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Alb/Schwarzwald - Wettkampf- und Turnierordnung

Geschrieben von Importfilter Sonntag, 18. März 2007

Stand: 25. Mai 2002



Inhalt

Vorwort

Abschnitt 1: Allgemeines

§ 1: Turnierordnungen
§ 2: Spielbetrieb und Teilnahmeberechtigung
Abschnitt 2: Mannschaftsmeisterschaften
§ 3: Terminplan Spielklassen (Staffeln) Einteilungen, Auf- und Abstiegsregelung
Abschnitt 3: Einzelmeisterschaften
§ 4: Bezirkseinzelmeisterschaft
§ 5: Seniorenmeisterschaft
§ 6: Damenmeisterschaft
Abschnitt 4: Pokalmeisterschaften
§ 7: Pokalmannschaftsmeisterschaft (Viererpokal)
§ 8: Pokaleinzelmeisterschaft Bezirk
§ 9: Pokaleinzelmeisterschaft Kreis
Abschnitt 5: Blitzmeisterschaften
§ 10: Blitzmannschaftsmeisterschaft
§ 11: Blitzeinzelmeisterschaft
§ 12: Blitzeinzel der Kreise

Einleitung

1 Diese Wettkampf- und Turnierordnung (nachfolgend "WTO" genannt) dient gem. Artikel 7.1 der Geschäftsordnung des Schachbezirkes Alb / Schwarzwald der einwandfreien Abwicklung des Bezirksspielbetriebes im Schachbezirk Alb / Schwarzwald. 2 Sie wurde 25. Mai 2002 in Winterlingenvom Bezirkstag genehmigt. 3 Alle anderen Beschlüsse vor diesem Termin sind hinfällig. 4 Änderungen dieser Turnierordnung sind nur auf Antrag bei einem Bezirkstag mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Abstimmungsberechtigten möglich.


Abschnitt 1: Allgemeines



§ 1 Turnierordnungen
1 Die Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg, die FIDE - Schachregeln, die Schiedsordnung des Schachverbandes Württemberg sowie die Spielerpaßordnung des Schachverbandes Württemberg sind, in ihrer jeweils im Schachverband Württemberg gültigen Fassung, Bestandteil dieser Turnierordnung. 2 Veranstalter aller Turniere ist der Schachverband Württemberg e.V., vertreten durch den Schachbezirk Alb-Schwarzwald, bzw. dessen Kreise. 3 Zuständig für alle Turniere ist der Bezirksspielleiter, er ist auch verantwortlich für die Beschaffung aller Pokale und Urkunden, es sei denn es ist ein anderer Funktionär genannt.

§ 2 Spielbetrieb und Teilnahmeberechtigung
Im Schachbezirk Alb / Schwarzwald (nachfolgend "Bezirk" genannt) werden folgende Turniere regelmäßig jährlich ausgetragen:

2a) Verbandsrunde:
  • §3a) Landesliga
  • §3b) Bezirksliga
  • §3c) Kreisklasse
  • §3d) A-Klasse
  • §3e) B-Klasse
  • §3f) Schnupperrunde
1 Die Ergebnisse dieser Turniere sind sofort nach Spielende gemäss dem Startschreiben zu melden.

2b) Einzelmeisterschaften
  • §4) Bezirkseinzelmeisterschaft
  • §5) Seniorenmeisterschaft
  • §6) Damenmeisterschaft
  • §7) Pokal - Mannschaftsmeisterschaft (4er Pokal)
  • §) Pokal - Einzelmeistershaft (Dähnepokal)
  • §9) Pokal - Einzelmeisterschaften der dem Bezirk zugeordneten Kreise


2c) Blitzmeisterschaften
  • §10) Blitzmannschaftsmeisterschaft
  • §11) Blitzeinzelmeisterschaft
  • §12) Blitzeinzelmeisterschaft der dem Bezirk zugeordneten Kreise


