Bezirk Neckar-Fils - Satzungen

Geschrieben von Importfilter Sonntag, 3. Juli 2005


Geschäfts- und Spielordnung
des Schachbezirks Neckar/Fils

Vom 06. Mai 1995 / Zuletzt geändert am 26.04.97

Download als PDF-Datei

Inhalt

§ 1 Wesen und Geschäftsbereich

§ 2 Gliederung des Bezirks

§ 3 Organe

§ 4 Bezirkstag

§ 5 Aufgaben des Bezirkstages

§ 6 Bezirksleitung

§ 7 Bezirksspielausschuß

§ 8 Kassenprüfer

§ 9 Bezirksschiedsgericht

§ 10 Turniere

§ 11 Mannschaftsmeisterschaften

§ 12 Bezirkseinzelmeisterschaft

§ 13 Einzelblitzmeisterschaft

§ 14 Einzelpokalturnier

§ 15 Mannschaftspokalturnier

§ 16 Mannschaftsblitzmeisterschaft

§ 17 Jugend

§ 18 Damenmeisterschaft

§ 19 Finanzierung

§ 20 Sonstige Bestimmungen

§ 21 Schlußbestimmung







§ 1
Wesen und Geschäftsbereich
  1. Der Schachbezirk Neckar/Fils - nachstehend "Bezirk" genannt - ist eine Gliederung des Schachverbandes Württemberg e.V. - nachstehend "SVW" genannt - und erfaßt alle Schachvereine und -abteilungen - nachstehend "Verein" genannt -, soweit sie dem SVW angehören. Sie müssen gleichzeitig Mitglied des Württembergischen Sportbundes - nachstehend "WLSB" genannt - sein.
  2. Geschäftsbereich des Bezirks ist das vom SVW jeweils zugewiesene geographische oder organisatorische Gebiet.

  3.  
§ 2
Gliederung des Bezirks
  1. Der Bezirk gliedert sich in drei Schachkreise - nachstehend "Kreise" genannt -:

  2. - Esslingen/Nürtingen - nachstehend "Kreis ES/NT" genannt -
    - Reutlingen/Tübingen - nachstehend "Kreis "RT/TÜ" genannt -
    - Filstal

    Die Zuordnung der einzelnen Vereine orientiert sich in der Regel an den entsprechenden Landkreisen, Zweifelsfälle werden durch die Bezirksleitung zugeordnet.

  3. Die Kreise wählen ihre Funktionäre, einschließlich eines Vorsitzenden, und arbeiten selbständig. Sie regeln ihren Spielbetrieb im Rahmen der Wettkampf- und Turnierordnung - nachstehend "WTO" genannt - des SVW und der Geschäfts- und Spielordnung des Bezirks in eigener Verantwortung. Zur Finanzierung der Aufgaben erhalten sie Beiträge aus der Bezirkskasse.

  4.  
§ 3
Organe
  1. Die Organe des Bezirks sind:

  2. - Bezirkstag
    - Bezirksleitung
    - Bezirksspielausschuß
    - Bezirksschiedsgericht
  3. Über die Sitzungen der Organe ist ein Protokoll zu führen. Protokolle werden vom Protokollführer erstellt und sind auch vom jeweiligen Leiter des Organs zu unterschreiben. Die Veröffentlichung ist zu veranlassen, soweit dies im Hinblick auf die Bedeutung der Beschlüsse als geboten erscheint. Protokolle des Bezirkstags sind zu veröffentlichen.

  4.  
§ 4
Bezirkstag
  1. Der Bezirkstag, als oberstes Organ des Bezirks, besteht aus den Vertretern aller Vereine des Bezirks und den Mitgliedern der Bezirksleitung. Jeder vorgenannte Teilnehmer des Bezirkstages hat eine Stimme. Vereine mit mehr als 40 Mitgliedern sind berechtigt, zwei stimmberechtigte Vertreter zu entsenden.
  2. Der ordentliche Bezirkstag tritt alle zwei Jahre zusammen. Dies geschieht immer in Jahren, in denen ein Verbandstag stattfindet. Er findet mindestens 5 Wochen vor dem Verbandstag statt.
  3. Ein außerordentlicher Bezirkstag findet statt, durch

  4. - Einberufung der Bezirksleitung,
    - Forderung mindestens eines Schachkreises oder
    - 1/3 aller Vereine des Bezirks
  5. Der Termin zum Bezirkstag und die Tagesordnung sollen 4 Wochen vorher im Verbandsorgan des SVW oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder bekanntgegeben werden.
  6. Der Bezirkstag ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlußfähig. Ausscheidende Funktionäre sind stimmberechtigt.
  7. Wahlen mit konkurrierenden Kandidaten werden geheim durchgeführt. Bei sonstigen Abstimmungen wird auf Antrag mindestens eines Mitglieds geheim abgestimmt. Bei Abstimmungen über Personen und Entlastungen ruht das Stimmrecht der Betroffenen.
  8. Anträge, über die der Bezirkstag beraten soll, müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Bezirksleiter schriftlich vorliegen. Verspätet eingegangene Anträge können mit Unterstützung der Mehrheit des Bezirkstages zur Beratung und Beschlußfassung zugelassen werden.

