Geschäftsordnung

Veröffentlicht am: 01.07.2012 von Importfilter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Ordnungen Drucken

Geschäftsordnung des Schachbezirks Alb-Schwarzwald

In der Fassung vom 28.05.2005

1 Der Schachbezirk Alb-Schwarzwald ist eine Unterabteilung des Schachverbands Württemberg e.V. (SVW). Er unterliegt der Satzung des SVW und gibt sich zur geregelten Arbeit innerhalb des Bezirks folgende Bezirksgeschäftsordnung (BGO). 2 In den weiteren Ausführungen wird aus Vereinfachungsgründen ausdrücklich auf geschlechtsneutrale Formulierungen, die als grundsätzlich vorausgesetzt werden, verzichtet.

1. Gliederung und Führungsgremien

1.1 Der Bezirk setzt sich aus den ihm gemeldeten Schachvereinen und Schachabteilungen der Schachkreise Donau-Neckar, Schwarzwald und Zollern-Alb zusammen.

1.2 Zum geschäftsführenden Vorstand gehören:

1. Der Bezirksvorsitzende
2. Der stellvertretende Bezirksvorsitzende
3. Der Bezirkskassier
4. Der Bezirksspielleiter
5. Der stellvertretende Bezirksspielleiter

1.3 1Die Mitglieder des Bezirksvorstandes sind alle zugleich gewählte Vertreter des Bezirksvorsitzenden und damit nach Absprache mit dem Bezirksvorsitzenden vertretungsberechtigt. 2Erster Stellvertreter ist der stellvertretende Bezirksvorsitzende.

1.4 Zum erweiterten Vorstand (Bezirksausschuss) gehört der geschäftsführenden Vorstand und folgende Funktionäre:

1. Der Kreisvorsitzende Donau-Neckar
2. Der Kreisvorsitzende Schwarzwald
3. Der Kreisvorsitzende Zollern-Alb
4. Der Bezirksjugendleiter
5. Der Kaderleiter der Bezirksjugend
6. Der Pressewart
7. Der Schiedsgerichtsvorsitzende
8. Der Referent für Mitgliederverwaltung
9. Der Referent für Breiten- und Freizeitsport
10. Der Damenreferent
11. Der Seniorenreferent
12. Der Referent für Ausbildung
13. Der DWZ-Sachbearbeiter
14. Der Internet-Beauftragte
15. Der Staffelleiter Kreisklasse
16. Der Staffelleiter A-Klasse
17. Der Staffelleiter B-Klasse
18. Der Staffelleiter Schnupperrunde

 

1.5 Zum Bezirksspielausschuss gehören:

1. Der Bezirksvorsitzende
2. Der stellvertretende Bezirksvorsitzende
3. Der Bezirksspielleiter (Staffelleiter LL, BL und Vierer-Pokal)
4. Der stellvertretende Bezirksspielleiter
5. Der Staffelleiter Kreisklasse
6. Der Staffelleiter A-Klasse
7. Der Staffelleiter B-Klasse
8. Der Staffelleiter Schnupperrunde

2. Rechte und Pflichten des Vorstandes

2.1 1 Alle zum Vorstand gehörenden Mitglieder üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus. 2Sie sind verpflichtet, den Bezirksvorsitzenden über alle wichtigen Ereignisse umgehend zu informieren. 3 Der Vorstand kann verdiente Mitglieder ehren und auszeichnen. 4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 Prozent seiner Mitglieder anwesend sind. 5 Der Vorstand kann jederzeit Fachkundige zu seinen Sitzungen einladen.

2.2 1 Der Bezirksvorsitzende ist für den gesamten Spielbetrieb innerhalb des Bezirks verantwortlich. 2 Er muss mindestens einmal im Jahr eine Sitzung des erweiterten Vorstands, zweckmäßig im Januar, einberufen. 3 Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes werden vom ihm bei Bedarf festgesetzt. 4 Er muss weiterhin den Bezirkstag jedes Jahr, spätestens drei Wochen vor dem festgesetzten Termin einberufen. 5 Der Bezirksvorsitzende und/oder einer seiner Stellvertreter sollen möglichst bei allen Großveranstaltungen des Bezirks anwesend sein. 6 Der Bezirksvorsitzende kann über Ausgaben für die laufenden Bezirksgeschäfte bis zu einer Höhe von 150.- Euro entscheiden. 7 Über höhere Aufwendungen hat der Vorstand zu befinden. 8 Der Bezirksvorsitzende hat das Recht, die Kasse jederzeit durch die Kassenprüfer überprüfen zu lassen und er ist verpflichtet, über die Ausgaben dem Bezirk Rechenschaft zu geben. 9 Er kann ferner bei Ausfall eines Vorstandsmitglieds oder sonstigen Mitarbeiters des Bezirks - in Abstimmung mit seinen Stellvertretern kommissarisch - bis zum nächsten Bezirkstag einen Sachbearbeiter einsetzen. 10 Der stellvertretende Bezirksvorsitzende sowie die weiteren stellvertretenden Vorsitzenden haben die gleichen Rechte und Pflichten wie der Bezirksvorsitzende, wenn sie diesen vertreten.