2d) Mannschaftsmeldung (außer der Zusammenstellung der B-Klasse identisch § 9 WTO Verband) (1) 1 Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern und bis zu acht Ersatzspielern (im Bezirk Alb Schwarzwald besteht die B-Klasse aus 6 Spielern und bis zu 10 Ersatzspielern) in festgelegter Reihenfolge. 2 Spieler eines Vereins dürfen für höchstens zwei Mannschaften gemeldet werden. 3 Stammspieler können nur in einer Mannschaft und als Ersatzspieler lediglich in einer ranghöheren Mannschaft gemeldet werden.

(2) 1 Es dürfen nur solche Spieler nachgemeldet werden, für die a) am 1.9. keine Spielberechtigung für einen anderen Verein innerhalb der EWR-Staaten ausgestellt war und für die nach dem 1.9. für den betreffenden Verein eine Spielberechtigung (nummerierte Bescheinigung) erteilt worden ist, oder b) für die vor dem 1.9. für den betreffenden Verein eine Spielberechtigung vorliegt, die aber von dem Verein bisher nicht oder nur in einer Mannschaft gemeldet waren. 2 Die Nachmeldung eines bislang nur in einer Mannschaft gemeldeten Ersatzspielers in eine weitere, rangniedere Mannschaft ist nicht möglich, wenn der Spieler in der anderen, ranghöheren Mannschaft schon mehr als dreimal nominiert (Erläuterung = auf dem Spielbericht notiert) wurde. 3 Die Streichung eines Spielers ist nur zulässig, wenn der Spieler in der laufenden Saison noch für keinen Mannschaftskampf in der betreffenden Mannschaft nominiert war. 4 Die Ummeldung eines Spielers innerhalb einer Mannschaft oder in eine andere Mannschaft ist nicht statthaft. 5 Die Nachmeldung eines spielberechtigten Spielers kann an beliebiger Stelle der Reihenfolge erfolgen. 6 Die Nachmeldung von Spielern einer anderen Schachföderation außerhalb der EWR-Staaten ist unzulässig. 7 Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse zulässig. 8 Im Laufe eines Spieljahres dürfen für eine Mannschaft höchstens 16 Spieler nominiert werden.

(3) 1 Nach dreimaliger Nominierung eines Spielers in einer ranghöheren Mannschaft erlischt die Teilnahmeberechtigung während des Spieljahres in der ranghöheren Mannschaft. 2 Diese Regelung gilt nicht im Falle einer zulässigen, erfolgten Streichung des Spielers in einer rangniederen Mannschaft. 3 dreimaliger Nominierung in der Bundesliga bzw. in der 2. Bundesliga.

(4) 1 Ein Spieler ist an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. 2 Bei Terminverlegungen ist zusätzlich der ursprünglich angesetzte Spieltag maßgebend.

2e) Nachmeldungen Bezirk 1 Ein Spieler wird nachgemeldet in dem er dem zuständigen Staffelleiter oder der Geschäftsstelle, spätestens vor Spielbeginn der Runde in der er eingesetzt werden soll unter Angabe der Mannschaft und des Brettes, gemeldet wird. 2 Ist der Spieler nicht in der aktuellen Vereinsliste notiert und besitzt er keine NB (nummerierte Bescheinigung), so muss vor der Nachmeldung eine NB beantragt werden. 3 Diese Beantragung kann der Verein selbst durchführen und die Nummer der NB der Geschäftsstelle mitteilen oder sie der Geschäftsstelle übergeben. 4 Soll die Geschäftstelle die NB beantragen müssen folgende Daten genannt werden, Nachname, Vorname, Geburttag, Geburtsort, Adresse, Geschlecht, deutsch ja oder nein und die Versicherung, dass der Spieler zur Zeit nicht in einem anderen Verein als aktiv gemeldet ist. 5 Der beantragende Verein übernimmt in jedem Fall die Verantwortung für die angegebenen Daten und ordnungsgemäße Nachmeldung gemäß § 2d. 6 Jede Nachmeldung kostet € 2,50