  9.  
§ 5
Aufgaben des Bezirkstages
  1. Bestellen eines Protokollführers
  2. Entgegennahme der Berichte aller Mitglieder der Bezirksleitung und der Kassenprüfer
  3. Entlastung der Bezirksleitung
  4. Änderung der Geschäfts- und Spielordnung
  5. Festsetzen von Gebühren, Beiträgen, Start-, Reue- und Bußgeldern - nachstehend "Geldleistungen" genannt -, Genehmigung des Haushaltes und des Rahmens für die Finanzierung der Aufgaben des Bezirks
  6. Bestätigung des Bezirksjugendleiters
  7. Beschlußfassung über Anträge an den Verbandstag
  8. Neuwahlen

  9. - der Bezirksleitung, soweit nicht Sache der Kreise oder Bezirksjugend
    - des Bezirksschiedsgerichtes,
    - zweier Kassenprüfer
  10. Wahl der Delegierten zum Verbandstag
  11. Erledigung der Anträge

  12.  
§ 6
Bezirksleitung
  1. Die Mitglieder der Bezirksleitung sind

  2. (a) Bezirksleiter,
    (b) stellvertretendem Bezirksleiter,
    (c) Bezirksspielleiter,
    (d) stellvertretendem Bezirksspielleiter,
    (e) Bezirkskassenwart,
    (f) Bezirksjugendleiter,
    (g) Bezirksdamenwart,
    (h) Bezirkspressewart,
    (i) Wertungsreferent des Bezirks,
    (j) Referent für Ausbildung, Breiten- und Freizeitsport und
    (k) Kreisbeauftragte aller Kreise
  3. Die Sitzungen dieses Gremiums werden vom Bezirksleiter bei Bedarf einberufen. In Jahren, in denen kein ordentlicher Bezirkstag abgehalten wird, soll mindestens eine Sitzung der Bezirksleitung stattfinden.
  4. Die Bezirksleitung führt die Beschlüsse des Bezirkstages durch.

  5. Aufgabenverteilung:

    Bezirksleiter
    - Einberufung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung
    - Leitung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung
    - Vertretung des Bezirks gegenüber dem Verband und der Öffentlichkeit
    - Durchführung der Maßnahmen, die im Rahmen dieser Geschäfts- und Spielordnung
    erforderlich sind

    stellvertretender Bezirksleiter
    - Vertretung des Bezirksleiters bei dessen Verhinderung

    Bezirksspielleiter
    - Durchführung der Mannschaftskämpfe und Turniere gemäß §§ 10 ff.
    - Koordination aller Termine im Bezirksspielausschuß gemäß § 7 Abs. 3
    - Festlegung der Termine des Bezirks
    - Bestimmung von Klassen- und Staffelleitern

  6. stellvertretender Bezirksspielleiter

  7. - Vertretung des Bezirksspielleiters bei dessen Verhinderung

    Bezirkskassenwart
    - Führung der Kasse (Mahnwesen) des Bezirks
    - Meldung säumiger Zahler an den Bezirksleiter und zuständigen Spielleiter
    - Erstellung des Kassenberichts und Meldung an den Verband
    - Erstellung eines Haushaltsplanes

    Bezirksjugendleiter
    - Leitung und Vertretung der Jugend im Bezirk
    - Durchführung von Jugendturnieren im Rahmen der Ordnung der Württembergischen
    Schachjugend - nachstehend "WSJ" genannt - und sonstiger Jugendveranstaltungen.

