Bezirkskarte
aktuelle Termine
- 25. Juli 2008
- Wimpfener Sommer-Open 2008
- 26. Juli 2008
- 1. Cafe-Bistro Quetsch-Schnellschachturnier
- 26. Juli 2008
- Monatsblitz VfL Sindelfingen
- 31. Juli 2008
- Blitzschach Grand Prix SC Steinhaldenfeld
- 31. Juli 2008
- Schnellschachturnier Vaihingen/Rohr
aktuell im Forum
- Spielbeginn Oberliga Saison 2008/2009 29.06.2008 um 18:23 Uhr
- Re: Großbezirke 17.06.2008 um 11:54 Uhr
- Re: Großbezirke 13.06.2008 um 23:26 Uhr
- Re: Großbezirke 13.06.2008 um 16:54 Uhr
- Re: Großbezirke 13.06.2008 um 13:51 Uhr
Seniorenschach
Allgemeines
Spielberechtigung im Seniorenschach:
Herren, die im Veranstaltungsjahr das 60. und Damen, die im Veranstaltungsjahr das 55. Lebensjahr vollenden. Bei der Württembergischen Senioren-Mannschaftsmeisterschaft gilt das Jahr, in dem die letzte Runde stattfindet.
Es werden jährlich ausgetragen:
Offene Württembergische Senioren-Einzelmeisterschaft:
9 Runden Schweizer System; Bedenkzeit 2 Stunden für die ersten 40 Züge und zusätzlich 30 Minuten für den Rest der Partie. Das Turnier wird zur Zeit in Freudenstadt in der ersten Maihälfte ausgetragen.
Württembergische Senioren-Mannschaftsmeisterschaft:
5 Runden Schweizer System; Bedenkzeitregelung wie bei Einzelmeisterschaft. Die Spieltermine liegen auf Samstagen.
Offene Württembergische Senioren-Blitzmeisterschaft:
Dieses Turnier wird im Rahmen der Offenen Württembergischen Senioren-Einzelmeisterschaft ausgetragen.
Länderkampf Württemberg - Baden:
Wird an 8 Brettern mit einer Hin- und Rückrunde ausgetragen.
Jährlich nimmt unser Verband auch mit 2 Vierer-Auswahlmannschaften an der Deutschen Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände teil.
Interessierte Spieler können auch teilnehmen an z.B.:
- Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft
- einige Offene Senioren-Landesmeisterschaften
- Europäische Senioren-Meisterschaft
- Senioren-Weltmeisterschaft
- Viele Senioren-Turniere
Hinweis:
Bedürftige Spieler können vom "Förderkreis" einen Zuschuss bekommen, wenn sie eine Turnierteilnahme nicht alleine finanzieren können. Ein entsprechender Antrag muss über den Landes-Seniorenreferenten gestellt werden.