2f) Relegationsspiele 1 Die Termine und die Orte der Relegationsspiele werden zusammen mit dem Terminplan der Verbandsrunde festgelegt. 2 Spiele zur Festlegung des Platzes innerhalb der Staffel werden sofort nach Beendigung der Verbandsrunde durchgeführt. 3 Spielezum Abstieg aus einer Klasse werden durchgeführt wenn eindeutig feststeht wie viele Mannschaften aus den betreffenden Klassen absteigen. 4 Spielberechtigt für alle Relegationsspiele sind nur die Spieler, die zur letzten regulären Runde für diese Mannschaftspielberechtigt waren. 5 Endet ein Relegationskampf unentschieden 4:4 (3:3) Entscheidet die Berliner Wertung. 6 Ist diese gleich entscheidet das Los.
Abschnitt 2: Mannschaftsmeisterschaften



§ 3 Terminplan Spielklassen (Staffeln) Einteilungen, Auf- und Abstiegsregelung
1 Zu den folgenden Turnieren 3a - 3e sind alle Personen zugelassen, die Mitglied eines dem Bezirk zugehörigem Vereines sind. 2 Sie müssen in der aktuellen Liste der Passstelle mit einem A (aktiv) bezeichnet sein oder eine gültigen nummerierte Bescheini-gung (NB) für diesen Verein haben. 3 Alle Spiele beginnen am Samstag um 17.30 Uhr. 4 Die Bedenkzeit beträgt 40 Züge in 2 Stunden und eine weitere Stunde für den Rest der Partie. 5 Die Erstellung es Terminplanes und der Staffeleinteilungen wird an geeignete Personen übergeben und vom Bezirksspielausschuss genehmigt. 6 Die Vorgaben der spielfreien Termine des Verbandes werden grundsätzlich eingehalten. 7 Die Spielsaison beginnt nach den Sommerschulferien und endet Ostern. 8 Ein Wochenende ist für die Bezirksjugendmeisterschaften freizuhalten. 9 Folgende Grundsätze werden beim Terminplan eingehalten: 10 1. Jede Klasse spielt gleich oft (+ - 1) mit jeder anderen Klasse. 11 2. Das Heimrecht soll jährlich in der Auslosung gewechselt werden. 12 3. Die Anzahl der Heimspiele eines Vereins soll an einem Spieltag maximal 50 % der Anzahl seiner Mannschaften sein.

3a) Landesliga (01_LL) 1 Die Landesliga spielt mit 10 Mannschaften. 2 Der Erstplatzierte (1) erhält eine Urkunde und steigt in die Verbandsliga Süd auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga ab, bis in der Landesliga wieder 10 Mannschaften sind . 4 Steigen drei Mannschaften aus der Verbandsliga in die Landesliga ab, kann der Bezirksspielausschuss eine spezielle Regelung beschließen. 5 Staffelleiter ist der Bezirksspielleiter 6 . In der Landesliga wird an acht Brettern gespielt. 7 Das Startgeld beträgt € 15,-.

3b) Bezirksliga (02_BL) 1 Die Bezirksliga spielt mit 10 Mannschaften. 2 Die beiden Erstplazierten (2) erhalten je eine Urkunde und steigen in die Landesliga auf. 3 Es steigen so viele Mannschaften in die Kreisklasse ab, bis in der BL wieder 10 Mannschaften sind. 4 Staffelleiter ist der Bezirksspielleiter. 5 In der Bezirksliga wird an acht Brettern gespielt. 6 Das Startgeld beträgt € 15,-

