Jugendförderung

Veröffentlicht am: 20.05.2009 von Rasmus Debitsch in: Schachbezirk Ostalb » Ordnungen Drucken

Förderung der Jugendarbeit

Als Unterstützung der Jugendarbeit im Schachbezirk Ostalb sollen alle Jugendliche, die an offiziellen und ausschließlich für Jugendliche bestimmte Württembergischen oder Deutschen Meisterschaften teilnehmen, eine pauschale, finanzielle Unterstützung erhalten.

Voraussetzung:

Eine Qualifikation über ein Bezirksturnier bzw. Landesturnier muss erfolgt sein. Ersatzweise gilt auch ein Freiplatz.

Höhe des Zuschusses:

Pro Tag und Teilnehmer 5 Euro, wenn übernachtet werden muss. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Bei einer Teilnahme an Deutschen Jugendmeisterschaften beträgt der Zuschuss 10 Euro pro Teilnehmer und Tag. Bei Mannschaftsmeisterschaften gilt: Pro Mannschaft können pro Meisterschaft maximal 200€ bezuschusst werden.

Antragstellung und Genehmigung:

Der Antrag ist in schriftlicher Form an den Bezirkskassier zu stellen, der ihn genehmigt und den Bezirksvorstand informiert. Dem Antrag ist eine Ausschreibung des Turniers sowie eine Abschlusstabelle beizufügen. Ein Antrag für ein förderwürdiges Turnier muss spätestens im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.

Streitigkeiten:

Für Streitigkeiten bezüglich der Zuschussgewährung ist das Bezirksschiedsgericht zuständig.

Inkrafttreten:

Die Regelung wurde in dieser Fassung auf dem Bezirkstag am 30.04.2016 beschlossen und tritt sofort in Kraft.