Bezirkskarte
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- 29. November 2008
- 10. Steinhaldenfelder Open
Jugendspielordnung
Jugendspielordnung
der Schachbezirksjugend Unterland
In der Fassung vom 16.09.2003
Die
folgenden Bestimmungen dienen der ordnungsgemäßen Abwicklung von
Jugendturnieren im Rahmen der Veranstaltungen der Schachjugend Unterland
und der Koordination mit dem überregionalen Spielbetrieb der
Württembergischen Schachjugend im Schachverband Württemberg
e.V.
§ 1 Spielleitung, -betrieb und -berechtigung
I. Spielleitung
Die Durchführung von Jugendturnieren auf Bezirks-/Kreisebene erfolgt, soweit nicht anders geregelt, grundsätzlich durch den Bezirksjugendspielleiter/Kreisjugendleiter. Er kann die Leitung einzelner Turniere in Absprache mit der Bezirksjugendleitung einer geeigneten Person übertragen.
II. Spielbetrieb
1. Die Schachjugend richtet alljährlich auf Bezirksebene folgende Turniere aus:
· a) Jugendeinzelmeisterschaften für die Altersklassen gem. § 1 Ziff. III:
· Bezirksjugendeinzelmeisterschaften (BJEM)
· Bezirksjugendblitzeinzelmeisterschaften (BJBEM)
· b) Jugendmannschaftsmeisterschaften
· Bezirks-Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaft (Bezirksjugendliga oder BJL)
2. Auf Kreisebene sollen folgende Turniere ausgetragen
werden:
· Kreisjugendeinzelmeisterschaften (KJEM)
· Kreis-Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaften (Kreisjugendliga oder KJL)
· Kreisschülermannschaftsmeisterschaft (KSMM)
III. Spielberechtigung
Teilnahmeberechtigt für Jugendturniere ohne Altersbeschränkung sind Jugendliche, die das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben, und als Mitglied eines Vereins oder einer Schachabteilung dem Schachverband Württemberg e.V. angehören. Stichtag für die Alterseinstufung ist der 01.01. jeden Jahres.
Es gibt folgende Altersklassen:
· 1. U18: Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 2. U16: Jugendliche, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 3. U14: Jugendliche, die das 14. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 4. U12: Jugendliche, die das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 5. U10: Jugendliche, die das 10. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 6. U18w: Mädchen, die das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 7. U16w: Mädchen, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 8. U14w: Mädchen, die das 14. Lebensjahr nicht überschritten haben
· 9. Jugendmannschaften: 6 Jugendliche, die das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben
§ 2 Allgemeine Bestimmungen für
Jugendturniere
I. Spielregeln
Für sämtliche Jugendturniere gelten, soweit sich aus der Jugendspielordnung nichts anderes ergibt, ergänzend die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg e.V. (WTO) sowie zugehörige Satzungen.
II. Bedenkzeit
Die Bedenkzeit für Einzel- und Mannschaftsturniere beträgt je Spieler 2 Stunden für 40 Züge, danach für den Rest der Partie jeweils 1 Stunde. Insgesamt ergibt sich also eine maximale Spielzeit von 6 Stunden. Bei Bedarf kann der Turnierleiter die Gesamtbedenkzeit je Spieler bis auf ein Minimum von 90 Minuten verkürzen. Er muß dies aber in der Turnierausschreibung festlegen.
III. Ausschreibung der Turniere
Sämtliche von der Bezirksjugend Unterland durchzuführenden Turniere werden vom Bezirksjugendspielleiter / Kreisjugendleiter 6 Wochen vor Beginn ausgeschrieben. Die Ausschreibung muß alle wichtigen Daten, wie Bezeichnung der Veranstaltung, Teilnahmebedingungen, Meldeschluß, Austragungsort(e), Spieltage und Anschrift des verantwortlichen Spiel- oder Turnierleiters enthalten.
IV. Meldungen
1. Meldungen zu Einzelturnieren müssen bis zum Meldeschluß bei der Turnierleitung unter Angabe von Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Verein eingehen.