2.3 1 Die Kreisvorsitzenden sind für den gesamten Spielbetrieb in ihren Kreisen verantwortlich. 2 Sie sind informativ zu den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes mit einzuladen. 3 Zu ihrer Entlastung können sie Mitarbeiter heranziehen, wie z.B. Spielleiter, Jugendleiter usw. 4 Die Geschäfte der Kreise sind nach den bisherigen Gepflogenheiten und in eigenem Ermessen zu führen, sofern sie nicht im Widerspruch zur Geschäfts- und Turnierordnung des Bezirkes und zur Satzung und Wettkampf- und Turnierordnung (WTO) des SVW stehen. 5 Die Kreisvorsitzenden oder ihre Spielleiter müssen den Bezirksspielleiter über den Spielbetrieb in ihren Kreisen ausgiebig und rechtzeitig informieren. 6 Termine sind mit der Bezirksleitung vorher abzustimmen. 7 In Kreisen, in denen kein Kreisvorsitzender gewählt ist, führt der Kreisspielleiter die Geschäfte.

2.4 1 Der Bezirkskassier ist verpflichtet, die Kasse sorgfältig und übersichtlich zu führen. 2 Alle Einnahmen und Ausgaben hat er durch Belege nachzuweisen und im Kassenbuch einzutragen. 3 Das Kassenbuch kann durch PC-Ausdruck ersetzt werden. 4 Die einzelnen Blätter der Einnahmen und Ausgaben sind dann zu unterschreiben. 5 Er ist weiter verpflichtet, den Kassenbestand vierteljährlich dem Bezirksvorsitzendem schriftlich mitzuteilen. 6 Für jedes Geschäftsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen, der vom Vorstand genehmigt werden muss. 7 Es ist ferner seine Pflicht, die Beiträge und alle weiteren Pflichtzahlungen der Schachvereine und Schachabteilungen zwei Wochen nach der Zahlungsmitteilung anzumahnen, wenn diese nicht termingerecht eingegangen sind. 8 Der Kassier führt für den Bezirk ein Girokonto, für das der Bezirksvorsitzende und der Bezirkskassier jeweils allein zeichnungsberechtigt sind. 9 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.5 1 Der Bezirksspielleiter ist für den Spielbetrieb auf Bezirksebene verantwortlich, ausgenommen sind die Jugendturniere und die in die Zuständigkeit der Kreise fallende Wettkämpfe. 2 Der Bezirksspielleiter muss die Termine für den Spielbetrieb auf Bezirksebene in Abstimmung mit dem Bezirksvorstand festlegen. 3 Die Bestimmungen der WTO und der Turnierordnung (BTO) des Bezirkes sind für ihn bindend. 4 Der Bezirksspielleiter ist Staffelleiter der Landes- und Bezirksliga sowie des Vierer-Pokals. 5 Weiterhin ist er der verantwortliche Turnierleiter der Bezirksturniere Bezirksblitzeinzel- und -mannschaftsmeisterschaft, Bezirkspokal und Bezirksopen und hat die dabei für die Württembergischen Meisterschaften Qualifizierten an den Verband zu melden.

2.6 1 Der Bezirksjugendleiter ist für den Spielbetrieb der Jugend im Bezirk verantwortlich. 2 Er kann bei Bedarf mit Genehmigung des Bezirksvorsitzenden einen Stellvertreter benennen. 3 Die Bestimmungen der WTO und der Bezirksjugendspielordnung (BJSO) und der Bezirksjugendgeschäftsordnung (BJGO) sind für ihn bindend. 4 Er wird vom Jugendbezirkstag gewählt und vom Bezirkstag bestätigt. 5 Der Bezirksjugendleiter ist verpflichtet, dem Verband die Jugendlichen zu melden, die für die Verbandsjugendmeisterschaft teilnahmeberechtigt sind.

