Geschäftsordnung der Schachkreisjugend Stuttgart Mitte (GO der SKJSM)

Veröffentlicht am: 30.11.1999 von Importfilter in: Schachkreisjugend Stuttgart Mitte » Offizielles Drucken

Die SKJSM ist eine selbstständige Unterorganisation des SKSM. Es gilt die GO des SKSM mit nachstehenden Abweichungen.

§ 1 Sinn und Zweck.

Die Aufgabenstellung lautet zunächst Förderung der Jugend durch Austragung von Tunieren. Besonderes Augenmerk gilt aber der Gründung und Unterstützung von selbstständigen Jugendgruppen in Vereinen und Abteilungen, aber auch von Schacharbeitsgemeinschaften in Schulen und Jugendhäusern, sowie von Schulschachmannschaften.

Auch einfachere Spiele wie Dame und Mühle als Vorstufe zum Schach werden gefördert.

§ 2 Organe.

Oberstes Organ ist der Schachkreisjugendtag. Er ist alljährlich nach Beendigung der SKJMM vom SKJL durch Veröffentlichung im Verbandsorgan mindestens 3 Wochen im voraus einzuberufen. Teilnahme ist Pflicht. Vereine und Abteilungen, die keinen Vertreter entsenden, können mit einer Strafe von 10,- ¤ belegt werden

Die Tagesordnung muß enthalten:

  1. Berichte der Mitarbeiter
  2. Aussprache über die Berichte
  3. Entlastung und Neuwahl der Mitarbeiter alle zwei Jahre
  4. Bearbeitung von Anträgen
  5. Mitarbeiterschulung.

Stimmrecht haben:

  • Mitarbeiter der Schachkreisjugend
  • Schachjugendleiter und -sprecher der Vereine und Abteilungen
  • Leiter von Schacharbeitsgemeinschaften in Schulen und Jugendhäusern
  • Mannschaftsführer von Vereinsjugend- und Schulschachmannschaften.
Eine weitere Stimme erhalten die Vereine und Abteilungen für je 4 angefangene Teilnehmer an den vorausgegangenen Jugendeinzelmeisterschaften, auch der übergeordneten.

Der SKJL benötigt zur Wahl mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen. Bei der Wahl des Schachkreisjugendsprechers sind nur Jugendliche stimmberechtigt und wählbar.

Bis zum nächsten Schachkreisjugendtag erledigt die Schachkreisjugendleitung die Geschäfte. Die Mitarbeiter erledigen die ihnen zugeteilten Aufgaben selbstständig.

Der Schachkreisjugendleitung gehören an:

  • der Schachkreisjugendleiter (SKJL)
  • der Schachkreisjugendtunierleiter, gleichzeitig stellvertretender SKJL
  • der Schachkreisjugendsprecher
  • der Schulungsleiter.

Spielordnung der Schachkreisjugend Stuttgart Mitte (SO der SKJSM)

Hinsichtlich der Altersgrenzen gelten die Bestimmungen der Württembergischen Schachjugend, ansonsten die SO des SKJSM mit nachstehenden Abweichungen.

§ 1 Spieljahr.

Spieljahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Schachkreisjugendeinzelmeisterschaften (SKJEM).

Die SKJEM werden alljährlich im Herbst ausgetragen. Sie sind ein Qualifikationstunier für die Bezirksjugendeinzelmeisterschaften (BJEM), somit gelten die Altersgrenzen des Folgejahres.

Die Durchführung sollte getrennt nach den Altersgruppen, die die Deutsche Schachjugend vorgibt, erfolgen; bei einer zu geringen Teilnehmerzahl hat der SKJTL die Möglichkeit, mehrere Gruppen zusammen spielen zu lassen.

Bei mehr als 8 Teilnehmern in einer Gruppe wird nach Schweizer System gespielt.

Die Höhe des Startgeldes wird durch die SKJLtg festgesetzt. Die Zulassung zu den BJEM richtet sich nach den Bestimmungen der Bezirksjugend.

§ 3 Schachkreisjugendmannschaftsmeisterschaften (SKJMM).

Eine Mannschaft besteht aus 6 Jugendlichen. An den beiden Spitzenbrettern müssen 2 der 3 DWZ-Besten gemeldet werden. Bis zu 10 ErsatzspielerInnen dürfen nominiert werden.

Mindestens die Hälfte der Bretter muß besetzt sein.

Nach der ersten Zeitkontrolle kann eine Hängepartie verlangt werden, der Verlangende muß reisen.

Der Meister steigt in die Bezirksjugendliga auf.

Die Höhe des Startgeldes wird durch die SKJLtg festgesetzt.

Der Wettbewerb wird im Frühjahr ausgetragen, bei Bedarf können die letzten Spiele nach den Sommerferien stattfinden.

§ 4 Schulschachmannschaftsmeisterschaften.

Die Organisation der Schulschachmannschaftsmeisterschaften obliegt übergeordneten Gremien.

Schlußbestimmungen.

Diese GO und SO der SKJSM wurde beim Schachkreisjugendtag am 12.9.87 beschlossen und traten am 23.9.89 durch Beschluß des außerordentlichen Kreistages in Kraft.

Änderungen können nur von einem Schachkreisjugendtag beschlossen werden, wenn die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher verständigt wurden.

Änderungen:

  • September 1996
  • September 1998
  • Juli 2001