Geschäfts- und Spielordnung

Veröffentlicht am: 19.09.2015 von Markus Paul in: Schachkreis Schw. Gmünd » Offizielles Drucken

§ 1 – Wesen und Geschäftsbereich

§ 1.1 Der Schachkreis Schwäbisch Gmünd ist eine Vereinigung von Schachvereinen und Schachabteilungen von Vereinen innerhalb des Schachbezirks Ostalb, soweit sie dem Schachverband Württemberg e.V. (SVW) angehören.

§ 1.2 Geschäftsbereich des Schachkreises Schwäbisch Gmünd ist das vom Schachbezirk Ostalb zugewiesene Gebiet.

§ 1.3 Veränderungen des Geschäftsbereichs sind Sache des Schachbezirks Ostalb.

§ 2 – Organe

§ 2.1 Organe des Schachkreises Schwäbisch Gmünd sind die Kreisversammlung und der Kreisvorstand.

§ 2.3 Über die Sitzungen der Organe ist ein Protokoll zu führen. Protokolle sind vom Kreisschriftführer anzufertigen und zu veröffentlichen, sobald sie vom Kreisvorsitzenden unterschrieben worden sind.

§ 3 – Die Kreisversammlung

§ 3.1 Die Kreisversammlung ist das oberste Organ des Schachkreises Schwäbisch Gmünd. Die Kreisversammlung besteht aus den Vertretern der Schachvereine und Schachabteilungen des Schachkreises und den Mitgliedern des Kreisvorstandes. Jeder Verein bzw. jede Abteilung und jedes Mitglied des Kreisvorstands hat eine Stimme.

§ 3.2 Die Kreisversammlung tritt in der Regel jährlich zweimal zusammen – nach Abschluss der Mannschaftskämpfe und vor Beginn der neuen Saison. Ihre Aufgabe ist insbesondere:

  • Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstands
  • Entlastung des Kreisvorstands mit Ausnahme des Kreisjugendleiters
  • Neuwahlen des Kreisvorstands mit Ausnahme des Kreisjugendleiters
  • Änderungen des Geschäfts- und Spielordnung
  • Bestätigung des Kreisjugendleiters
  • Beschließen von Sonderturnieren
  • Festlegung des Termins des nächsten Kreisversammlung

§ 3.3 Die Einladung zur Kreisversammlung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher.

§ 3.4 Auf Antrag von einem Drittel der Vereine/Abteilungen ist eine außerordentliche Kreisversammlung einzuberufen.

§ 4 – Der Kreisvorstand

§ 4.1 Der Kreisvorstand besteht aus

  • dem Kreisvorsitzenden
  • dem Kreisspielleiter
  • dem Kreisturnierleiter
  • dem Kreisschriftführer
  • dem Kreisjugendleiter
  • dem Kreis-DWZ-Beauftragten
  • dem Kreis-Internet-Beauftragten

§ 4.2 Der Kreisvorstand wird durch den Kreisvorsitzenden zu Sitzungen einberufen. Der Kreisvorstand führt Beschlüsse der Kreisversammlung durch. Die Aufgaben verteilen sich wie folgt:

Kreisvorsitzender
Einberufung der Kreisversammlung und des Kreisvorstands.
Leitung der Kreisversammlung und der Sitzungen des Kreisvorstands.
Führung der Geschäfte zwischen den Kreisversammlungen und Vertretung des Schachkreises nach außen.
Kreisspielleiter
Terminfestlegung in Abstimmung mit dem Bezirksspielausschuss.
Leitung der Mannschaftsmeisterschaften in den einzelnen Klassen in eigener Verantwortung, darunter fallen alle in der Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des SVW genannten Aufgaben, soweit sie pro Spieljahr anfallen.
Vertretung des Kreisturnierleiters in allen Belangen.
Kreisturnierleiter
Vertretung des Kreisvorsitzenden und Kreisspielleiters in allen Belangen.
Terminfestlegung und Durchführung der Einzelturniere und eventueller zusätzlicher Mannschaftsturniere.
Kreisschriftführer
Erstellen und Versenden der Einladungen zur Kreisversammlung in Absprache mit dem Kreisvorsitzenden.
Protokollführung bei Kreisversammlung und Kreisvorstand.
Verwalten der Vereinsadressen und Pressearbeit
Kreisjugendleiter
Betreuung der Schachjugend des Kreises, insbesondere die Durchführung der Kreisjugendmeisterschaften.
Mitarbeit in der Bezirksjugendleitung gemäß der Geschäfts- und Spielordnung der Schachbezirksjugend.
Kreis-DWZ-Beauftragter
Auswertung der Verbandsspiele und weiterer Turniere auf Kreisebene.
Zusammenarbeit mit dem DWZ-Beauftragten des Bezirks.
Kreis-Internet-Beauftragter
Betreuung und Aktualisierung der Internetseiten des Schachkreises sowie zeitnahes Einstellen von neuen Inhalten.
Zusammenarbeit mit dem Internetbeauftragten und dem Webmaster des Bezirks.