2.7 1 Der Pressewart hat für die Veröffentlichung der Einladungen, Beschlüsse, Ergebnisse des Spielbetriebs sowie weiterer Neuigkeiten und Informationen des Bezirks in den entsprechenden Medien zu sorgen. 2 Diese sind vor allem als Verkündigungsorgan des Verbands und Bezirks die Zeitschrift Rochade Württemberg sowie weitere regionale Tageszeitungen, können aber zusätzlich auch andere Medien sein.

2.8 1 Das Bezirksschiedsgericht hat die Aufgabe, bei Protesten gegen Entscheidungen der ersten Instanz ein Urteil zu fällen. 2 Seine Urteile sind dem Bezirksvorsitzenden, dem Kassier, den betreffenden Spielleitern sowie den beteiligten Parteien in Textform mitzuteilen.

2.9 1 Der Referent für Mitgliederverwaltung hat die Aufgabe die Spielberechtigung der einzelnen Spieler des Bezirks zu überprüfen, gegebenenfalls zu erteilen oder zu entziehen. 2 Eine Abgleichung der Daten erfolgt regelmäßig mit dem Verbandsbeauftragtem. 3 Er nimmt An- und Abmeldungen von Spielern entgegen. 4 Der genaue Ablauf wird in der BTO §2e geregelt. 5 Er erteilt bei Nachmeldungen die vorläufige Spielgenehmigung (VSG).

2.10 1 Der Damenreferent ist für den Spielbetrieb der Damen auf Bezirksebene verantwortlich, ausgenommen sind die Jugendturniere und die in die Zuständigkeit der Kreise fallende Wettkämpfe. 2 Der Damenreferent muss die Termine für den Spielbetrieb auf Bezirksebene in Abstimmung mit dem Bezirksvorstand festlegen. 3 Die Bestimmungen der WTO und der Bezirksturnierordnung sind für ihn bindend.

2.11 1 Der Seniorenreferent ist für den Spielbetrieb der Senioren auf Bezirksebene verantwortlich. 2 Der Seniorenreferent muss die Termine für den Spielbetrieb auf Bezirksebene in Abstimmung mit dem Bezirksvorstand festlegen. 3 Die Bestimmungen der WTO und der Bezirksturnierordnung sind für ihn bindend.

2.12 1 Der Referent für Breiten- und Freizeitsport hat die Aufgabe, Breiten- und Freizeitveranstaltungen für jedermann auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene zu fördern sowie die Vereine bezüglich der finanziellen Beihilfen und der organisatorischen Unterstützung seitens des Württembergischen Landessportbundes zu beraten.

2.13 1 Der Referent für Ausbildung hat die Aufgabe, Ausbildungs- und Fördermaßnahmen innerhalb des Bezirks zu koordinieren und durchzuführen. 2 Diese Maßnahmen sind mit dem Bezirksvorstand, dem Schachverband Württemberg und der Schachjugend des Bezirks abzustimmen.

2.14 1 Der DWZ-Sachbearbeiter hat die Aufgabe, sämtliche Mannschaftskämpfe, Bezirks- und Vereinsmeisterschaften auszuwerten und die DWZ-Zahlen der Spieler zu ermitteln (DWZ steht für Deutsche Wertungszahl). 2 Diese DWZ-Zahlen sind jährlich mindestens einmal im Mitteilungsblatt des SVW zu veröffentlichen. 3 Die Geschäftsleitung, die Kreis- und Bezirksspielleiter sowie ggf. die Vereine sind hierzu verpflichtet, dem DWZ-Sachbearbeiter sofort nach Abschluss der Mannschaftskämpfe und Meisterschaften unaufgefordert übersichtliche, auswertbare Ergebnistabellen und ggf. Spielberichtskarten zur Verfügung zu stellen.

2.15 1 Der Internet-Beauftragte hat die Aufgabe, im Internet über den Schachbezirk zu informieren. Dies beinhaltet insbesondere die Veröffentlichung aller wichtigen Termine, Ergebnisse und Adressen des Schachbezirks im Internet. 2 Alle Funktionäre des Bezirks und der Kreise sowie die Vereine sind verpflichtet, dem Internet-Beauftragten unaufgefordert alle wichtigen Termine und Ergebnisse mitzuteilen.

2.16 1 Die Kassenprüfer haben die Kasse vor dem Bezirkstag sowie auf besondere Anordnung des Bezirksvorsitzenden zu prüfen und das Kassenbuch sowie den Kassenbericht zu unterzeichnen. 2 Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem Bezirksvorsitzenden zu melden. 3 Beim Bezirkstag soll einer der beiden Kassenprüfer über die Kassenführung berichten. 4 Die Kassenprüfer dürfen kein weiteres Amt auf Bezirksebene innehaben.

