in Ausnahmefällen Spielerinnen mit einer schwächeren/ohne DWZ zu diesem Turnier zulassen. 4Bis sechs Teilnehmerinnen wird ein Rundenturnier gespielt, ab sieben Teilnehmerinnen fünf Runden nach Schweizer System. 5Die Siegerin des A-Turniers erhält den Titel „Württembergische Meisterin 20..“ und ist für das nächste Herren-Kandidatenturnier vorberechtigt. 6Die Erstplatzierten des A-Turniers sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, an der Deutschen Frauen-Einzel-Meisterschaft teilzunehmen.
  2. 1Parallel zum A-Turnier und in den Zwischenjahren wird ein B-Turnier durchgeführt. 2Über den genauen Modus entscheidet der Referent für Frauenschach.
  3. Bei Punktgleichheit entscheiden bei beiden Turnieren über die Platzierung in dieser Reihenfolge:
    1. Sonneborn-Berger- bzw. Buchholz-Wertung,
    2. direkter Vergleich (sofern es diesen zwischen allen Betroffenen gab),
    3. zwei Entscheidungspartien mit 2×5 Minuten,
    4. das Los.
  4. Titelgewinn:
    1. den Titel Württembergische Meisterin erhält die Siegerin des Frauen-Meisterturniers, in den Zwischenjahren die Siegerin der „Offenen Frauen-Einzelmeisterschaft“.
    2. den Titel Juniorenmeisterin erhält die bestplatzierte U-23-Spielerin.

§ 19 – bleibt frei

§ 20 – Senioreneinzelmeisterschaft

  1. 1Teilnahmeberechtigt sind Herren, die im Turnierjahr mindestens das 60. Lebensjahr und Frauen, die im Turnierjahr mindestens das 55. Lebensjahr vollenden. 2Das Turnier wird als "Offene Württembergische Seniorenmeisterschaft" ausgetragen. 3Es werden sieben oder neun Runden nach Schweizer System gespielt. 4Der Sieger erhält den Titel "Seniorenmeister von Württemberg 20.."

Abschnitt IV: Jugendmeisterschaften

§ 21 – Jugendmeisterschaften

  1. 1Gemäß § 7 der Satzung des SVW sind die Jugendlichen der Schachvereine und Schachabteilungen in der Württembergischen Schachjugend (WSJ) zusammengefasst und regeln die Durchführung der Jugendturniere in eigener Verantwortung. 2Für Turniere, die nicht auf Verbandsebene ausgetragen werden, sind die Jugendleiter der Schachbezirke und Schachkreise im Rahmen der Regelungen der WSJ zuständig.

Abschnitt V: Pokalmeisterschaften

§ 22 – Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (Viererpokal)

  1. 1Jeder Bezirk stellt eine Mannschaft. 2Die beiden mitgliederstärksten Bezirke stellen je eine weitere Mannschaft. 3Zugelassen sind nur Vereinsmannschaften. 4Vereine mit einer Mannschaft in der Bundesliga oder 2. Bundesliga erhalten auf Antrag einen Freiplatz; die Antragstellung dazu muss zu Saisonbeginn (01.09.) erfolgen und es muss dabei die Mannschaftsmeldung eingereicht werden.
  2. 1Eine Mannschaft besteht aus 20 Spielern, die zu Beginn der Meisterschaft auf unterster Ebene gemeldet werden müssen. 2Die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben, sie kann zu jedem Wettkampf aus dem Kontingent der gemeldeten Spieler frei gewählt werden. 3Die Teilnahmeberechtigung gilt, wenn die Abmeldung eines Spielers als spielaktives Mitglied nach dem 31.05. erfolgt, bis zum Ende des Turniers, auch wenn Spieltermine nach dem 30.06. angesetzt sind. 3Nachmeldungen sind möglich, aber keine Abmeldungen. 4Spieler eines Vereins dürfen für höchstens zwei Pokal-Mannschaften gemeldet werden.
  3. Für die Pokalmannschaftsmeisterschaft gilt nachstehender Spielplan:
    • Die Vorrunde wird vom Verbandsspielausschuss so ausgelost, dass für die 1. Hauptrunde acht Mannschaften verbleiben; die Mannschaften, die in der Vorrunde gegeneinander spielen müssen, erhalten dieselbe Startnummer, allerdings mit Index a und b versehen.
    • In der 1. Hauptrunde spielen:

