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Spielordnung des Schachbezirks Unterland

Geschrieben von Importfilter Samstag, 9. Juli 2005

Inhaltsverzeichnis

  1. Spielweise und Spielregeln
  2. Turniere
  3. Turnierleitung
  4. Mannschaftsmeisterschaften
  5. Mannschafts-Pokal-Meisterschaften
  6. Bezirks-Blitzmeisterschaft
  7. Bezirks-Einzelmeisterschaft
  8. Bezirks-Dähnepokal-Turnier
  9. Kreis-Dähnepokal-Turnier
  10. Bezirks-Schnellschach-Meisterschaft
  11. Meldegebühren bzw. Startgelder
  12. Nachmeldungen
  13. Bußgelder
  14. Rechts- und Strafbestimmungen
  15. Sonstiges

Spielordnung des Schachbezirks Unterland

Die folgenden Bestimmungen sollen der einwandfreien Durchführung des Spielbetriebs innerhalb des Schachbezirks Unterland dienen.

1 Spielweise und Spielregeln

1.1 Für alle Turniere im Bezirk gelten vorrangig die Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des Schachverbandes Württemberg und die jeweils gültigen Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE). Ergänzend dazu gilt diese Bezirksspielordnung.

2 Turniere

Alljährlich sollen folgende Turniere ausgetragen werden. Bei Bedarf kann der Bezirksspielausschuß über die Durchführung weiterer Turniere entscheiden.

2.1 Mannschaftsmeisterschaften
2.1.1 Landesliga
2.1.2 Bezirksliga
2.1.3 Kreisklasse
2.1.4 A-Klasse
2.1.5 B-Klasse
2.1.6 C-Klasse
2.1.7 D-Klasse und ggf. weitere Klassen
2.2 Mannschafts-Pokal-Meisterschaften
2.2.1 K.O.-Pokal
2.2.2 Unterland-Pokal
2.3 Blitzmeisterschaften
2.3.1 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
2.3.2 Blitz-Einzelmeisterschaft
2.4 Einzelmeisterschaften
2.4.1 Bezirks-Einzelmeisterschaft
2.4.2 Bezirks-Dähnepokal-Turnier
2.4.3 Kreis-Dähnepokal-Turnier
2.4.4 Bezirks-Schnellschach-Meisterschaft

2.5 Jugendturniere
Die Durchführung der Jugendturniere regelt die Jugendspielordnung des Schachbezirks.

3 Turnierleitung

Für die Planung, Leitung und Durchführung der oben genannten Turniere sind zuständig:

3.1 Bezirksspielausschuß für Landesliga, Mannschafts-Pokal-Meisterschaften, Blitzmeisterschaften und Bezirkseinzelmeisterschaften.

3.2 Kreisspielleiter für Bezirksliga bis D-Klasse und Kreis-Dähnepokal-Turnier.

4 Mannschaftsmeisterschaften

4.1 Die Landesliga spielt mit einer Grundzahl von zehn Mannschaften. Der Meister der Landesliga steigt in die Verbandsliga auf. Der Tabellenletzte steigt in die Bezirksliga ab. Steigen aus der Verbandsliga Mannschaften in die Landesliga Unterland ab, dann erhöht sich die Zahl der Absteiger in der Landesliga noch im gleichen Jahr (und ggf. auch in den Folgejahren): es steigen solange bis zu drei Mannschaften ab, bis die Grundzahl wieder erreicht ist.

4.2 Die Bezirksliga spielt in zwei Gruppen (Nord und Süd) mit einer Grundzahl von zehn Mannschaften. Die Gruppe Nord besteht dabei aus dem Schachkreis Heilbronn-Hohenlohe, die Gruppe Süd aus dem Schachkreis Ludwigsburg. Die beiden Gruppensieger steigen in die Landesliga auf. Die beiden Tabellenletzten jeder Gruppe steigen in die jeweiligen Kreisklassen ab, sofern dadurch die Mindestanzahl von neun Mannschaften nicht unterschritten wird. Spielen in einer Gruppe der Bezirksliga ausnahmsweise mehr als zehn Mannschaften, so erhöht sich in dieser Spielsaison die Zahl der Absteiger entsprechend.

4.3 Kreis-, A-, und B-Klassen spielen mit einer Grundzahl von je zehn Mannschaften. Die beiden erstplazierten Mannschaften steigen in die nächsthöhere Klasse auf. Die beiden letztplazierten Mannschaften steigen ab. Spielen in einer oder in mehreren der genannten Klassen ausnahmsweise mehr als zehn Mannschaften, so erhöht sich in dieser Spielsaison die Zahl der Absteiger in den betroffenen Klassen entsprechend. Die Modalitäten der Klassen unterhalb der B-Klasse regelt der zuständige Kreisspielleiter.

