Bezirksjugendversammlung am 11. März 2017

Veröffentlicht am: 31.01.2017 von Elmar Braig in: Bezirksjugend Oberschwaben » Jugend Drucken

3.2 Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Vorsitzende und Jugendvertreter der Vereine, Jugendliche ab 14 Jahren und Eltern. Alle Teilnehmer haben das Recht bei Diskussionen das Wort zu ergreifen.

3.3 Zuständigkeit und Ablauf

  1. Bericht der Vorsitzenden der Bezirksjugend
  2. Entlastung der Jugendvertreter
  3. Wahl der Jugendvertreter
  4. eventuelle Änderungen an der Jugendspielordnung
  5. Beschlüsse über Anträge

3.4 Abstimmungen und Wahlen

Jeder Verein bestimmt einen Vertreter. Dieser erhält eine Stimme. Ab 15 gemeldeten Jugendspielern pro Verein erhält ein weiterer Vereinsvertreter eine Stimme. Der Vereinsvertreter muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Bezirksjugendvorstandschaft gem. Art. 1 und die Mitglieder des Bezirksvorstands Oberschwaben haben je ein Stimmrecht. Ein Doppelstimmrecht ist nicht möglich.

Die Wahl der Jugendvertreter erfolgt auf vorherigen Antrag in geheimer Abstimmung. Der Antrag ist mindestens eine Woche vor Beginn der Versammlung beim Bezirksjugendleiter zu stellen. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.

3.5 Anträge

Beschlussfähige Anträge müssen mindestens eine Woche vor Beginn der Jugendversammlung beim Bezirksjugendleiter schriftlich eingereicht werden. Kurzfristige Anträge können von den Vorsitzenden der Bezirksjugend nicht zur Abstimmung zugelassen werden.

3.6 Änderungen Bezirksjugendverordnung

Die Bezirksjugendverordnung wird von der Jugendversammlung beschlossen. Änderungen werden mit einer einfachen Mehrheit angenommen. Der Bezirksvorstand Oberschwaben muss der Verordnung und den Änderungen zustimmen. Anträge auf Änderungen der Jugendverordnung sind gemäß Tz. 3.5 zu stellen.