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Gebührenordnung Ostalb

Geschrieben von Importfilter Mittwoch, 13. September 2006

Die Startgebühren für die Mannschaftswettbewerbe sind bis spätestens 15. Oktober eines jeden Jahres auf das Konto der Bezirkskasse zu überweisen. Andere Start- und Reuegelder sind bis zu Beginn des jeweiligen Turnieres zu entrichten.

Die Nichteinhaltung führt gemäß § 12.3 der Geschäfts- und Spielordnung des Schachbezirks Ostalb zur Sperre der betroffenen Mannschaft bzw. des Einzelspielers.

Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe

Startgebühr für

  • Landesliga + Bezirksliga je 10.- Euro
  • Kreisklasse + A-Klasse je 9.- Euro
  • B-, C- und D-Klasse je 8.- Euro

pro gemeldete Mannschaft

plus einer Grundgebühr von 10.- Euro pro Verein

Startgebühr für Bezirksturniere

Startgebühr für Mannschaftswettbewerbe

Vierer-Pokal und Mannschafts-Blitz je 5.- Euro pro gemeldete Mannschaft

Einzelwettbewerbe

  • Einzelmeisterschaft 3.- Euro, Reuegeld 15.- Euro
  • Dähne-Pokal 3.- Euro, Reuegeld 15.- Euro
  • Blitz-Einzel 3.- Euro

pro gemeldetem Spieler

Das Reuegeld erhält jeder Teilnehmer, Einzelspieler oder Mannschaft nach ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers zurück.

Gebühr für Nichtteilnahme an Kreis- und Bezirkstagen

  • Kreistage € 50,-
  • Bezirkstage € 100,-

Die Bezirksleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor. Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Nichterscheinen zu stellen.

Gebühr für Nichtantreten von Mannschaften

Für das entschuldigte Nichtantreten werden € 50,-, für das unentschuldigte Nichtantreten werden € 100,- in Rechnung gestellt. Die entschuldigte Spielabsage muss spätestens am Mittwoch, 20.00 Uhr vor dem angesetzten Spieltag telefonisch beim Gegner und Spielleiter erfolgt sein.

Die Spielleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Nichtantreten zu stellen.

Gebühr für das Freilassen von Brettern

Für das Freilassen von Brettern wird für die Landesliga,Bezirksliga, Bezirksjugendliga ud Viererpokal folgende Gebührenregelung festgelegt:

  • Brett 1,2 € 20,-
  • Brett 3,4 € 15,-
  • Brett 5,6 € 10,-
  • Brett 7,8 € 5,-

Für entsprechende Turniere auf Kreisebene halbieren sich die Sätze. Kampflose Partien der letzten beiden Bretter auf Kreisebene sind von der Gebührenregelung nicht betroffen. Die Spielleitung behält sich Härtefallregelungen auf Antrag vor. Die Anträge sind unmittelbar nach erfolgtem Freilassen zu stellen.

Bezirkskonto

Crailsheimer Volksbank

Konto-Nummer: 177 072 016

BLZ: 622 910 20

Walter Lechler - Bezirkskassier