5 Mannschafts-Pokal-Meisterschaften

5.1 KO-Pokal

5.1.1 Der KO-Pokal wird mit Vierer-Mannschaften mit bis zu 16 Ersatzspielern nach KO-System ausgetragen. Er ist für alle Vereine offen, die sich an der Verbandsrunde der Saison beteiligt haben.

5.1.2 Die Paarungen jeder Runde werden frei ausgelost. In der ersten Runde erhalten soviele Mannschaften ein Freilos, daß in der zweiten Runde 2, 4. 8, 16, 32 oder 64 Mannschaften übrig bleiben.

5.1.3 Die Gastmannschaft hat an den Brettern 1 und 4 die weißen Steine. Die Heimmannschaft hat an den Brettern 2 und 3 die weißen Steine.

5.1.4 Endet eine Begegnung unentschieden, wird die Berliner Wertung angewandt (Sieg an Brett 1 = 4 Punkte, Sieg an Brett 2 = 3 P., Sieg an Brett 3 = 2 P., Sieg an Brett 4 = 1 P.). Führt auch diese Wertung zu Gleichstand, ist zwischen den Mannschaftsführern zu losen.

5.1.5 Die Siegermannschaft ist Pokal-Mannschaftsmeister des Schachbezirks.

5.1.6 Die Erstplazierten Mannschaften qualifizieren sich für die württembergische Pokal-Mannschaftsmeisterschaft. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuß.

5.2 Unterland-Pokal

5.2.1 Der Unterland-Pokal wird mit Vierer-Mannschaften mit bis zu zwölf Ersatzspielern in fünf Runden nach Schweizer System ausgetragen. Er ist für alle Vereine offen, die sich an der Verbandsrunde der Saison beteiligt haben.

5.2.2 Die Pokalmannschaften werden am Ende des Turniers, entsprechend ihren Spielklassen, in folgenden Wertungsklassen gewertet:
Wertungsklasse A: Bundesliga bis Landesliga,
Wertungsklasse B: Bezirksliga und Kreisklasse,
Wertungsklasse C: A-Klasse und darunter.
Für die ersten drei Mannschaften in jeder Wertungsklasse werden Preise zur Verfügung gestellt.

5.2.3 Die Mannschaften werden ohne Berücksichtigung der Klassenzugehörigkeiten miteinander gepaart.

5.2.4 Es werden nur Brettpunkte gewertet. Bei Punktgleichstand am Turnierende entscheidet die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

5.2.5 Sind in einer Mannschaft Spieler aus verschiedenen Spielklassen, wird die Mannschaft entsprechend dem Spieler aus der höchsten Spielklasse der entsprechenden Wertungsklasse zugeordnet.

5.2.6 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler und Partie eine Stunde. Es gelten die Schnellschachregeln.

5.2.7 In der letzten Runde dürfen nicht Mannschaften des gleichen Vereins gegeneinander antreten.

6 Bezirks-Blitzmeisterschaft

6.1 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

6.1.1 Die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird nach den Blitzschach-Regeln der FIDE als Rundenturnier mit Vierer-Mannschaften durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind alle Schachvereine bzw. Schachabteilungen des Bezirks.

6.1.2 In die Wertung gehen zuerst Mannschaftspunkte, dann Brettpunkte ein, ggf. entscheidet der direkte Vergleich. Ergeben alle drei Wertungen Gleichstand, so ist ein Stichkampf auszutragen.

6.1.3 Die Siegermannschaft erhält den Titel: "Bezirks-Blitzschach-Meister".

6.1.4 Die Erstplazierten Mannschaften qualifizieren sich für die württembergische Blitz-Mannschaftsmeisterschaft. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuß.

6.1.5 Proteste, Reklamationen usw. müssen sofort nach dem Bekanntwerden dem Turnierleiter vorgetragen werden; dieser entscheidet sofort in erster Instanz. Wird gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben, so entscheidet das gewählte Schiedsgericht endgültig.

6.2 Blitz-Einzelmeisterschaft

6.2.1 Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird nach den Blitzschach-Regeln der FIDE als Einzelturnier nach Schweizer System durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler des Schachbezirks.

6.2.2 Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

6.2.3 Der Sieger erhält den Titel: "Bezirks-Blitzschach-Meister".

6.2.4 Die Erstplazierten dieses Turniers sind für die württembergische Blitz-Einzelmeisterschaft qualifiziert. Die Anzahl bestimmt der Verbands-Spielausschuß.

