Jugendspielordnung NF

Veröffentlicht am: 10.01.2015 von Achim Jooß in: Schachbezirksjugend Neckar-Fils » Offizielles Drucken

§1 Spielbetrieb und Spielberechtigung
§2 Bezirksjugendeinzelmeisterschaften
§3 Bezirksjugendliga (U20-6er)
§4 Bezirksjugend-Einzel-Blitzmeisterschaft
§5 Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaften (U16-4er und U12-4er)
§6 Spielregeln, Turnierleitung, Schiedsgerichte u.a.
§7 Schlußbestimmungen

§1 Spielbetrieb und Spielberechtigung

 

1.1 Die Jugend des Schachbezirks Neckar/Fils (SBJNF) trägt alljährlich folgende Turniere aus:

    Bezirksjugendeinzelmeisterschaften
    U18w, U18, U16w, U16, U14w, U14, U12w, U12, U10w, U10, U08
    Bezirksjugendliga (als Qualifikation für VJL)
    darüber hinaus können insbesondere die folgenden weitere Turniere ausgetragen werden:
    Bezirksjugend-Blitz-Einzelmeisterschaften
    U18w, U18, U16w, U16, U14w, U14, U12w, U12, U10w, U10, U08
    Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft U20, U12
    Bezirks-Schulschach-Meisterschaft (Einzel und/oder Mannschaft)

1.2.1 An diesen Veranstaltungen können Jugendliche der Altersklassen U20 bis U14 teilnehmen, wenn sie durch ihre Mitgliedsorganisation dem Schachbezirk Neckar/Fils angehören und für sie eine Spielberechtigung (auch vorläufig) vorliegt. Weitere Turniere können auch offen (in Bezug auf Alter, Spielberechtigung, Bezirkszugehörigkeit, usw.) ausgeschrieben werden.

1.2.2 An diesen Veranstaltungen können Kinder der Altersklassen U12 bis U08 teilnehmen, wenn deren Wohnort oder deren Schule im Bezirk liegen und sie an keiner gleichartigen Bezirksmeisterschaft eines anderen Bezirks teilnehmen (Ausnahme siehe 3.5.5). Die Ausschreibung kann vorsehen, dass einzelne Turniere auch für Spieler aus anderen Bezirken geöffnet werden.

1.2.3 Die Versicherung aller Kinder und Jugendlichen obliegt den Vereinen.

1.3. Jugendliche werden in folgende Altersklassen eingeteilt (Stichtag 01.01.):
    U20 Jugendliche, die das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben, (z. B. Saison 2015/16 Stichtag 1.1.1996)
    U18 Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben,
    U16 Jugendliche, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben,
    U14 Jugendliche, die das 14. Lebensjahr nicht überschritten haben,
    U12 Jugendliche, die das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben,
    U10 Jugendliche, die das 10. Lebensjahr nicht überschritten haben,
    U08 Jugendliche, die das 8. Lebensjahr nicht überschritten haben,
    Bezirksjugendliga (als Qualifikation für VJL)
    6 Jugendliche, die das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben

 

§2 Bezirksjugendeinzelmeisterschaften


2.1 Im Falle eines Rundenturniers müssen Spieler aus dem gleichen Verein frühestmöglich gegeneinander gesetzt werden.

2.2 Der oder die Sieger/in jeder Altersklasse erhält den Titel
"Bezirksjugendmeister der U18-, U16-, U14-, U12-, U10-, U08-Jugend ....[Jahresangabe]" bzw.
"Bezirksjugendmeisterin der weiblichen U18, U16-, U14-, U12-, U10-, U8-, Jugend ....[Jahresangabe]".

2.3 Die bestplatzierten jeder Altersklasse qualifizieren sich nach den Regelungen der Württembergischen Schachjugend für die Württembergischen Jugendeinzelmeisterschaften.

2.4 Die Bezirksjugendeinzelmeisterschaften finden jede Saison zwischen Oktober und März, spätestens jedoch vier Wochen vor den Württembergischen Meisterschaften statt und werden offen ausgeschrieben.

2.5 Der Turnierleiter entscheidet über den Austragungsmodus in jeder Altersklasse. Die Bedenkzeit soll so gewählt werden, dass eine DWZ-Auswertung erfolgen kann.

2.6 Bei geringer Beteiligung können mehrere Altersklassen in einer Gruppe ausgetragen werden.

2.7 Bei Punktgleichheit entscheiden in dieser Reihenfolge: die Sonneborn-Berger-Wertung (bei Rundenturnier) bzw. Buchholz-Wertung, der direkte Vergleich, zwei Blitzpartien, weitere Blitzpartien bis zur Entscheidung.


§3 Bezirksjugendliga (BJL)


3.1 Nach Saisonbeginn wird ein Pokal- oder Rundenturnier durchgeführt. Die Bedenkzeit soll so gewählt werden, dass eine DWZ-Auswertung erfolgen kann.

3.2 An der BJL können beliebig viele Mannschaften teilnehmen.

3.3 Spielgemeinschaften sind nach den Maßgaben des §5a WTO zugelassen. Ein Aufstieg oder eine Teilnahme an Entscheidungsspielen von Spielgemeinschaften ist ausgeschlossen

3.4 Stammspieler der Mannschaften, die in der laufenden Saison bereits für die Verbandsjugendliga oder eine höhere Jugendliga vorberechtigt sind, können an diesem Turnier nicht teilnehmen.

3.5.1 Die Mannschaften sind zum in der Ausschreibung genannten Termin namentlich in Reihenfolge der Brettbesetzung im SVW-Portal zu melden.

3.5.2 An den ersten beiden Brettern müssen zwei der drei DWZ-stärksten (Es gilt die DWZ der DSB-Datenbank am Tag des Anmeldeschlusses) Jugendlichen gemeldet werden.