2. Meldungen zu Mannschaftsturnieren müssen bis zum festgesetzten Datum dem Spielleiter vorliegen. Die Spieler sind in der Reihenfolge der Brettbesetzung unter Angabe der Paßnummer und des Geburtsdatums zu melden. Es können bis zu zehn Ersatzspieler gemeldet werden. Bei der Brettbesetzung ist § 1 Ziff. III Pkt.9 zu beachten. Nachmeldungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Einsatz schriftlich beim Spielleiter eingehen. Der Einsatz ist erst ab Vorliegen der schriftlichen Genehmigung des Spielleiters zulässig.
V. Mannschaftsaufstellung
1. Die Bretter 1 und 2 müssen aus dem Kreis der drei ELO/DWZ stärksten gemeldeten Spieler besetzt werden. Die Mannschaften sind leistungsgerecht aufzustellen. Der Bezirksjugendspielleiter behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Jugendspielausschuß, die Mannschaftsaufstellung abzuändern.
VI. Streitigkeiten
1.
Bei Streitigkeiten über Regelverstöße, Auslegung von
Spielbestimmungen oder sonstigen Protesten im Zusammenhang mit dem
Turnierbetrieb entscheidet der Turnierleiter. Er muß den betroffenen
Spielern Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
2. Gegen die Entscheidung des Turnierleiters ist innerhalb von 8 Tagen
Einspruch zulässig. Dieser ist an den Bezirksjugendleiter zu richten
und schriftlich zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der
Bezirksjugendleiter. War er selbst Turnierleiter, so entscheidet sein
Stellvertreter.
3. Das weitere Verfahren richtet sich nach der Geschäftsordnung des Bezirks und der WTO. Für einen weiteren Einspruch ist gemäß § 1 Nr. 7 der WTO das Bezirksschiedsgericht zuständig.
4.
Ein Einspruch ist nur bis zum Turnierende zulässig. Er hat lediglich
aufschiebende Wirkung.
§ 3 Jugendeinzelmeisterschaften
I. Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
1.
Teilnehmer und Spielmodus
Die Turniere sollen mit jeweils bis zu 14 Jugendlichen je Altersklasse bei
5 bzw. 7 Runden Schweizer System ausgetragen werden.
Spielen Mädchen und Jungen einer Altersklasse in einer gemeinsamen Gruppe, darf die Gesamteilnehmeranzahl je Altersklasse von 14 überschritten werden, wobei allerdings die Anzahl der Qualifikationsplätze von den Kreisjugendeinzelmeisterschaften unberührt bleibt (d.h. §3, III., Ziffer 3 gilt weiterhin).
Desweiteren ist eine Überschreitung der Teilnehmerzahl von 14 je Altersklasse in Ausnahmefällen möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Jugendspielausschusses.
Sind in einer Gruppe nur 6 Teilnehmer oder weniger gemeldet, wird ein Turnier "jeder gegen jeden" ausgetragen.
· Die Schachkreise Ludwigsburg und Heilbronn entsenden jeweils 5 - bei der U10 bzw. U12 gegebenenfalls je 6 (s.u. §3, III., Ziffer 3) - Teilnehmer.
· Freiplätze erhalten jeweils die letztjährigen Bezirksmeister in ihrer Altersgruppe, sofern die Altersgrenze nicht überschritten ist.
· Spieler vom D - Kader aufwärts können auf Antrag einen Freiplatz erhalten.
· Der ausrichtende Verein soll pro Altersklasse einen Freiplatz erhalten.
· Verbleibende Freiplätze vergibt der Bezirksjugendspielleiter auf Vorschlag des Jugendspielausschusses.
2. Durchführung
Die Bezirksmeisterschaften werden in den ersten beiden Kalendermonaten des
Jahres ausgetragen. Die Sieger erhalten den Titel: " Bezirksjugendmeister
U18 2...", " Bezirksjugendmeisterin U18w 2...", usw.. Die Reihenfolge der
Plazierung entscheidet über die Teilnahme an der
Württembergischen Einzelmeisterschaft. Über die Platzierung
entscheidet bei Punktgleichheit die Buchholzwertung, danach die verfeinerte
Buchholzwertung, zuletzt eine 15 min Schnellpartie.