      Partie Nr. 11: Mannschaft Nr. 1 - Mannschaft Nr. 2

      Partie Nr. 12: Mannschaft Nr. 3 - Mannschaft Nr. 4

      Partie Nr. 13: Mannschaft Nr. 5 - Mannschaft Nr. 6

      Partie Nr. 14: Mannschaft Nr. 7 - Mannschaft Nr. 8

    • In der 2. Hauptrunde spielen:

      Partie Nr. 21: Sieger Partie Nr. 11 - Sieger Partie Nr. 12

      Partie Nr. 22: Sieger Partie Nr. 13 - Sieger Partie Nr. 14

    • In der 3. Hauptrunde spielen: Partie Nr. 31: Sieger Partie Nr. 21 - Sieger Partie Nr. 22
  4. 1Das Heimrecht für das erste Spiel wird ausgelost. 2Spielfreies Weiterkommen zählt als Heimrecht. 3In den nachfolgenden Begegnungen soll das Heimrecht, auch unter Berücksichtigung der Vorrunde, wechseln. 4Bei Gleichstand erhält die Mannschaft mit der niedrigeren Startnummer Heimrecht.
  5. 1Die Gastmannschaft hat an den Brettern eins und vier die weißen Steine. 2Die Heimmannschaft hat an den Brettern zwei und drei die weißen Steine.
  6. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für 40 Züge und für den Rest der Partie eine Stunde ohne Unterbrechungen.
  7. 1Es hat die Mannschaft gewonnen, welche die Mehrheit der Brettpunkte erreicht hat. 2Bei unentschiedenem Ausgang einer Begegnung wird die Berliner Wertung angewandt. 3Führt auch das zu Gleichstand, ist zwischen den Mannschaftsführern zu losen.
  8. 1Die gastgebende Mannschaft stellt den Schiedsrichter und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes. 2Sie hat sofort nach Beendigung des Wettkampfes die beiderseitig unterzeichnete Spielberichtskarte an den Pokal-Spielleiter zu schicken.
  9. Ein Fahrtkostenausgleich findet nicht statt.
  10. 1Der Sieger ist Pokalmannschaftsmeister von Württemberg. 2Er vertritt zusammen mit dem Zweitplatzierten den SVW bei der deutschen Pokal-Mannschaftsmeisterschaft.

§ 23 – Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal)

  1. 1Den Endkampf um den Pokalsieg auf Verbandsebene bestreiten 16 Spieler. 2Jeder Bezirk stellt zwei Teilnehmer, die restlichen vier Teilnehmer werden auf die Bezirke entsprechend ihrer Mitgliederzahl aufgeschlüsselt. 3In den Bezirken (ggf. Kreisen) werden Qualifikationsturniere durchgeführt, zu denen alle Spieler mit einer Spielberechtigung Zugang haben. 4Die Meldung der qualifizierten Spieler an die Spielleitung muss zum festgesetzten Termin mit folgenden Angaben erfolgen: Vorname, Name, aktuelle Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail. 5Fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten des meldenden Bezirks.
  2. 1Es wird nach dem K.O.-System gespielt. 2Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für 40 Züge und für den Rest der Partie eine Stunde ohne Unterbrechungen. 3Bei unentschiedenem Ausgang der Pokalpartie werden zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien gespielt. 4Besteht auch danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. 5Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und wechselt in den folgenden Blitzpartien.
  3. 1Jeder Spieler erhält eine Startnummer, die vom Verbandsspielausschuss ausgelost wird. 2Es gilt dann nachstehender Spielplan:
    • In der 1. Runde spielen:

      Partie Nr. 11: Spieler Nr. 1 - Spieler Nr. 2

      Partie Nr. 12: Spieler Nr. 3 - Spieler Nr. 4 usw.