3c) Kreisklasse (03_KN und 04_KS) 1 Die Kreisklasse besteht aus 20 Mannschaften, die nach geographischen Gesichtspunkten in zwei Staffeln zu je 10 Mannschaften getrennt werden. Diese tragen die Bezeichnungen Kreisklasse Nord bzw. Süd. 2 Die jeweils Erstplazierten (2) der KN und der KS erhalten je eine Urkunde und steigen in die Bezirksliga auf. 3 Je nachdem wie viele Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, steigen die Letztplatzierten beider Staffeln in die A-Klasse ab. 4 Ist die Anzahl der Absteiger aus der Kreisklasse ungerade wird der letzte Absteiger mittels eines Relegationsspieles ermittelt. 5 Zuständig ist der Staffelleiter Kreisklasse 6 In der Kreisklasse wird an acht Brettern gespielt. 7 Das Startgeld beträgt € 15,-

3d) A - Klasse (05 AN und 06 AS) 1 Die A-Klasse besteht aus 20 Mannschaften, die nach geographischen Gesichtspunkten in zwei Staffeln zu je 10 Mannschaften getrennt werden. Diese tragen die Bezeichnungen A-Klasse Nord bzw. Süd. 2 Die jeweils beiden Erstplazierten (4) der AN und der AS erhalten je eine Urkunde und steigen in die Kreisklasse auf. 3 Je nachdem wie viele Mannschaften aus der Kreisklasse absteigen, steigen die Letztplatzierten beider Staffeln in die A-Klasse ab. 4 Ist die Anzahl der Absteiger aus der Kreisklasse ungerade wird der letzte Absteiger mittels eines Relegationsspieles ermittelt. 5 Zuständig ist der Staffelleiter A-Klasse. 6 In der A - Klasse wird an acht Brettern gespielt. 7 Das Startgeld beträgt € 15,-

3e) B-Klasse (07_BN, 08_BO, 09_BS usw.) 1 Die B-Klasse besteht aus den restlichen Mannschaften des Bezirkes, die nach geographischen Gesichtspunkten in gleichgroße Staffeln getrennt werden. 2 Die Sollstärke der Staffeln soll 10 betragen. 3 Sinkt die Anzahl der Mannschaften unter 18 (2 Staffeln) oder übersteigt sie 40 (4 Staffeln) entscheidet der Bezirksspielausschuss über eine spezielle Regelung 4 Die Staffeln tragen die Bezeichnungen B-Klasse Nord, B-Klasse Ost, B-Klasse Süd, usw. 5 Der jeweils Erstplazierte (je Staffel 1) erhält je eine Urkunde und steigt in die A - Klasse auf. 5 Zuständig ist der Staffelleiter B-Klasse 6 In der B - Klasse wird an sechs Brettern gespielt. 7 Das Startgeld beträgt € 15,-

3f) Schnupperrunde (SR) 1 Die SR ist für reine Anfänger vor allen Dingen im Jugendbereich vorgesehen. 2 Teilnehmer an der SR dürfen in keiner anderen Mannschaft bei Beginn der Saison als Stammspieler gemeldet sein. 3 Die Altersbegrenzung liegt bei 14 Jahren. 4 Ältere Personen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung mitspielen, diese Genehmigung erteilt der Bezirksspielausschuss. 5 Spielbeginn ist Sonntag um 10.00 Uhr. 6 Es werden zwei Spiele mit vertauschen Farben gespielt, die Bedenkzeit beträgt je 30 Minuten. 7 Die beteiligten Spieler dürfen ausgetauscht, wobei die Reihenfolge der Meldung aber immer einzuhalten ist. 8 Der Sieger erhält eine Urkunde. 9 Zuständig ist der Staffelleiter Schnupperrunde. 10 In der Schnupperunde wird an 4 Brettern gespielt. 11 Es wird kein Startgeld erhoben .
Abschnitt 3: Einzelmeisterschaften



§ 4 Bezirkseinzelmeisterschaft
4a) Modus und Teilnehmer 1 Das Turnier wird als "Open" ausgetragen. 2 Gespielt werden sieben Runden nach Schweizer System. 3 Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge und eine halbe Stunde für den Rest der Partie. 4 Der Erste und der zweite Platz wird nötigenfalls bei Spiel- und Buchholzpunkte Gleichheit, mit mindestens 2 Blitzpartien ermittelt. 5 Bei den folgenden Plätzen entscheidet eine Feinwertung ist diese gleich werden die Preise geteilt. 6 Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler, die in der Verbandsrunde spielberechtigt sind.