3. Bezirkstag

3.1 1 Das oberste Organ des Schachbezirks Alb-Schwarzwald ist der ordentliche Bezirkstag, der jedes Jahr, in Jahren mit Verbandstag jedoch mindestens fünf Wochen vor dem Verbandstag, abzuhalten ist.

3.2 1 Der Bezirkstag setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem erweiterten Vorstand und den Delegierten der Vereine (pro 50 Vereinsmitglieder ein Delegierter) zusammen. 2 Er entscheidet über Anträge durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

3.3 1 Anträge können von den Vereinen und Abteilungen sowie von den Mitgliedern des Bezirksvorstandes in Textform beim Bezirksvorsitzenden gestellt werden. 2 Der Abgabetermin der Anträge wird bei der Bezirksausschusssitzung im Januar festgelegt und den Vereinen per Rundschreiben mitgeteilt.

3.4 Beim Bezirkstag sind mindestens folgende Tagesordnungspunkte abzuhalten:
1. Berichte der Vorstandsmitglieder
1 Alle Berichte sind in wichtigen Bereichen ausführlich und umfassend zu erstatten. 2 Sie können auch in Textform bis zum Abgabetermin dem Bezirksvorsitzenden übergeben werden.
2. Bericht der Kassenprüfer
3. Entlastung der Vorstandsmitglieder
4. Wahlen (alle zwei Jahre, bei ungerader Endziffer)
1 Der Bezirkstag muss vor Beginn der Wahlen einen Wahlleiter wählen, der die Wahl des Bezirksvorsitzenden durchzuführen hat. 2 Nach der Wahl des Bezirksvorsitzendem leitet dieser die Versammlung und die weiteren Wahlen zum Bezirksvorstand, zum erweiterten Vorstand, sofern zu wählen, die Wahlen der Mitglieder des Bezirksschiedsgerichts und die Wahlen der Delegierten zum Verbandstag. 3 Alle Wahlen sind auf Antrag geheim durchzuführen.
5. Anträge
6. Verschiedenes

4. Geschäftsstelle

4.1 1Die Geschäftsstelle ist ein Organ ohne eigene Entscheidungsgewalt. 2 Sie ist zuständig für alle gewöhnlichen Vorkommnisse gemäß der BTO, der Verbindung der einzelnen Organe innerhalb und außerhalb des Bezirks. 3 Ihre Tätigkeiten sind im Allgemeinen:
4 Annahme der Ergebnisse sofort nach Spielende aller Klassen in der Verbandsrunde. 5 Erstellung der aktuellen Tabellen und Rundschreiben aller Klassen.6 Versendung der aktuellen Rundschreiben. 7 Annahme von Nachmeldungen, wenn alle Bedingungen der BTO entsprechen. 8 Führung der Listen: Termine, Kontaktadressen der Funktionäre und der Vereine, Nachmeldungen. 9 Nachmeldungen sind unverzüglich an die Staffelleiter weiterzuleiten.

4.2 1 Die notwendigen Auslagen, Porto, Briefumschläge mit Etiketten, Papier, Wartungskosten des Kopierers und außergewöhnliche Ausgaben werden der Geschäftsstelle, per Einzelnachweis erstattet. 2 Für den notwendigen Zeitaufwand und für die Auslagen, für die ein Einzelnachweis schwierig bzw. nicht möglich ist, z.B. Telefonkosten, Bereitstellung von PC, Drucker, Anrufbeantworter oder Fax, erhält die Geschäftsstelle pro Spieltag und Klasse 5.- Euro.

5. Bezirksspielausschuss

5.1 1 Der Bezirksspielausschuss wird bei Bedarf und nach Absprache einberufen. 2 Seine Aufgabe ist es, übergangsweise Entscheidungen (einfache Mehrheit) für den Spielbetrieb des Bezirks zu treffen, bis der erweiterte Vorstand oder der Bezirkstag darüber befinden können. 3 Er ist zuständig für die regionale Einteilung der Mannschaften in die einzelnen Klassen (Nord, Süd,…) 4 Der Bezirkstag und der erweiterte Vorstand können Aufgaben im Bereich des Spielbetriebs an den Bezirksspielausschuss delegieren.
5.2 1 Die Staffelleiter der Kreis-, A- und B-Klasse werden vom geschäftsführenden Vorstand für jedes Spieljahr neu bestimmt. 2 Der Staffelleiter der Schnupperrunde wird von der Bezirksjugendversammlung gewählt. 3 Sie müssen einen Internetzugang besitzen.
5.3 1 Die Staffelleiter überwachen die Rundschreiben der Geschäftsstelle im Post- und Internetbereich, vergleichen diese mit den Spielberichtskarten, falls erforderlich, und überwachen insbesondere die Daten der Nachmeldungen. 2 Die Staffelleiter sind im Sinne des Turnierleiters in erster Instanz für Entscheidungen und Einsprüche in ihren Klassen zuständig.

