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Wettkampf- und Turnierordnung

Geschrieben von Importfilter Mittwoch, 13. September 2006

Schachbezirk Ostalb

in der Fassung vom 24.6.2006

§ 1 – Geltungsbereich

§ 1.1    Diese WTO gilt für alle vom Bezirk regelmäßig durchgeführten Meisterschaften (ausgenommen Jugendmeisterschaften). Für sonstige Turniere werden bei Bedarf vom zuständigen Turnierleiter eigene Regelungen erlassen.

§ 1.2    Die FIDE-Regeln bzw. die Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg sind dann anzuwenden, wenn die Turnierordnung des Schachbezirks nichts anderes vorsieht.

§ 2 – Allgemeines

§ 2.1    Turnierleitung:
Die Turnierleitung bei Mannschaftswettbewerben hat der Bezirksspielleiter, bei allen Einzelmeisterschaften der Bezirksturnierleiter.
Bei Mannschaftsmeisterschaften (ausgenommen Blitzschach) ist der Mannschaftsführer der Heimmannschaft Turnierleiter. Die Turnierleiter können Ihre Aufgaben ganz oder teilweise an Vertreter delegieren.

§ 2.2    Veranstalter:
Die Ausrichtung oder Vergabe aller Einzelwettbewerbe sowie der Mannschafts-Blitzmeisterschaft erfolgt durch den Bezirksspielausschuß.l

§ 3 – Durchführung der Wettbewerbe

§ 3.1    In der Landes- und Bezirksliga wird an Sonntagen um 9:00 Uhr begonnen. Der Spielbeginn aller anderen Meisterschaften wird von Fall zu Fall in der Ausschreibung festgelegt. Spielverlegungen sind mit Zustimmung der zuständigen Turnierleitung möglich. Hiervon ausgenommen sind einzelne Spiele oder Mannschaftskämpfe in der letzten Runde.

§ 3.2    Die Bedenkzeit beträgt in der Landes- und Bezirksliga je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge, sowie eine weitere Stunde für den Rest der Partie.

§ 4 – Startberechtigung

§ 4.1    Startberechtigt sind Spieler, für die ein Verein des Bezirks einen gültigen Spielerpass bzw. eine vorläufige Spielberechtigung (nummerierte Bescheinigung) besitzt.
Für die Teilnahme an den Mannschaftskämpfen reicht die Spielberechtigung in Form eines Spielerpasses oder der vorläufigen Spielberechtigung der Passstelle nicht aus! Es muss zusätzlich die Teilnahmeberechtigung der zuständigen Spielleitung vorliegen.
Die Startgenehmigung für ein bestimmtes Turnier erlischt, wenn in der Ausschreibung genannte Meldefristen nicht eingehalten wurden oder wenn ein eventuell verlangtes Startgeld nicht termingerecht bezahlt wurde
.

§ 5 – Start- und Reuegelder

§ 5.1    Zur Finanzierung der Mannschaftskämpfe und den vom Schachbezirk durchgeführten Turnieren werden Start- und teilweise auch Reuegelder erhoben. Diese werden ausnahmslos mit der Meldung fällig. Das Reuegeld wird bei ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers in voller Höhe zurückgezahlt. Bei einmaligem Fehlen verfällt die Hälfte des Reuegeldes, im Wiederholungsfall der Rest. Ausnahmen entscheidet die Turnierleitung.

§ 5.2    Der Beginn des Spieljahres ist jeweils der 1.9. und nicht der Rundenbeginn. Der Meldeschluss für die Teilnahme an der Mannschaftsmeisterschaft ist damit der 31.8. Für den Viererpokal wird der Meldeschluss vom Bezirksspielausschuss festgelegt.

§ 5.3    Anschließend werden die Meldelisten unverzüglich von den Spielleitern an den Bezirkskassier weitergeleitet. Dieser erstellt dann pro Verein nach Grundbetrag und Mannschaftsmeldungen aufgeschlüsselte Zahlungsbelege, die den Vereinskassierern zugestellt und als Überweisungsformulare verwendet werden können.

§ 5.4    Sollte der Bezirkskassier feststellen, da bis zum 15.10. des Spieljahres, trotz vorheriger Mahnung, noch nicht alle Gebühren auf dem Bezirkskonto eingegangen sind, führt dies für die säumigen Vereine und deren Einzelspieler zur sofortigen Sperre, die rückwirkend ab Rundenbeginn bis zum Eingang der Zahlung gilt (siehe § 12.3 der GSO des Schachbezirks Ostalb). Spiele der bis dahin ausgetragenen Runden werden als kampflos verloren (0:2 Punkte und 0:8 Brettpunkte) gewertet.