4b) Preise 1 Die beiden Erstplatzierten (2) qualifizieren sich für das Kandidatenturnier des Schachverbandes Württemberg. 2 Der Sieger erhält eine Urkunde und einen Pokal. 3 Der Zweite erhält eine Urkunde. 4 Alle Teilnehmer erhalten angemessene Sachpreise.

4c) Startgeld 1 Das Startgeld wird alljährlich durch den Bezirkstag festgelegt, ansonsten vom Vorjahr übernommen. 2 Mitglieder der Jugendkader sind startgeldfrei. 3 In besonderen Härtefällen kann der Bezirksausschuss über eine Startgeldbefreiung einzelner Spieler entscheiden. 4 Von allen Teilnehmern wird ein Reuegeld erhoben, dessen Höhe eben-falls vom Bezirkstag festgelegt wird. 5 Das Reuegeld wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers an die Teilnehmer zurückgezahlt. 6 Verfallene Reuegelder erhöhen die Gesamtsumme der Startgeldeinnahmen.

4d) Finanzierung 1 Den Differenzbetrag zwischen Startgeld und € 250,- wird vom Bezirk getragen. 2 Die Kosten für Urkunden und Pokal trägt der Bezirk. 3 Die sonstigen Preise übernimmt der Ausrichter

4e) Sonstiges 1 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 2 Das Turnier wird am Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben. 3 Zuständig ist der BSL

§ 5 Seniorenmeisterschaft
5a) Modus und Teilnehmer 1 Das Turnier wird jährlich in der Zeit von Ostern bis Ende April an einem Sonntag durchgeführt. 2 Gespielt werden 9 Runden nach Schweizer System. Die Bedenkzeit beträgt 20 Minuten pro Spieler und Partie. 3 Der Turnierleiter kann die Rundenzahl bzw. Bedenkzeit bei Bedarf entsprechend anpassen.4 Teilnahmeberechtigt sind Damen, die im Turnierjahr (01.09. bis 31.08) mindestens das 55. Lebensjahr und Herren, die im Turnierjahr mindesens das 60. Lebensjahr vollenden 5 Zusätzlich müssen sie in der Verbandsrunde spielberechtigt sein, oder ihren Hauptwohnungssitz im Schachbezirks haben sind. 6 Vereinslose Spieler sind somit zugelassen. 7 Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielern, die vor Beginn des Turnier namentlich festgelegt werden. 8 Spielgemeinschaften werden nur zwischen Spielern eines Vereins und vereinslosen Spielern zugelassen. 9 Jeder Verein darf beliebig viele Mannschaften melden.

5b) Preise 1 Der Einzel Sieger erhält einen Pokal und eine Urkunde. 2 Der zweite und der dritte Sieger erhalten je eine Urkunde. 3 Sollten mindestens drei Damen an diesem Turnier teilnehmen erhält die punktbeste Dame einen Pokal und eine Urkunde mit dem Titel "Seniorenmeisterin des Schachbezirkes Alb-Schwarzwald". 4 Der Pokal entfällt, wenn die beste Dame Turniersiegerin wird. 5 Nehmen mindestens drei Mannschaften am Turnier teil erhält die punktbeste Mannschaft einen Pokal und eine Urkunde. 6 Der bestplatzierte vereinslose Spieler erhält einen Pokal und eine Urkunde.