§ 4.3 Die Mitglieder des Kreisvorstands werden auf zwei Jahre gewählt.

§ 4.4 Scheidet ein Mitglied des Kreisvorstands aus, kann der Kreisvorsitzende für die Zeit bis zur nächsten Kreisversammlung einen Nachfolger ernennen.

§ 5 – Turniere

§ 5.1 Der Schachkreis Schwäbisch Gmünd führt folgende Turniere durch:

  • Mannschaftsmeisterschaften
  • Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
  • Kreis-Jugend-Einzelmeisterschaften in den verschiedenen Altersklassen.

§ 5.2 Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied eines dem Schachkreis Schwäbisch Gmünd angehörenden Vereins mit einem Spielerpass oder einer vorläufigen Spielberechtigung.

§ 5.3 Die Einzelmeisterschaften werden gemäß der Ausschreibung des zuständigen Turnierleiters durchgeführt. Sie werden nur bei Bedarf (wenn es um Qualifikationsplätze für höherrangige Turniere geht) ausgespielt. Die Zahl der Aufsteiger richtet sich nach den Bestimmungen des Schachbezirks Ostalb.

§ 6 – Mannschaftsmeisterschaften

§ 6.1 Der Schachkreis Schwäbisch Gmünd trägt seine Meisterschaften jährlich in folgenden Klassen aus: Kreisklasse, A-Klasse und B-Klasse.

§ 6.2 Die Mannschaftskämpfe werden in der Regel am Sonntag ausgetragen und beginnen jeweils um 9:00 Uhr.

§ 6.3 Die Kreisklasse spielt mit maximal 8 Mannschaften, die A-Klasse spielt mit maximal 6 Mannschaften. Die unterste Klasse spielt je nach gemeldeten Mannschaften. Bei vier oder fünf Mannschaften wird doppelrundig gespielt. Werden nur drei oder weniger Mannschaften gemeldet, wird sie aufgelöst. Die Mannschaften spielen dann in der nächst höheren Klasse. Werden mehr als neun Mannschaften gemeldet, wird eine neue Klasse eingeführt. Bei einer Neueinführung bzw. Auflösung einer Klasse wird § 6.1 automatisch abgeändert.

§ 6.4 Alle Klassen spielen mit einer Bedenkzeit von 120 Minuten für die gesamte Partie. Eine Mannschaft besteht aus sechs Spielern.

§ 6.5 Die Zahl der Aufsteiger aus der Kreisklasse in die Bezirksliga richtet sich nach den Bestimmungen des Schachbezirks Ostalb.

§ 6.6 Der Auf- und Abstieg in den einzelnen Klassen ist flexibel, er richtet sich nach der Zahl der Absteiger aus der Bezirksklasse West in die Kreisklasse des Schachkreises Schwäbisch Gmünd. Es gilt folgende Regelung:

Bezirksliga ab 0 n (=1 bis 6) 7
Kreisklasse auf 2 2 2
Kreisklasse ab 1 n 7
A-Klasse auf 3 2 2
A-Klasse ab 1 n 7
B-Klasse auf 3 2 2
B-Klasse ab 1 n 6
C-Klasse auf 3 2 1
C-Klasse ab 1 n 6
D-Klasse auf 3 2 1

§ 6.7 Bei jedem Mannschaftskampf werden zwei identische Spielberichte ausgefüllt. Der Heim- und der Gastverein bewahren je eine der Karten mindestens bis zum Ende der Saison auf. Auf Verlangen des Spielleiters müssen die Spielberichte an ihn geschickt werden. Die Ergebniseingabe und -kontrolle erfolgt durch beide Vereine über das Internet-Portal des SVW am Spieltag bis spätestens 18:00 Uhr.

§ 7 – Sonstige Bestimmungen

§ 7.1 Jeder Verein bzw. jede Abteilung muss bei den Kreisversammlungen mit mindestens einem Vertreter anwesend sein.

§ 7.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der WTO des SVW.

§ 8 – Schlussbestimmungen

§ 8.1 Diese Geschäfts- und Turnierordnung tritt am 14.09.2015 aufgrund Beschluss des Kreistags vom selben Tag in Kraft.

§ 8.2 Änderungen dürfen nur von der Kreisversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen werden.