3.5.3 Jede Mannschaft besteht aus 6 Jugendlichen.

3.5.4 Die Meldung von maximal zehn Reservespielern ist möglich.

3.5.5 Kinder der Altersklassen U12-U08 benötigen für dieses Turnier eine Spielberechtigung (kann auch vorläufig sein => VSG).

3.5.6. Nachmeldungen sind bis bis rechtzeitig vor der letzten Runde möglich

3.6 Bei Punktgleichheit entscheiden die erzielten Brettpunkte, danach der direkte Vergleich, dann die Berliner Wertung aus dem direkten Vergleich. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.

3.7 Der Sieger erhält den Titel "Meister der Bezirksjugendliga 20.."

§4 Bezirksjugend-Blitz-Einzelmeisterschaft

4.1 Die Blitzeinzelmeisterschaften werden offen ausgetragen.

4.2 Über den Turniermodus entscheidet der Turnierleiter.

4.3 Bei Punktgleichheit entscheiden in dieser Reihenfolge: die Sonneborn-Berger-Wertung bzw. Buchholz-Wertung, der direkte Vergleich, zwei Blitzpartien, weitere Blitzpartien bis zur Entscheidung.

4.4 Die Sieger erhalten die Titel:
"Bezirksjugend-Blitzmeister U 18, U 16, U 14, U 12, U 10, U08 20.." bzw.
"Bezirksjugend-Blitzmeisterin U 18, U 16, U 14, U 12, U 10, U8 20..".

§5 Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaft U20 4-er und U12 4-er (BJMM U20 / BJMM U12)

5.1 allgemeine Regeln

5.1 allgemeine Regeln

5.1.1 An der BJMM können beliebig viele Mannschaften teilnehmen.

5.1.2 Jede Mannschaft besteht aus 4 Jugendlichen (plus maximal 10 Ersatzspieler).

5.1.3 Die Bildung von Spielgemeinschaften ist möglich.

5.1.4 U20 und U12 spielen nach Möglichkeitgetrennte Turniere.

5.1.5 Bezüglich der Ersatzspielregelung gilt die U20 gegenüber der U12 als höhere Liga.

5.1.6 Nach Möglichkeit finden in U20 und U12 zentrale Spieltage an den gleichen Orten und Terminen statt.

5.2 Eintagesturniere


5.2.1 Bei zu geringer Mannschaftszahl findet die BJMM nach einem anderen Modus statt, die abgegebenen Mannschaftsmeldungen sind dafür hinfällig.

5.2.2An mindestens drei Terminen werden offene Eintagesturniere ausgeschrieben. Daran können auch bisher nicht angemel-dete und Mannschaften aus anderen Bezirken teilnehmen. Es besteht keine Verpflichtung für mehrere Termine, die Mann-schaftsaufstellungen werden immer am jeweiligen Spieltag neu aufgenommen.

5.2.3Es sollen verschiedene Turnierformen (Blitz, Schnell, Normal, auch gemischt) angeboten werden, auch solche mit DWZ-Auswertung.

5.2.4Aus allen Turnieren wird eine Gesamtwertung gebildet mit allen Mannschaften, die an mehr als der Hälfte dieser Turniere teilgenommen haben. Welches Team prozentual die meisten Mannschaftspunkte geholt hat, gewinnt die BJMM, bei Gleichheit entscheiden die prozentualen Brettpunkte.

§6 Spielregeln, Turnierleitung, Schiedsgerichte u.a.


6.1 Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Turnierordnung (WTO), die Satzung und die sonstigen Ordnungen des SVW sowie die Jugendordnung und Jugendspielordnung der WSJ sind Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Spielordnung nichts anderes vorsieht.

6.2 Wenn durch diese Spielordnung nicht anders bestimmt, obliegt bei allen von der Bezirksjugend ausgeschriebenen Turnieren die Turnierleitung dem Bezirksjugendspielleiter. Der Bezirksjugendspielleiter kann die Leitung eines Turniers einem anderen Funktionär oder erfahrenen Spieler übertragen.

6.3 Zu allen von der Bezirksjugend ausgerichteten Turnieren hat der Turnierleiter eine Ausschreibung mit sämtlichen technischen Einzelheiten bekanntzugeben. Vor Turnierbeginn ist der Auslosungsmodus, die Termine und soweit bekannt die Spielorte bekanntzugeben. Falls in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist und falls die Anwendung von Anhang G der FIDE-Regeln nicht ausgeschlossen ist, findet Anhang G der Fide-Regeln Anwendung.

6.4 Proteste haben nur aufschiebende, keine aufhebende Wirkung.
Nach Beendigung des Turniers ist kein Protest mehr zugelassen.

6.5 Bei allen Turnieren der Bezirksjugend entscheidet:

  • in 1. Instanz der Turnierleiter
  • in 2. Instanz der Bezirksjugendspielleiter, sofern dieser nicht bereits in 1. Instanz entschieden hat. In diesem Fall entscheidet der Vorsitzende der SJNF
  • in 3. Instanz das Bezirksschiedsgericht
  • in 4. Instanz das Verbands-Schiedsgericht

6.6 Der Vorsitzende der SJNF ist das dem Spielleiter gleichrangige Verbandsgremium im Sinne des § 18 (4) lit. b. der Schiedsordnung SVW

6.7 Eine vertretbare Eigenbeteiligung der Teilnehmer ist vorzusehen.

§7 Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen dieser Spielordnung können von der Bezirksjugendleitung beschlossen und nach rechtzeitiger Verkündigung in Kraft gesetzt werden.
Sie bedürfen der Bestätigung der Jugendversammlung.

7.2 Diese Satzung wurde am 28.01.2023 von der Bezirksjugendversammlung bestätigt.