5c) Startgeld Finanzierung und Sonstiges 1 Das Startgeld wird vom Bezirkstag festgelegt, ansonsten vom Vorjahr übernommen. 2 Der Bezirk übernimmt die Kosten der Pokale und der Urkunden.3 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 4 Das Tur-nier wird am Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben. 5 Zuständig ist der Referent für Senioren.

§ 6 Damenmeisterschaft
6a) Modus und Teilnehmer 1 Das Turnier wird jährlich in der Zeit von Ostern bis Ende April an einem Sonntag durchgeführt. 2 Der Turnierleiter legt die Bedenkzeit und die Anzahl der Runden bei Meldeschluss fest. 3 Die Bedenkzeit pro Partie und Spielerin muss mindestens 15 Minuten betragen. 4 Teilnahmeberechtigt sind alle Damen, die in der Verbandsrunde spielberechtigt sind.

6b) Preise 1 Die Siegerin erhält einen Pokal und eine Urkunde mit der Aufschrift "Damenmeisterin des Schachbezirkes Alb-Schwarzwald". 2 Die Zweit- und Drittplazierte erhalten je eine Urkunde. 3 Spielen mindestens drei jugendliche Spielerinnen mit, wird eine Jugendwertung durchgeführt. 4 Die drei besten jugendlichen Spielerinnen erhalten jeweils eine Urkunde. 5 Eine Doppelvergabe von Urkunden ist nicht möglich.

6c) Startgeld Finanzierung und Sonstiges 1 Das Startgeld wird vom Bezirkstag festgelegt, ansonsten vom Vorjahr übernommen. 2 Der Bezirk übernimmt die Kosten der Pokale und der Urkunden. 3 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 4 Das Turnier wird am Bezirkstag an einen interessierten Verein, bei einfacher Mehrheit, vergeben. 5 Zuständig ist der Referent für Damen.
Abschnitt 4: Pokalmeisterschaften



§ 7 Pokalmannschaftsmeisterschaft (Vierer Pokal)
7a) Modus und Teilnehmer 1 Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Bezirkes mit beliebig vielen Mannschaf-ten. 2 Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu 16 Ersatzspielern, die alle in der Verbandsrunde spielberechtigt sein müssen. 3 Die Gastmannschaft hat an den Brettern 1 und 4 Weiß. 4 Das Turnier wird im K.O. - System gespielt. 5 Bei Gleich-stand entscheidet die Berliner Wertung. 6 Bei erneutem Gleichstand der Gewinn an den ersten Brettern. 7 Enden alle Partien remis entscheidet das Los. 8 Zuständig ist der Bezirksspielleiter.

7b) Auslosung 1 Die Auslosung nimmt der Bezirksspielleiter oder sein Beauftragter vor. 2 Die Paarungen werden willkürlich ausgelost, wobei Mannschaften eines Vereins, nach Möglichkeit bis einschließlich der letzten 16 Mannschaften, nicht gegeneinander spielen sollen. 3 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler und Partie 2 Stunden für 40 Zügen und für den Rest der Partie eine Stunde.

7c) Termine 1 Gespielt wird am Spielabend der Heimmannschaft. 2 Die zuständige Spielleitung gibt die Kalenderwoche an, in der der Kampf ausgetragen wird. 3 Die Spiele können jeder-zeit nach Absprache zwischen den beteiligten Vereinen vorverlegt werden. 4 Treffen beide Vereine keine Vereinbarung, wird der Wettkampf am Spielabend der Heim-mannschaft in der von der Spielleitung angegebenen Kalenderwoche ausgetragen. 5 Sofort nach Spielende schickt der Mannschaftsführer der Heimmannschaften die Spielberichtskarte mit dem Ergebnis an die im Startschreiben angegebene Adresse. 6 Wird der Wettkampf am letzten möglichen Termin ausgetragen meldet der Mann-schaftsführer der Heimmannschaften sofort nach Spielende das Ergebnis telefonisch, per Fax oder per Mail an die im Startschreiben angegebene Adresse. 7 Die Pokalspiele beginnen um 19.00 Uhr.