6.2.5 Proteste, Reklamationen usw. müssen sofort nach dem Bekanntwerden dem Turnierleiter vorgetragen werden; dieser entscheidet sofort in erster Instanz. Wird gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben, so entscheidet das gewählte Schiedsgericht endgültig.

7 Bezirks-Einzelmeisterschaft

7.1 A-Turnier

7.1.1 Das A-Turnier wird in sieben Runden nach Schweizer System gespielt und findet alle zwei Jahre statt (ungeradzahlige Jahre).

7.1.2 Teilnahmeberechtigt sind:

  • die Absteiger aus dem württembergischen Kandidatenturnier
  • die vier Nächstplazierten nach dem Aufsteigern im letzten A-Turnier
  • die Bezirks-A-Jugendmeister der beiden letzten Jahre
  • die Bezirks-Dähnepokal-Sieger der beiden letzten Jahre
  • sechs Aufsteiger aus dem B-Turnier

7.1.3 Wer seine Spielberechtigung nicht wahrnimmt, muß sich neu qualifizieren. In Härtefällen entscheidet der Bezirksspielleiter.

7.1.4 Bei Punktgleichstand entscheidet die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

7.1.5 Der Sieger erhält den Titel: "Meister des Schachbezirks Unterland".

7.1.6 Die Erstplazierten dieses Turniers steigen in das württembergische Kandidatenturnier auf. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuß.

7.1.7 Der Erstplatzierte erhält DM 100,- (50,- EUR), der Zweitplatzierte DM 70,- (35,- EUR) und der Drittplazierte DM 40,- (20,- EUR) als Preis. Bei nicht mehr als zehn Teilnehmern wird das Preisgeld verringert.

7.2 B-Turnier

7.2.1 Das B-Turnier wird in sieben Runden nach Schweizer System gespielt und findet alle zwei Jahre statt (geradzahlige Jahre).

7.2.2 Spielberechtigt sind alle Spieler des Schachbezirks.

7.2.3 Bei Punktgleichstand entscheidet die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

7.2.4 Die sechs Erstplazierten dieses Turniers steigen in das A-Turnier auf.

7.2.5 Der Erstplazierte erhält DM 100,- (50,- EUR), der Zweitplatzierte DM 70,- (35,- EUR) und der Drittplazierte DM 40,- (20,- EUR) als Preis. Bei nicht mehr als zehn Teilnehmern wird das Preisgeld verringert.

8 Bezirks-Dähnepokal-Turnier

8.1 Das Bezirks-Dähnepokal-Turnier wird gemäß den Vorgaben der WTO gespielt.

8.2 Es spielen acht Bevorrechtigte, die in den Kreis-Dähnepokal-Turnieren ermittelt werden, in drei Runden nach KO-System.
1. Runde: Die vier Endteilnehmer der Gruppe A spielen gegen die vier Endteilnehmer der Gruppe B.
2. Runde: Die vier Sieger spielen gegeneinander.
3. Runde: Die Sieger der 2. Runde spielen um Platz 1; die Verlierer der 2. Runde spielen um Platz 3.
Die Zusammensetzung der Gruppen A und B: siehe Ziffer 9.3.

8.3 Der Sieger des Endspiels erhält den Titel: "Pokalmeister des Schachbezirks Unterland".

8.4 Die Erstplazierten dieses Turniers qualifizieren sich für den württembergischen Dähnepokal. Die Anzahl bestimmt der Verbands-Spielausschuß.

8.5 Der Sieger im Dähnepokal-Endspiel auf Bezirksebene erhält einen Preis in Höhe von DM 100,- (50,- EUR).

9 Kreis-Dähnepokal-Turnier

9.1 Das Kreis-Dähnepokal-Turnier wird nach den Vorgaben der WTO gespielt.

9.2 Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler des Schachbezirks.

9.3 Es wird in zwei Gruppen gespielt:
Gruppe A: Schachkreis Ludwigsburg
Gruppe B: Schachkreis Heilbronn-Hohenlohe.

9.4 In der ersten Runde erhalten soviele Spieler ein Freilos, daß in der zweiten Runde 4, 8, 16, 32 oder 64 Spieler übrig bleiben. Bei der Auslosung ist auf gleichmäßige Farbverteilung der einzelnen Spieler zu achten.

9.5 Jede Gruppe ermittelt vier Endteilnehmer, für das Bezirks-Dähnepokal-Turnier qualifiziert sind.

10 Bezirks-Schnellschach-Meisterschaft

10.1 Die Bezirks-Schnellschach-Meisterschaft wird nach den Schnellschach-Regeln der FIDE in sieben Runden nach Schweizer System gespielt.

10.2 Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler des Schachbezirks.

