Spielordnung

Veröffentlicht am: 18.11.2012 von Philipp Schmid in: Schachkreis Reutlingen-Tübingen » Offizielles Drucken

Spielordnung

1. Turniere

1.1. Der Schachkreis führt jährlich folgende Turniere durch:

  • Einzelmeisterschaft
  • Mannschaftsmeisterschaften
  • Blitzmannschaftsmeisterschaft
  • Blitzeinzelmeisterschaft
  • Dähnepokal

1.2. Die Durchführung hängt bei Turnieren, die nicht zur Qualifikation (für die die Bezirksebene) für eine höhere Ebene, von der Nachfrage ab. Die Entscheidung obliegt dem Vorstand.

1.3. Der Jugendspielbetrieb wird vom Jugendleiter in eigener Verantwortung durchgeführt

1.4. Es können weitere Turniere wie Damenmeisterschaften, Reserverunde bei Mannschaftsmeisterschaften, Viererpokal, Seniorenturnier usw. stattfinden.

2. Mannschaftsmeisterschaften

2.1. Der Schachkreis trägt seine Mannschaftsmeisterschaften in Kreisklasse, A-Klasse und B-Klasse aus. Durch Beschluss des Vorstandes können weitere Klassen eingeführt werden.

2.2. Die Einteilung der Spielklassen mit Ausnahme der untersten erfolgt ausschließlich durch Auf- oder Abstieg.

2.3 Auf- und Abstiegsregelung:

  1. Die Kreisklasse spielt mit 10 Mannschaften. Der Meister steigt in die Bezirksliga auf. Vier Mannschaften steigen in die A-Klasse ab. Steigen aus der Bezirksliga weniger als drei Mannschaften in die Kreisklasse ab, so verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

    Zusätzlich freiwerdende Plätze reduzieren die Zahl der Absteiger auf minimal 2; sind
    danach immer noch Plätze verfügbar, werden diese durch weitere Aufsteiger aus der A-Klasse besetzt.

    Steigen mehr als drei Mannschaften aus der Bezirksliga ab, spielt die Kreisklasse in der nächsten Saison mit mehr als 10 Mannschaften. In diesem Fall erhöht sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

  2. Die A-Klasse spielt mit 10 Mannschaften.

    Der Meister und der Vizemeister steigen in die Kreisklasse auf. Vier Mannschaften steigen in die B-Klasse ab.

    Steigen aus der Kreisklasse weniger als vier Mannschaften in die A-Klasse ab, so verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

    Zusätzlich frei werdende Plätze reduzieren die Zahl der Absteiger auf minimal 2; sind
    danach immer noch Plätze verfügbar, werden diese durch weitere Aufsteiger aus der B-Klasse besetzt.

    Steigen mehr als vier Mannschaften aus der Kreisklasse ab, spielt die A-Klasse in der nächsten Saison mit mehr als 10 Mannschaften. In diesem Fall erhöht sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

  3. Die B-Klasse kann auch aus mehreren Staffeln bestehen.

    Der Vorstand bestimmt je nach Mannschaftszahl den anzuwendenden Modus.

    Aus der B-Klasse steigen zwei Mannschaften in die A-Klasse auf.

  4. Kommt es kurz vor Beginn einer neuen Saison zu einem Rückzug von Mannschaften, zu einem Verzicht auf das Aufstiegsrecht oder zu einer freiwilligen Herabstufung in eine rangniedere Klasse, entscheidet der Vorstand, ob ein Auffüllen der ranghöheren Klasse organisatorisch zumutbar ist.

    Fällt die Zumutbarkeitsprüfung negativ aus, gilt in der neuen Saison folgende Regelung:

    • in der ranghöheren Klasse wird die Sollzahl vorübergehend unterschritten. Jede zurückgezogene Mannschaft zählt als Absteiger
    • jeder durch Verzicht auf das Aufstiegsrecht oder durch freiwillige Herabstufung frei gebliebene Platz verringert die Zahl der Absteiger um jeweils eins.
    • in der rangniederen Klasse wird die Sollzahl vorübergehend überschritten. Die Zahl der Absteiger erhöht sich entsprechend.

3. Turnierbestimmungen

3.1. Der Aufstieg von der Kreis- auf die Bezirksebene richtet sich jeweils nach den in der Geschäfts- und Spielordnung des Bezirks festgelegten Bestimmungen.

3.2.Für alle Turniere gelten die Bestimmungen der Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes.

3.3.Der Austragungsmodus für Turniere auf Kreisebene wird zwischen dem Spielleiter und den ausrichtenden Vereinen abgesprochen. Bei Turnieren, die Aufsteigerplätze für den Bezirk bereithalten, soll der Austragungsmodus möglichst weitgehend den Bestimmungen entsprechen, die in der Geschäfts- und Spielordnung des Bezirkes festgelegt sind.

3.4.Die Heimmannschaft meldet das Spielergebnis noch am Spieltag über den Ergebnisdienst des SVW. Die Wettkampfkarten sind bis zum Beginn der neuen Saison aufzubewahren und sind auf Anforderung dem Staffelleiter zuzustellen.

3.5.Nachgemeldete Spieler werden erst spielberechtigt, wenn der Vorsitzende schriftlich die Spielberechtigung erteilt hat. Die Voraussetzung dazu ist das Vorliegen der Spielerlaubnis durch die Passstelle. Geht ein Nachmeldeantrag innerhalb des Zeitraums von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Einsatz des Spielers ein, kann der Verein nicht verlangen, dass die Spielberechtigung noch erteilt wird.

 

Diese Spielordnung wurde auf dem ordentlichen Kreistag des Schachkreises am 23.Juli 2011 beschlossen und tritt nach Bekanntmachung im Verkündungsorgan des Schachverbandes in Kraft.

 

gezeichnet: Martin Schmidt, Kreisvorsitzender