6. Schachvereine und -abteilungen

6.1 1 Die Schachvereine und -abteilungen innerhalb des Bezirksbereiches bilden den Bezirk. 2 Sie sind verpflichtet, den Bezirk durch aktive Mitarbeit zu unterstützen. 3 Sie sind weiter verpflichtet zur Mitgliedschaft beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) sowie zur Einhaltung aller Vorschriften des Melde- und Beitragswesens.
6.2 1 Alle Beiträge, Startgelder und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind bis zu dem in der ersten Zahlungsaufforderung gesetzten Termin zu entrichten. 2 Bei allen Turnieren des Bezirks gilt als erste Zahlungsaufforderung das Startschreiben des jeweiligen Turnierleiters. 3 Wer bis zu dem festgesetzten Zeitpunkt den Verpflichtungen nicht nachkommt, wird durch Einschreibebrief mit einer gesetzten Frist von 14 Tagen an die Erledigung erinnert, wobei die Mahnkosten zu Lasten des betreffenden Vereins gehen. 4 Vereine und Abteilungen, die nach dieser Frist ihre Verpflichtungen nicht erfüllt haben, können durch Vorstandsbeschluss bei allen offiziellen und inoffiziellen Veranstaltungen des Bezirks gesperrt werden. 5 Diese Sperre gilt dann auch für die Mitglieder dieser Vereine und Abteilungen.
6.3 1 Alle Mitglieder der Vereine und Abteilungen sind gemäß der Spielerpassordnung des Schachverbandes Württemberg dem Passbeauftragten des SVW zu melden.
6.4 1 Die Vereine und Abteilungen, sowie deren Mitglieder können grundsätzlich an allen Veranstaltungen des Bezirks teilnehmen. 2 Die Qualifikation zu Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften ist in der Turnierordnung des Schachbezirks Alb-Schwarzwald gesondert geregelt.
6.5 1 Jeder Schachverein bzw. jede Schachabteilung des Bezirks ist verpflichtet, zum Bezirkstag mindestens einen Delegierten zu entsenden. 2 Sie können für je 50 dem Schachverband Württemberg gemeldete Mitglieder einen stimmberechtigten Delegierten entsenden. 3 Ab dem 51. Mitglied ist ein zweiter, ab dem 101. Mitglied ein dritter Delegierter usw., möglich. 4 Bei Nichtteilnahme eines Vereins bzw. einer Abteilung am Bezirkstag wird ein Bußgeld in Höhe von 25.- Euro erhoben. 5 Die Buße spricht der geschäftsführende Vorstand aus und der Kassier bucht sie ab.

7. Spielbetrieb

7.1 1Für den Spielbetrieb innerhalb des Bezirks ist die jeweils gültige Bezirksturnierordnung (BTO) oder Bezirksjugendturnierordnung (BJTO) maßgebend.

8. Beiträge und Meldegebühren

8.1 1 Zur Begleichung von finanziellen Verpflichtungen stehen dem Bezirk folgende Einnahmen zu Verfügung:
1. Die Startgelder von Einzel- und Mannschaftsturnieren sowie Nachmeldegebühren gemäß Bezirksturnierordnung.
2. Die Buß- und Strafgelder aus Schiedsverfahren oder sonstigen Versäumnissen.
3. Die Beitragsrückflüsse und Zuschüsse der Verbände, sofern sie nicht den Vereinen oder Abteilungen zustehen.
2 Alle Vereine und Schachabteilungen sind gehalten, dem Bezirk eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

9. Änderungen

9.1 1 Diese Geschäftsordnung bedarf zur Änderung einer einfachen Mehrheit der anwesenden Abstimmungsberechtigten des Bezirkstages.
9.2 1 Mit der Veröffentlichung im jeweiligen Verbandsorgan (derzeit Rochade Württemberg) treten die beschlossenen Änderungen in Kraft.
2 Diese Geschäftsordnung wurde in der vorliegenden Form vom Bezirkstag des Schachbezirks Alb-Schwarzwald am 28.05.2005 in Pfalzgrafenweiler beschlossen.