Gebührenordnung
Art | in Euro |
Bemerkung |
Mannschaftsmeldung | pro gemeldete Mannschaft in der Verbandsrunde | |
Säumniszuschlag | gilt als Aufschlag für alle einmal angemahnten Zahlungen | |
Fehlen beim Kreistag | wird erhoben, wenn ein Verein keinen Vertreter zum Kreistag entsendet. | |
Zwangsgeld | wird erhoben, wenn ein Verein nach zwei Mahnungen weiterhin die Zahlung verweigert. | |
Nichtantreten zum Verbandsspiel |
wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird. | |
verspätete Spielortverlegung | wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird. | |
Jahrespauschale für Vorstandsmitglieder | wird jährlich pauschal an die Kreisfunktionäre ausbezahlt (Ersatz für Internet, Telefon, Porti) |