§ 5.5    Die jeweilige Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt.

a)Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe

b)Startgebühr für Einzel- und Mannschaftsturniere

§ 6 – Die verschiedenen Wettbewerbe

§ 6.1    Landesliga und Bezirksliga Ostalb
Landesliga und Bezirksliga spielen mit zehn Mannschaften.
Das Auslosen der Spielpaarungen wird bei der vor Saisonbeginn stattfindenden Bezirksspielausschusssitzung vorgenommen. Vor Beginn der neuen Saison erhalten die Vereine vom Spielleiter entsprechende Spielpläne. Die Startnummern und Termine der Spielrunden werden zusätzlich in der "Rochade Württemberg" veröffentlicht.
 Zurückgezogene Mannschaften aus der Landes- oder Bezirksliga gelten als Absteiger. Wird eine Mannschaft nach dem 1.7. jedes Jahres, jedoch vor der
1. Runde zurückgezogen, bleibt ihr Platz unbesetzt und am Ende des folgenden Spieljahres vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Aus den Kreisklassen Aalen und Heidenheim steigt je eine Mannschaft in die Bezirksliga auf. Aus der Kreisklasse Schwäbisch Gmünd steigen 2 Mannschaften in die Bezirksliga auf. Bei vermehrtem oder vermindertem Abstieg aus der Verbandsliga vermehren/vermindern sich die Absteigerquoten entsprechend.

Es steigen immer zwei Mannschaften aus der Bezirksliga in die Landesliga auf.

§ 6.2    Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (Vierer-Pokal)
Gespielt wird zwischen Sommerferienende und Beginn der jeweiligen Württembergischen Meisterschaft im KO-System. In der ersten Runde sind soviel Mannschaften spielfrei, dass in der zweiten Runde noch 8, 16 oder 32 Mannschaften übrig bleiben. Gast- und Heimrecht sollen möglichst wechseln. Dabei gilt "spielfrei" als Heimlos. Gemischte Mannschaften aus verschiedenen Klassen sind möglich.
Eine Mannschaft bestehend nur aus Stammspielern der Kreisklasse und abwärts, hat gegen eine Mannschaft mit einem oder mehr Stammspielern der Bezirksliga oder höher, immer Heimrecht. Ersatzspieler der Bezirksliga oder höher, die noch nicht eingesetzt wurden, werden bis zu einem eventuellen Einsatz in der Bezirksliga oder höher, als Stammspieler der Kreisklasse oder abwärts gesehen.

§ 6.3    Blitz-Mannschaftsmeisterschaft (BBMM)
Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden. Gespielt wird ein Rundenturnier, wobei bei mehr als 20 Mannschaften auch in Gruppen gespielt werden kann. Für die Abschlusstabelle gelten zuerst Mannschaftspunkte, dann Brettpunkte und bei Punktgleichheit der direkte Vergleich. War dies ein Unentschieden, gilt die Wertung nach Sonneborn-Berger
.

§ 6.4    Bezirkseinzelmeisterschaft (BEM)
Die BEM wird an einem verbandsspielfreiem Wochenende ausgetragen. 1.Runde Freitag abend, 2.+3.Runde am Samstag, 4.+5.Runde am  Sonntag.Teilnahmeberechtigt sind alle Spielberechtigten im Bezirk.Gespielt werden mindestens 5 Runden nach Schweizer System. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die einfache Buchholzwertung, wobei die schwächste Wertung gestrichen wird, dann die verfeinerte Buchholzwertung und erst dann der direkte Vergleich. War dieser unentschieden, wird ein Entscheidungsspiel ausgetragen, falls es um Qualifikationsplätze geht.

§ 6.5   Dähne-Pokal (BPEM)
Gespielt wird nach dem KO-System. Die Bedenkzeit mindestens zwei Stunden pro Spieler inklusive einer Zeitkontrolle vor Beginn der Beendigungsphase durch Schnellschach, falls in der Turnierausschreibung keine andere Bedenkzeitregelung vorgegeben ist.
Bei unentschiedenem Ausgang der Pokalpartie werden zwei Blitzpartien gespielt. Besteht auch danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und wechselt in den folgenden Blitzpartien.

§ 6.6   Blitz-Einzelmeisterschaft (BBEM)
Die Teilnehmerzahl ist auf 26 begrenzt, der Sieger der letzten Kreis-Einzel-Blitzmeisterschaften und die ersten 3 der letzten Bezirks-Blitz-Einzelmeisterschaft, als vorberechtigt gelten. Der ausrichtende Verein erhält 2 Freiplätze. Die verbleibenden 18 Plätze werden gemäß den Spieleranteilen im Bezirk auf die drei Schachkreise verteilt. Die verteilung wird vom Bezirksturnierleiter jährlich neu vorgenommen. Die Schachkreise werden zu Saisonbeginn über die neue Verteilung informiert.

Gespielt wird im Rundensystem. Bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich. War diese Partie Remis, wird eine Entscheidungspartie gespielt, wenn es um Qualifikationsplätze geht. Bei erneutem Remis wird die Partie mit vertauschten Farben wiederholt.

§ 6.7   gestrichen

§ 6.8   gestrichen

§ 7 – Inkrafttreten

§ 7.1    Diese Wettkampf- und Turnierordnung tritt nach ihrer Annahme durch den Bezirkstag 2006 in Kraft.