    Bezirksdamenwart
    - Vertretung der Belange des Damenschachs im Bezirk
    - Durchführung der Damenmeisterschaften

    Bezirkspressewart
    - Veröffentlichung des Bezirks im offiziellen Verkündungsorgan des SVW
    - Berichterstattung in der Tagespresse und in Fachzeitschriften

    Wertungsreferent
    - Auswertung der Turniere des Bezirks und der Kreise
    - Auswertung angemeldeter Turniere der Vereine
    - Veröffentlichung der Tabellen und Wertungszahllisten

    Referent für Ausbildung, Breiten- und Freizeitsport
    - Vertretung der diesbezüglichen Belange des Bezirks beim SVW
    - Organisation von Schulungen für Mannschaftsführer, Turnierleiter und Schiedsrichter
    - Zusammenarbeit mit Vertretern des SVW, mit dem Ziel, viele Menschen für den
    Schachsport zu gewinnen und die Schachspieler in die Sportbewegung einzubinden

  8. Alle Mitglieder der Bezirksleitung - mit Ausnahme der unter (f) und (k) genannten - werden auf dem ordentlichen Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

  9.  
§ 7
Bezirksspielausschuß
  1. Die Mitglieder des Bezirksspielausschusses sind:

  2. - Bezirksspielleiter
    - stellvertretendem Bezirksspielleiter
    - Klassen- und Staffelleiter des Bezirks
    - Kreisspielleiter der Kreise
  3. Die Sitzungen des Bezirksspielausschusses werden vom Bezirksspielleiter einberufen und finden mindestens jährlich statt.
  4. Der Bezirksspielausschuß plant die Termine im Bezirk und gibt Terminempfehlungen für die Kreise.
  5. Die Aufgabenverteilung für die Durchführung der Wettkämpfe unterliegt dem Bezirksspielausschuß.

  6.  
§ 8
Kassenprüfer
  1. Die Bezirkskasse ist von zwei Kassenprüfern vor dem ordentlichen Bezirkstag zu prüfen. Über die Prüfung ist dem Bezirkstag zu berichten.
  2. Die Kassenprüfer dürfen nicht der Bezirksleitung angehören.
  3. Die Kassenprüfer werden auf dem ordentlichen Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

  4.  
§ 9
Bezirksschiedsgericht
  1. Die Mitglieder des Bezirksschiedsgerichtes sind:

  2. - Vorsitzender,
    - stellvertretender Vorsitzender,
    - maximal 6 Beisitzer.
  3. Die Schiedsverfahren werden nach den Bestimmungen der WTO und der Schiedsordnung des SVW abgewickelt.

  4.  
§ 10
Turniere
  1. Der Bezirk führt folgende Turniere durch:

  2. - Mannschaftsmeisterschaften bis zur Landesliga
    - Bezirkseinzelmeisterschaft
    - Einzelblitzmeisterschaft
    - Einzelpokalturnier
    - Mannschaftspokalturnier
    - Mannschaftsblitzmeisterschaft
    - Jugend- und Mädchenmeisterschaften
    - Damenmeisterschaft
§ 11
Mannschaftsmeisterschaften
  1. Der Bezirk trägt seine Mannschaftsmeisterschaften in den Landes- und Bezirksligen aus.
  2. Die Landesliga spielt mit 10 Mannschaften in einer Staffel. Die Zahl der Aufsteiger richtet sich nach den Bestimmungen des SVW.
  3. Die Bezirksliga spielt in zwei Staffeln (A und B) zu je 10 Mannschaften. Die Aufteilung erfolgt durch den Bezirksspielleiter nach regionalen Gesichtspunkten.
  4. Spielberechtigt sind ausschließlich Mannschaften, die durch die unter Abs. 5 genannten Regelungen in die Landes- oder Bezirksliga gelangen.
  5. Die Auf- und Abstiegsregelungen sind abhängig von der Zahl der Absteiger aus der Verbandsliga und der daraus resultierenden Differenz in der Landesliga. Folgende Fälle werden unterschieden:
  6. Differenz der Auf- und Absteiger zwischen Verbandsliga und Landesliga
    -1
    0
    1
    2
    Beispiel für Differenz:

    Bei 1 Aufsteiger und ... Absteigern

    in die/aus der Verbandsliga

    0
    1
    2
    3
    Absteiger aus der Landesliga in die Bezirksliga
    2
    2
    3
    4
    Aufsteiger aus der Bezirksliga in die Landesliga
    3(1)
    2
    2
    2
    Absteiger aus der Bezirksliga in die Kreisklassen
    4
    4
    5(2)
    6
    Aufsteiger aus den Kreisklassen in die Bezirksliga
    5(3)
    4(4)
    4(4)
    4(4)

    Erläuterungen:
    (1) Entscheidungsspiel der Zweiten der Bezirksligen um den 3. Aufstiegsplatz
    (2) Entscheidungsspiel der Achten der Bezirksligen gegen den 5. Abstiegsplatz
    (3) Die Zweiten der Kreisklassen ES/NT und RT/TÜ steigen zusätzlich auf
    (4) Entscheidungsspiel der Zweiten der Kreisklassen ES/NT und RT/TÜ um
    den 4. Aufstiegsplatz

    Bei davon abweichenden Situationen sind obige Regelungen sinngemäß anzuwenden und werden vom Bezirksspielausschuß festgelegt.