    • In der 2. Runde spielen:

      Partie Nr. 21: Sieger Nr. 11 - Sieger Nr. 12.

      Partie Nr. 22: Sieger Nr. 13 - Sieger Nr. 14 usw.

    • In der 3. Runde spielen:

      Partie Nr. 31: Sieger Nr. 21 - Sieger Nr. 22.

      Partie Nr. 32: Sieger Nr,.23 - Sieger Nr. 24.

    • In der 4. Runde spielen:

      Partie Nr. 41: Sieger Nr. 31 - Sieger Nr. 32.

  4. 1Die erstgenannten Spieler haben Heimrecht und spielen mit "Schwarz". 2Das Heimrecht und die Farbe für die erste Runde werden ausgelost. 3In den nachfolgenden Begegnungen sollen das Heimrecht und die Farbe wechseln. 4Bei Gleichstand erhält der Spieler mit der niedrigeren Startnummer Heimrecht und "Schwarz". 5Die Teilnehmer sind verpflichtet, untereinander umgehend Kontakt aufzunehmen, um Spielort und Spieltermin abzusprechen. 6Der auswärts antretende Spieler hat gegenüber seinem Gegner, bzw. dessen Verein Anspruch auf Aufwandsentschädigung (Bundesbahnfahrkarte 2. Klasse für eine Strecke).
  5. 1Der Pokalsieger ist für das nächste Kandidatenturnier vorberechtigt. 2Sofern er bereits die Vorberechtigung für das Kandidatenturnier besitzt, ist er für das nächste Meisterturnier vorberechtigt. 3Falls er bereits zum Meisterturnier qualifiziert ist, rückt der Zweitplatzierte entsprechend nach.
  6. Die beiden Erstplatzierten sind berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes, an der deutschen Pokal-Einzelmeisterschaft teilzunehmen.

Abschnitt VI: Blitz- und Schnellschachmeisterschaften

§ 24 – Anzuwendende Regeln

  1. Die Blitzmeisterschaften des SVW werden nach Anhang C der FIDE-Regeln ausgetragen.
  2. Die Schnellschachmeisterschaften des SVW werden nach Anhang B der FIDE-Regeln ausgetragen.

§ 25 – Blitz-Mannschafts-Meisterschaft

  1. 1Die Blitz-Mannschafts-Meisterschaft wird im Rundensystem gespielt. 2Zugelassen sind nur Vereinsmannschaften. 3Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu sechs Ersatzspielern.
  2. 1Die Mannschaftsmeldung ist vor Beginn der Meisterschaft in festgelegter Reihenfolge abzugeben. 2Die Reihenfolge kann während der Meisterschaft nicht geändert werden und zwar von der untersten Ebene an. 3Nachmeldungen sind nicht statthaft.
  3. Teilnahmeberechtigt sind:
    • 23 Mannschaften aus den Bezirken; jeder Bezirk stellt zwei Mannschaften, die restlichen Mannschaften werden auf die Bezirke entsprechend ihrer Mitgliederzahl aufgeschlüsselt;
    • die vier bestplatzierten Mannschaften der letzten Blitzmannschaftsmeisterschaft, wenn die Mannschaftsmeldung zu Saisonbeginn (01.10.) eingereicht wurde; der ausrichtende Verein stellt eine Mannschaft.
  4. Die Erstplatzierten der Blitz-Mannschafts-Meisterschaft sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, an der deutschen Blitz-Mannschafts-Meisterschaft teilzunehmen.