7d) Preise, Stargeld und Finanzierung 1 Der Turniersieger nimmt an der Württembergischen Pokalmannschaftsmeisterschaft teil und erhält einen Pokal. 2 Die Endspielteilnehmer erhalten je eine Urkunde. 3 Das Startgeld beträgt € 5,- pro Mannschaft. 4 Der Bezirk übernimmt die Kosten des Pokals und der Urkunden. 5 Zuständig ist der BSL.

§ 8 Pokaleinzelmeisterschaft Bezirk
8a) Modus und Teilnehmer 1 Die Bezirkspokaleinzelmeisterschaft wird von den drei Kreispokalsiegern und dem Finalisten des teilnahmestärksten Kreispokalturniers (effektive Teilnehmer) bestritten. 2 Zur Ermittlung der effektiven Teilnehmerzahl wird die Summe der Teilnehmer an den Kreispokalturnieren um die Anzahl der in der ersten Runde kampflos gewerteten Partien verringert. 3 Starten mehrere Turniere mit der gleichen Teilnehmerzahl, so wird der 4. Teilnehmer des Bezirkspokalturniers zwischen den jeweils zweitplazierten Teilnehmern ermittelt. 4 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 2 Stunden für 40 Zügen und eine Stunde für den Rest der Partie. 5 Endet eine Partei remis werden mindestens zwei Blitzpartien mit je 5 Minuten Bedenkzeit durchgeführt.

8b) Auslosung 1 Der in der Paarung zuerst genannte Spieler hat Weiß und reist zum Gegner. Beide Spieler nehmen Kontakt mit ihrem Gegner auf. 2 Die Spielleitung nennt die Kalender-woche in der das Spiel spätestens gespielt werden muss. 3 Die Spiele können jederzeit nach Absprache zwischen den Beteiligten vorverlegt werden. 4 Treffen beide Spieler keine Vereinbarung, wird das Spiel in der angegebenen Kalenderwoche im Vereinslokal des Schwarzspielers ausgetragen. 5 Spielbeginn ist dann um 19.00 Uhr.

8b) Preise 1 Der Turniersieger und gegebenenfalls der Zweitplazierte qualifizieren sich, entspre-chend der Quote des SVW, für den Dähnepokal auf Verbandsebene. 2 Der Turniersie-ger erhält einen Pokal. 3 Beide Endspielteilnehmer erhalten eine Urkunde.

8c) Startgeld Finanzierung und sonstiges 1 Es wird kein Startgeld erhoben. 2 Der Bezirk übernimmt die Kosten für Pokal und Urkunde. 3 Zuständig ist der BSL

§ 9 Pokaleinzelmeisterschaft Kreis
1 Die Kreise ermitteln ihre Kreispokalsieger in eigener Verantwortung. 2 Sie sollten sich aber den Bedingungen des Bezirkspokals § 8 anpassen. 3 In der ersten Woche des Jahres melden die KSL den Turnierverlauf dem BSL. 4 Die Sieger sollen je einen Po-kal erhalten und die Entspielteilnehmer je eine Urkunde. 5 Die Kosten übernimmt der Bezirk. 6 Es wird kein Startgeld erhoben.
Abschnitt 5: Blitzmeisterschaften



§ 10 Blitzmannschaftsmeisterschaft
10a) Modus und Teilnehmer 1 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie. 2 Das Turnier wird im Rundensystem ausgetragen. 3 Spiele zwischen Mannschaften eines Vereins müssen in den ersten Runden ausgetragen werden. 4 Die Startnummern werden von der zuständigen Turnierleitung entsprechend festgelegt. 5 Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Bezirkes mit beliebig vielen Mannschaften. 6 Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu 6 Ersatzspielern. 7 Es sind nur Vereinsmannschaften zugelassen. 8 Die Mannschaft ist vor Beginn der Meisterschaft in festgelegter Rangfolge zu melden. 9 Die Rangfolge kann während der Meisterschaft nicht mehr geändert werden und ist auch bei einer Qualifikation für die Verbandsebene verbindlich.