  7. Liegen am Ende der Saison zwei oder mehrere Mannschaften punkt- und brettpunktgleich auf einem für den Auf- bzw. Abstieg relevanten Platz, so erfolgen Entscheidungsspiele nach dem einfachen Rundensystem. Zieht ein Verein eine Mannschaft aus der Landesliga oder Bezirksliga vor der neuen Saison zurück, so steigt in der alten Saison eine Mannschaft weniger aus der jeweiligen Klasse ab.
  8. Führt ein Entscheidungsspiel nach Punkten und Brettpunkten zu keiner Entscheidung, entscheidet die Berliner Wertung, bei Gleichstand das ranghöchste gewonnene Brett. Bei durchgängigen Remisergebnissen entscheidet das Los.
  9. Bei Entscheidungsspielen legt der Bezirksspielleiter den Termin fest und entscheidet über den neutralen Spielort möglichst nach regionalen Aspekten.

  10.  
§ 12
Bezirkseinzelmeisterschaft
  1. Der Bezirk trägt seine Einzelmeisterschaft jährlich aus. Gespielt wird nach Schweizer System mit 7 oder 9 Runden.
  2. Teilnahmeberechtigt sind:

  3. - Absteiger aus dem Württ. Kandidatenturnier
    - die Vorberechtigten der letzten Meisterschaft - d.h. die auf den letzten Aufsteigerplatz
    folgenden 7 Plazierten -
    - Aufsteiger aus den Kreisen ES/NT und RT/TÜ je 5, sowie Filstal 3. Überschreitet die
    Teilnehmerzahl der Kreisturniere in den beiden erstgenannten Kreisen 25 oder im letztgenannten 12, so erhält der jeweilige Kreis einen Teilnehmerplatz zusätzlich.
    - der ausrichtende Verein erhält bei ungeraden Teilnehmerzahlen einen Freiplatz.
    - der Bezirksspielleiter entscheidet über weitere Freiplätze nach schriftlicher Anfrage mit fundierter Begründung.
  4. Die Zahl der Aufsteiger zum Kandidatenturnier richtet sich nach den Bestimmungen des SVW.

  5.  
§ 13
Einzelblitzmeisterschaft
  1. Der Bezirk trägt seine Einzelblitzmeisterschaft jährlich aus. Gespielt wird in einem Vollrundenturnier mit maximal 24 Teilnehmern.
  2. Teilnahmeberechtigt sind maximal 24 Aufsteiger aus den Kreisen. Es gibt keine Vorberechtigung. In jedem Kreis sind die abgerundete Hälfte der Teilnehmer eines Kreisturniers Aufsteigerplätze, maximal jedoch 8. Freiplätze können vom Bezirksspielleiter bis zur maximalen Teilnehmerzahl auf begründete Anfrage vergeben werden.

  3.  

     
     
     
     
     
     
     

§ 14
Einzelpokalturnier
  1. Das Einzelpokalturnier wird jährlich in den Kreisen durchgeführt. Sofern der Bezirk Spieler für das entsprechende Turnier des SVW entsenden kann, sind die 3 Sieger der Kreisturniere qualifiziert.
  2. Die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes - nachstehend "DSB" genannt - und der WTO des SVW sind entsprechend anzuwenden.
  3. Die Zahl der Aufsteiger zum Pokalturnier des SVW richtet sich nach den Bestimmungen des SVW.

  4.  

     
     
     
     
     
     
     

§ 15
Mannschaftspokalturnier
  1. Der Bezirk trägt sein Mannschaftspokalturnier jährlich aus. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und höchstens 16 Ersatzspielern. Die Reihenfolge der Spieler und Ersatzspieler muß vor Beginn des Wettbewerbs gemeldet werden und darf für die Dauer des Turniers nicht geändert werden.
  2. Gespielt wird im KO-System. Bei unentschiedenem Ausgang wird in folgender Reihenfolge entschieden:

  3. - Berliner Wertung
    - Los
§ 16
Mannschaftsblitzmeisterschaft
  1. Der Bezirk trägt seine Mannschaftsblitzmeisterschaft jährlich aus. Gespielt wird ein Vollrundenturnier mit maximal 20 Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und maximal 6 Ersatzspielern.
  2. Teilnahmeberechtigt sind je 7 Mannschaften aus den Kreisen ES/NT und RT/TÜ, sowie 5 aus dem Kreis Filstal. Es gibt keine Vorberechtigung. Der ausrichtende Vereine erhält einen Freiplatz.