II. Bezirksjugendblitzmeisterschaft
1.
Teilnehmer und Spielmodus
Es gibt keine Teilnehmerbegrenzung. Den Spielmodus bestimmt die
Turnierleitung.
2.
Durchführung
Es gelten die FIDE-Blitzregeln, die vor Turnierbeginn an geeigneten Stellen
auszuhängen bzw. bekanntzumachen sind. Abweichend von § 2 Ziff.
II beträgt die Bedenkzeit 5 Minuten. Die Sieger in den einzelnen
Gruppen erhalten den Titel: " Bezirksjugendblitzmeister U18 20..", "
Bezirksjugendblitzmeisterin U14w 20..", usw..
III. Kreisjugendeinzelmeisterschaften
1. Teilnehmer und Spielmodus
Die Turniere werden offen für die Kreise HN und LB ausgeschrieben und in den obigen Altersklassen nach Schweizer System ausgetragen. Die Rundenanzahl wird von der Turnierleitung in der Turnierausschreibung festgelegt.
Sind in einer Gruppe zu wenig Teilnehmer für ein Schweizer System mit mindestens 5 Runden, so kann entweder ein Turnier nach Rundensystem gespielt werden oder Gruppen werden zusammengelegt, jedoch gesondert nach Altersklassen gewertet.
Über die Platzierung entscheidet bei Punktgleichheit die Buchholzwertung, danach die verfeinerte Buchholzwertung, zuletzt eine Blitz- oder Schnellpartie.
2. Altersgruppen
· In der U10 bzw. U12 spielen männliche und weibliche Jugend in jeweils einer Gruppe zusammen.
· Die jeweiligen Altersklassen U14 und U14w; U16 und U16w; U18 und U18w können ebenfalls in jeweils gemeinsamen Gruppen spielen, werden dann jedoch gesondert gewertet.
3. Qualifikation zu den Bezirksjugendeinzelmeisterschaften
· In der U10 und U12 jeweils die ersten 6 zur Bezirksjugendeinzelmeisterschaft, darunter mindestens ein Mädchen. Falls kein Mädchen in den Altersklassen U10 bzw. U12 teilnimmt, qualifizieren sich jeweils die ersten 5.
· In den übrigen Altersklassen - U14; U14w; U16; U16w; U18; U18w - jeweils die ersten 5 zur Bezirksjugendeinzelmeisterschaft.
§ 4 Jugendmannschaftsmeisterschaften
I. Bezirks-Vereinsjugend-Mannschaftsmeisterschaft (Bezirksjugendliga)
1.
Teilnehmer und Spielmodus
In der Bezirksjugendliga des Schachbezirks Unterland spielen 8
Mannschaften. Bei Bedarf kann auf 10 Mannschaften erhöht werden. Es
wird ein Rundenturnier jeder gegen jeden gespielt.
2.
Durchführung
Der Bezirksjugendspielleiter stellt den Spielplan für die
Bezirksjugendliga auf. Die Siegermannschaft erhält den Titel: "
Bezirks-Vereinsjugend-Mannschaftsmeister 20..". Sie steigt in die
Verbandsjugendliga auf. Die beiden letztplazierten Mannschaften steigen in
die Kreisjugendliga ab. Steigen aus der Verbandsjugendliga mehrere
Mannschaften ab, so erhöht sich die Anzahl der Absteiger entsprechend.
Die Zahl von 8 Mannschaften soll nicht unterschritten werden. Ergibt sich
bei Auf- und Abstiegsplätzen Gleichstand bei den Mannschaftspunkten,
so entscheiden die Brettpunkte. Sind auch diese gleich, ist ein Stichkampf
durchzuführen. Bei unentschiedenen Stichkämpfen entscheidet die
Berliner Wertung.
§ 5 Schlußbestimmungen
Diese Jugendspielordnung wurde von der
Bezirksjugendversammlung der Schachjugend Unterland am 18.03.1989
beschlossen. Änderung der Spielordnung beschließt der
Jugendspielausschuß.
Geändert am 16..09.2003

