Bezirkstag 2019 - Antrag Sulzbacher

Veröffentlicht am: 10.07.2019 von Christof Beuter in: Bezirk Alb/Schwarzwald » Offizielles Drucken

Umgang mit Sehbehinderten Spielern

Das Gute am Schach ist, dass es von beinahe jedem gespielt werden kann, dabei spielen Alter oder körperliche Beeinträchtigungen keine Rolle. Das Spielen mit Sehbehinderten Spielern wird im Anhang D der FIDE Regeln festgelegt.

So kann (muss aber nicht) der Sehbehinderte Spieler vom Gegner aufgefordert werden, ein Blindenschachbrett zu benutzen und die Züge aufzuzeichnen, oder hierfür einen Assistenten einzusetzen. Diese Regelungen können laut FIDE aber auch "den örtlichen Umständen angepasst werden". So ist es auch bei größeren Turnieren üblich, dass ein Spieler, der die Partie selbst nicht dokumentieren kann und dafür auch keinen Assistenten hat, trotzdem spielen darf, im Gegenzug jedoch eine kleine Bedenkzeitverringerung erhält (etwa 10 Minuten).

Für die Zukunft sollen die Regeln eingehalten werden und Kompromisse für einen gerechten Spielverlauf gefunden werden. Forderungen an den Sehbehinderten Spieler sollen fristgerecht stattfinden, sodass ein Assistent anwesend sein kann. Wird gegen die Regeln verstoßen oder wird sich sogar geweigert gegen einen Sehbehinderten Spieler anzutreten, so darf dies auf keinen Fall belohnt werden. (Anders als im Mannschaftsspiel SV Balingen 4 gegen SC Möhringen 1)