  3.  

     
     
     
     
     
     
     

§ 17
Jugend
  1. Die Jugend des Bezirks regelt ihre Angelegenheiten im Rahmen der Verbandssatzung, der Verbandsjugendordnung, sowie dieser Geschäfts- und Spielordnung selbständig in eigener Zuständigkeit.
  2. Die "Schachjugend im Bezirk Neckar/Fils" gibt sich eine eigene Geschäfts- und Spielordnung.
  3. Vertreter gegenüber dem Bezirk ist der Bezirksjugendleiter.

  4.  

     
     
     
     
     
     
     

§ 18
Damenmeisterschaft
  1. Der Bezirk trägt seine Dameneinzelmeisterschaft jährlich aus.
  2. Die Anzahl der Aufsteigerinnen zum Kandidatenturnier richtet sich nach den Bestimmungen des SVW. Sollte mangels Beteiligung kein Turnier zustande kommen, ist der Bezirksdamenwart berechtigt eine entsprechende Anzahl von Spielerinnen zu nominieren.

  3.  

     
     
     
     
     
     
     

§ 19
Finanzierung
  1. Der Bezirk kann Geldleistungen erheben. Die Höhe beschließt der Bezirkstag.
  2. Start- und Reuegelder werden mit der Meldung fällig.
  3. Die Vereine sind gehalten, dem Bezirkskassenwart für die Meldegebühren der Mannschaftswettbewerbe Einzugsermächtigungen zu erteilen. Werden Geldleistungen nicht fristgerecht bezahlt, so hat der Verein eine Bearbeitungsgebühr von DM 20,-- zu entrichten. Zahlt der Verein nach weiterer Mahnung mit Fristsetzung und Androhung einer Sperre nicht oder nicht vollständig, wird vom Bezirksleiter eine Geldbuße bis maximal DM 200,-- verhängt. Gleichzeitig werden alle Mannschaften und Einzelspieler des Vereins für alle offiziellen Veranstaltungen gesperrt. Die Sperre tritt mit Ablauf des Tages, an dem die Geldleistungen nachweislich vollständig bei der Bezirkskasse eingegangen sind, automatisch außer Kraft.
  4. Die Organe des Bezirks sind verpflichtet, Zuschüsse des WLSB und anderer Organisationen, soweit ihnen bekannt, auszuschöpfen. Sie sind ebenfalls gehalten, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden und zu nutzen.

  5.  
§ 20
Sonstige Bestimmungen
  1. Das offizielle Verkündungsorgan des Bezirks entspricht dem des SVW (Stand 1995: "Rochade Württemberg"). Offizielle Veröffentlichungen darin gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Jeder Verein ist verpflichtet, mindestens ein Exemplar zu beziehen.
  2. Die Teilnahme am Bezirkstag durch mindestens einen Delegierten oder Bezirksfunktionär ist Pflicht des Vereins. Bei Nichteinhaltung wird eine Geldbuße von DM 50,-- verhängt.
  3. Die Spielberichtskarten bei Mannschaftskämpfen sind am Spieltag an den Zuständigen abzusenden. Bei wiederholter Verspätung wird eine Geldbuße von DM 20,-- verhängt.
  4. Nachgemeldete Spieler werden erst spielberechtigt, wenn die Spielberechtigung vom zuständigen Spielleiter schriftlich erteilt ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Spielerlaubnis durch die Paßstelle des SVW.
  5. Teilnahmeberechtigung für alle Meisterschaften und Turniere des Bezirks besteht nur, wenn ein gültiger Spielerpaß oder eine vorläufige Spielerlaubnis für einen Verein im Bezirk ausgestellt ist.
  6. Im Übrigen gilt die WTO des SVW.

  7.  

     
     
     
     
     
     
     

§ 21
Schlußbestimmung
  1. Der Bezirksleiter ist ermächtigt und verpflichtet, alle gebotenen Maßnahmen im Sinne dieser Geschäfts- und Spielordnung durchzuführen.
  2. Diese Geschäfts- und Spielordnung tritt mit der Verabschiedung des Bezirkstages mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ab dem Folgetag in Kraft. Alle bisherigen Geschäfts- und Spielordnungen werden dadurch vollständig ersetzt.
  3. Änderungen werden vom Bezirkstag mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen.

  4.  

     
     
     
     
     
     
     

Diese Geschäfts- und Spielordnung wurde am 06. Mai 1995 vom ordentlichen Bezirkstag beschlossen.
 

Nürtingen, den 06. Mai 1995

Letzte Änderung Wednesday, 22.08.2001 10:20 von Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können