10b) Preise, Startgeld und Finanzierung 1 Die drei Erstplazierten qualifizieren sich, entsprechend der Quote des SVW, für das entsprechende Turnier auf Verbandsebene und erhalten eine Urkunde. 2 Der Turnier-sieger erhält einen Pokal. 3 Das Startgeld beträgt € 5,- pro Mannschaft. 4 Der Bezirk übernimmt die Kosten für Pokal und Urkunde. 5 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 6 Das Turnier wird vom Bezirkstag an einen interessierten Verein vergeben. 7 Zuständig ist der BSL.

§ 11 Blitzeinzelmeisterschaft
11a Modus und Teilnehmer 1 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie. 2 Das Turnier wird im Rutschsystem ausgetragen. 3 Die Startnummern werden von der zuständigen Turnierleitung entsprechend festgelegt. 4 Die Sollzahl ist 30 Spieler. Teilnahmeberechtigt sind: 5 die 10 Erstplazierten der letzten Bezirksblitzeinzelmeisterschaft, 6 , 3 Spieler des Schachkreises Zollern/Alb7 , 3 Spieler des Schachkreises Donau Neckar8 , 3 Spieler des Schachkreises Schwarzwald9 , 10 Teilnehmer aus den Schachkreisen. 10 Die auf die einzelnen Schachkreise entfallende Teilnehmerzahl wird nach dem Höchstzahlverfahren von d'Hondt ermittelt. 11 Der ausrichtende Verein erhält einen Freiplatz. 12 Weitere Freiplätze erteilt der BSL. 13 Sind beim angesetzten Turnierbeginn die qualifizierten Spieler nicht anwesend ha-ben sie ihre Spielberechtigung an diesem Turnier verloren. 14 Das gilt auch für die vom BSL erteilten Freiplätze. 15 Die jetzt freien Plätze werden von anwesenden Spielern besetzt die sich bei ihrem Kreisblitz nicht qualifizieren konnten. 16 Bei mehreren Spie-lern, entscheiden die beim Kreisblitz erreichten Punkte, die evtl. in % umgerechnet werden müssen. 17 Falls die Zahl 30 noch nicht erreicht ist dürfen weitere anwesende Spieler mitspielen. 18 Bei mehreren Spielern entscheidet die höhere DWZ.

11b) Preise Startgeld und Finanzierung 1 Die Erstplazierten qualifizieren sich gemäß der auf den Bezirk entfallenden Quote (Im allgemeinen 3) für die Württembergische Blitzeinzelmeisterschaft. 2 Bei Gleich-stand auf einem Qualifikationsplatz entscheidet die Wertung nach Sonnenborn-Berger. 3 Ergibt dieser wieder einen Gleichstand, entscheiden mindestens zwei Blitzpartien. 4 Der Sieger erhält einen Pokal. 5 Die drei ersten erhalten eine Urkunde. 6 Es wird kein Startgeld erhoben.7 Der Bezirk übernimmt die Kosten für Pokal und Urkunde. 8 Bei Streitfällen entscheidet der vom Ausrichter eingesetzte Turnierleiter. 9 Das Turnier wird vom Bezirkstag an einen interessierten Verein vergeben.

§ 12 Blitzeinzel der Kreise
1 Die Kreise ermitteln ihre Blitzsieger in eigener Verantwortung. 2 In der ersten Woche des Jahres melden die KSL den Turnierverlauf dem BSL. 3 Der Sieger erhält einen Pokal. Die ersten Drei Sieger sollen je eine Urkunde erhalten. 4 Die Kosten übernimmt der Bezirk. 5 Es wird kein Startgeld erhoben.

Winterlingen, den 25. 05 2002