Gebührenordnung

Veröffentlicht am: 30.11.1999 von Guntram in: Schachkreis Esslingen-Göppingen » Offizielles Drucken
Art
Betrag
in Euro
Bemerkung
Mannschaftsmeldung
5
pro gemeldete Mannschaft in der Verbandsrunde
Säumniszuschlag
5
gilt als Aufschlag für alle einmal angemahnten Zahlungen
 

Fehlen beim Kreistag
50
wird erhoben, wenn ein Verein keinen Vertreter zum Kreistag entsendet.
Zwangsgeld
30-500
wird erhoben, wenn ein Verein nach zwei Mahnungen weiterhin die Zahlung verweigert.

Nichtantreten zum
Verbandsspiel
30-120
wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird.
verspätete Spielortverlegung
0-120
wird erhoben, wenn der Mannschaftsführer des Gegners nicht mindestens drei Tage vor dem angesetzten Termin bis 18 Uhr informiert wird.
Jahrespauschale für Vorstandsmitglieder
20
wird jährlich pauschal an die Kreisfunktionäre ausbezahlt (Ersatz für Internet, Telefon, Porti)