10.3 Anstelle der Durchführung als eigenständiges Turnier kann die Bezirks-Schnellschach-Meisterschaft auch als Wertungsgruppe innerhalb eines offenen Schnellschach-Turniers ausgetragen werden.

10.4 Die Bedenkzeit beträgt 30 Minuten je Partie und Spieler.

10.5 Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

10.6 Der Sieger erhält den Titel: "Bezirks-Schnellschach-Meister".

10.7 Schnellschachmeisterschaft: Den ersten Preis in Höhe von DM 250,- (125,- EUR) trägt die Bezirkskasse. Für die restlichen Preise können die Startgelder verwendet werden.

11 Meldegebühren bzw. Startgelder

11.1 Für Mannschaftsturniere je Mannschaft DM 15,- (7,50 EUR). Ausnahmen: Die letzte Liga DM 7,50 (4,- EUR), für die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft wird kein Startgeld erhoben.

11.2 Für Einzelturniere je Spieler DM 10,- (5,- EUR). Ausnahmen: Für Dähnepokal, Blitz-Einzelmeisterschaft und für Einzelturniere, zu denen eine Qualifikation erforderlich war, wird kein Startgeld erhoben.

11.3 Die Meldegebühren der Mannschaftsturniere sind vor Turnierbeginn an die Bezirkskasse zu überweisen. Die Startgelder der Einzelturniere sind am ersten Turniertag an den Turnierleiter zu entrichten.

11.4 Nach- bzw. Ummeldungen für alle Turniere: DM 5,- (2,50 EUR) je Spieler.

12 Nachmeldungen

12.1 Nachmeldungen zu Mannschaftsturnieren müssen samt Meldegebühr in Form von Briefmarken spätestens 14 Tage (Poststempel) vor dem gewünschten Spieltag beim zuständigen Spielleiter eingegangen sein.

12.2 Der nachgemeldete Spieler ist erst durch die schriftliche Bestätigung des Spielleiters spielberechtigt.

13 Bußgelder

13.1 Für unentschuldigtes Nichtantreten einer Mannschaft: DM 50,- (25,- EUR).

13.2 Für unentschuldigtes Nichtantreten bei Einzelturnieren: DM 20,- (10,- EUR).

13.3 Verspätete Übermittlung des Spielergebnisses: DM 20,- (10,- EUR). Bei telefonischer Übermittlung muß das Spielergebnis noch am Spieltag gemeldet werden. Spielberichtskarten gelten als verspätet, wenn sie mehr als zwei Tage nach dem Spieldatum abgeschickt wurden (Datum des Poststempels). Anstelle der postalischen oder telefonischen Übermittlung der Ergebnisse ist auch eine Übermittlung per Fax oder E-Mail erlaubt.

13.4 Die erste Mahnung bei Bußgeld- und Sperrverfügungen ist kostenlos. Für die zweite Mahnung wird ein Bußgeld in Höhe von DM 20,- (10,- EUR) erhoben.

14 Rechts- und Strafbestimmungen

14.1 Für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verbandssatzung, der Bezirksgeschäftsordnung, der Bezirksspielordnung, der WTO und sonstigen Regelungen gelten die Bestimmungen der Schiedsordnung des Schachverbandes Württemberg.

15 Sonstiges

15.1 Bei allen Bezirks- und Kreisturnieren tragen die Teilnehmer ihre Kosten selbst. Beim Dähnepokal-Turnier auf Verbandsebene übernimmt der Bezirk auf Antrag die Fahrtkosten: Bei Benutzung eines PKW: DM 0,30 (0,15 EUR) je km, bei Bahnfahrt den Fahrpreis 2. Klasse.

15.2 Die Einzelergebnisse aller hier aufgeführten Turniere (ausgenommen Blitz- und Schnellschachturniere, sowie Unterland-Pokal) sind von der jeweiligen Spielleitung an den DWZ-Bearbeiter zur DWZ-Auswertung weiterzuleiten.

15.3 Die zuständigen Turnierleiter sind verpflichtet die jeweiligen Preisträger mit Anschrift und Kontonummer dem Bezirkskassier zu melden, damit dieser die Preise auszahlen kann.

15.4 Vereine und Abteilungen, welche die Mannschaftspokal-Endrunden oder das Bezirks-Mannschafts-Blitzturnier veranstalten, erhalten aus der Bezirkskasse einen Zuschuß von DM 250,- (125,- EUR). Wenn höhere Kosten für Hallenbenutzung nachgewiesen werden können, kann beim Bezirksleiter schriftlich eine Erhöhung des Zuschusses beantragt werden.

Diese Spielordnung wurde in der vorliegenden Form auf dem Bezirkstag am 24.04.1999 in Forchtenberg beschlossen.

Für schreibfehler keine Haftung!