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Gebuehrenordnung

Geschrieben von Importfilter Samstag, 9. Juli 2005
Art
Betrag
in Euro
Bemerkung
Mannschaftsmeldung
5
pro gemeldete Mannschaft in der Verbandsrunde
Säumniszuschlag
5
gilt als Aufschlag für alle zweimal angemahnten Zahlungen
verspäteter Spielbericht
(10)
gerade ausgesetzt
wird ab dem zweiten verspäteten Absenden der Spielberichtskarte erhoben.
Fehlen beim Kreistag
30
wird erhoben, wenn ein Verein keinen Vertreter zum Kreistag entsendet.
Zwangsgeld
30-500
wird erhoben, wenn ein Verein nach zwei Mahnungen weiterhin die Zahlung verweigert.
Vereinsdatenblatt-
säumnisbußgeld
30
wird erhoben, wenn das Vereinsdatenblatt nach einmaliger Mahnung nicht ausgefüllt abgegeben wird.
Nichtantreten zum
Verbandsspiel
30-120
wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird.
verspätete Spielortverlegung
0-120
wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird.
Sitzungsgeld für Vorstandssitzungen
8
wird an die teilnehmenden Kreisfunktionäre pro besuchter Sitzung ausbezahlt (Fahrtkosten usw.)
Jahrespauschale für Vorstandsmitglieder
20
wird jährlich pauschal an die Kreisfunktionäre ausbezahlt (Ersatz für Internet, Telefon, Porti)