§ 26 – Blitz-Einzelmeisterschaft

  1. Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird im Rundensystem gespielt.
  2. Teilnahmeberechtigt sind:
    • die vier Erstplatzierten der letzten Blitz-Einzelmeisterschaft;
    • 20 Teilnehmer aus den Bezirken; jeder Bezirk stellt zwei Teilnehmer, die restlichen acht Teilnehmer werden auf die Bezirke entsprechend ihrer Mitgliederzahl aufgeschlüsselt;
    • so viele Freiplätze, dass die gesamte Teilnehmerzahl 26 nicht überschreitet.
  3. Die Erstplatzierten der Blitz-Einzelmeisterschaft sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbunds, an der deutschen Blitz-Einzelmeisterschaft teilzunehmen.

§ 27 – Frauen-Blitz-Meisterschaften

  1. 1Bis 14 Teilnehmerinnen wird ein Doppel-Rundenturnier, bis 30 Teilnehmerinnen ein einfaches Rundenturnier, bei mehr als 30 Teilnehmerinnen im Gruppen-System mit Vor- und Endrunde gespielt. 2In der Vorrunde werden etwa gleich starke Gruppen mit jeweils 8-12 Spielerinnen nach einer aktuellen DWZ-Liste gebildet (z.B. Gruppe 1: Spieler 1, 6, 7, 12; Gruppe 2: Spieler 2, 5, 8, 11; Gruppe 3: Spieler 3, 4, 9, 10). 3Aus jeder Gruppe steigen gleich viele Spielerinnen in die Endrunde auf. 4Die Endrunde wird mit 12 Spielerinnen als Rundenturnier ausgetragen. 5Die Punkte aus den Vorrundengruppen werden nicht übernommen. 6Bei Punktgleichheit mehrerer Spielerinnen entscheidet über die Platzierung in dieser Reihenfolge:
    1. die Sonneborn-Berger-Wertung,
    2. der direkte Vergleich,
    3. zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien
    4. das Los.
    7Die Siegerin erhält den Titel "Württembergische Blitzmeisterin 20..". 8Die Erstplatzierten sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, an der Deutschen Frauen-Blitz-Einzel-Meisterschaft teilzunehmen.
  2. 1Die Frauen-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird jährlich direkt im Anschluss an die Blitz-Einzelmeisterschaft ausgetragen. 2Es wird ein Rundenturnier gespielt. 3Bezüglich der Aufstellung, dem Einsatz von Gastspielerinnen und dem Verfahren bei Punktgleichheit gilt § 14 (2) bis (4).

§ 28 – Württembergische Schnellschachmeisterschaft

  1. 1Die Schnellschachmeisterschaft wird als Einzelmeisterschaft in einer Gruppe nach Schweizer System gespielt. 2Sie ist offen für alle Spieler mit einer Spielberechtigung für einen Verein oder eine Schachabteilung im SVW oder im Badischen Schachverband.
  2. 1Es wird ein Startgeld erhoben, das zur Finanzierung der Organisationskosten und des Preisfonds dient. 2Der Verband garantiert drei erste Preise. 3Die Turnierausschreibung erfolgt durch den Veranstalter jeweils rechtzeitig und legt einen Meldeschlusstermin fest.
  3. 1Der Sieger erhält den Titel "Württembergischer Meister im Schnellschach 20..". 2Die besten Spieler mit einer Spielberechtigung im SVW sind, entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Bundesspielausschuss berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Turnierordnung des Deutschen Schachbunds, an der nächsten deutschen Schnellschachmeisterschaft teilzunehmen.

§ 29 – Württembergische Frauen-Schnellschachmeisterschaft

  1. 1Sie wird jährlich in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Badischen Schachverband ausgerichtet. 2Der ausrichtende Verband wechselt jährlich. 3Die Meisterschaft wird in einer Gruppe zusammen mit den badischen Spielerinnen ausgetragen.
  2. Die bestplatzierte württembergische Spielerin erhält den Titel "Württembergische Schnellschachmeisterin 20..".
  3. Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzierung der württembergischen Spielerinnen in dieser Reihenfolge:
    1. die Buchholz-Wertung,
    2. der direkte Vergleich (sofern es diesen zwischen allen Betroffenen gab),
    3. zwei Fünf-Minuten-Blitzpartien bzw. ein Rundenturnier,
    4. das Los.